Abzocke durch Ärzte verhindern…

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Wenn Sie nicht Opfer eines Arztes werden wollen, dann unterschreiben Sie!

Die Krankenkassen müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Leichenschau zu übernehmen!

Nachdem schon das Sterbegeld, dass 2002 noch 1.050 € betrug in 2004 abgeschafft wurde, wäre es doch logisch, dass die Krankenkassen diese letzte Rechnung bezahlen.

Immer mehr müssen wir zahlen um immer weniger Leistung zu bekommen!

Die meisten Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse und haben selten eine private Rechnung eines Arztes gesehen.

Was viele nicht wissen:
Sobald ein Mensch stirbt, ist er nicht mehr in der Krankenkasse!
Jetzt ist es egal ob er privat oder gesetzlich versichert war!

Und jetzt beginnt die Abzocke!

Der Angehörige, der die Totenfürsorge hat, ist für die Kosten zuständig und zwar in dieser Reihenfolge: Ehegatte – volljährige Kinder – Eltern – Großeltern – volljährige Geschwister – Enkelkinder

Bei Krankenhäusern ist es schwierig sich gegen Kosten zu wehren, wobei diese oft noch in einem zivilisierten Rahmen liegen.

Der Arzt, der zu einem Sterbefall gerufen wird, muss nach der GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte - eine privat Rechnung ausstellen.

Hier prallen Welten aufeinander, denn diese Rechnungen sind im Mittelwert fast alle um mind. 100 % höher als sie sein dürfen. Nicht selten finden Sie auf den Rechnungen Positionen, die auf dieser Rechnung absolut nichts zu suchen haben. Aber für Sie sehen diese Rechnungen logisch aus. Da gibt es den Hausbesuch, den Nachtzuschlag, den Feiertagszuschlag, etc.

Aber wer traut unseren Halbgöttern in Weiß diese Boshaftigkeit und Geldgier in dieser Situation denn schon zu?

Der Zahlungspflichtige bekommt diese Rechnung oft als durchlaufenden Posten von seinem Bestatter in Rechnung gestellt und er glaubt, wenn diese Rechnung falsch wäre, dann hätte der Bestatter das sicherlich beanstandet.

Das tun leider nur wenige Bestatter. Der Hintergrund: Man möchte es sich nicht mit dem Arzt verderben. Wer nämlich gegen die Rechnung etwas sagt, der wird auch vom Arzt nicht mehr empfohlen, da kann er als Bestatter noch so gut sein. Dem Bestatter kann es letztlich egal sein und sagt: "Ich lege mich nicht mit dem Arzt an, ich brauche diesen Totenschein um arbeiten zu können."

Es gibt viele Ärzte, die den Totenschein auch nicht bei dem Verstorbenen bzw. dem Angehörigen lassen und somit den Bestatter zwingen, diesen Totenschein in der Praxis zu holen. Oft sogar mit dem Hinweis: "Bringen Sie bitte die Summe in bar mit."
Was wiederum letztlich der Angehörige vom Bestatter in Rechnung gestellt bekommt.

Ganz viele Rechnungen von Ärzten entsprechen nicht mal einer korrekten Rechnung. Das sind schon regelrechte Fälle von Betrug.

Klar ist, diese Situation gäbe es nicht, wenn diese Leistung von der Krankenkasse, nach GOÄ mit dem 2,3fachen Satz, übernommen würde!

KEINE KRANKENKASSE WÜRDE AUCH NUR 1 CENT MEHR ZAHLEN, ALS DAS, WAS DEM ARZT ZUSTEHT!

Mehrkosten die den Angehörigen auf die Augen gedrückt werden betragen pro Jahr

20 MILLIONEN EURO!

Gerne können Sie hier Ihre Rechnung - auch ältere - überprüfen lassen:
Kosten für den Totenschein