Änderung des StUG für Opfer mit vernichteter Beweise
Im StUG von Deutschland gibt es keinen Paragrafen für Opfer der zweiten deutschen Diktatur die keine Beweise besitzen. Die Staatssicherheit hat vor 1989 wegen der kriminellen Inhalte zahlreiche Akten vernichtet. Diesen Opfern muss gestattet werden in mutmaßliche Täterakten Einsicht zu nehmen. Opferrecht muss über Persönlichkeitsrecht gestellt werden. Das ist rechtstaatlich und demokratisch. Chancengleichheit für Rehabilitierung dieser Opfergruppe .
Lothar Tiedtke von Koß Verfasser der Petition kontaktieren
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