Rigi: 800‘000 sind genug!
Verfasser der Petition kontaktieren
Für eine sichere und umweltverträgliche Seilbahnverbindung sowie den 1:1-Ersatz der heutigen Pendelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad
2022-06-27 09:24:11Medienmitteilung 27. Juni 2022
Weggiser Abstimmung vom 25. September 2022 zur Teilrevision Zonenplanung und Bau- und Zonenreglement Seilbahnkorridor
Sehr geehrte Weggiserinnen und Weggiser
Sehr geehrte Stimmberechtigte von Rigi Kaltbad
Liebe Freundinnen und Freunde der Rigi
Am 25. September 2022 entscheiden die Stimmberechtigten von Weggis und Rigi Kaltbad über den Seilbahnkorridor Weggis – Rigi Kaltbad und eine Umzonung auf Rigi Kaltbad für eine neue Bergstation (GB 1318). Die Abstimmung wird als Volksentscheid für oder gegen einen Systemwechsel von der heutigen Pendelbahn zu einer Gondelbahn inszeniert. Das beiliegende Flugblatt geht heute und morgen an die Weggiserinnen und Weggiser sowie die auf Rigi Kaltbad wohnhafte Bevölkerung.
Das Seilbahnprojekt muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die von den Rigi Bahnen heruntergespielten dauerhaften Waldrodungen von «150 Quadratmetern» (LZ, 24.6.22) basieren auf nicht konkretisierbaren Annahmen und sind reine Abstimmungspropaganda. Eine umweltrechtliche Beurteilung des «auf Vorrat» bis zu 60 Meter (!) breiten eingezonten Seilbahnkorridors ist derzeit nicht möglich. Damit sind aber die schieren Ausmasse von Rodungen, die beim Bau einer Gondelbahn mit 11 Masten u. a. im Schutzwald ob Weggis drohen, evident.
Flugblatt (Manifest Pro 1:1-Pendelbahnersatz)
Die 14 Unterzeichnenden, die zu den über 7700 Unterzeichnenden der Rigi-Petitionen gehören, sind der Auffassung, dass ein 1:1-Ersatz der bewährten Pendelbahn mit 3 Masten durch die geschützte zum Vierwaldstättersee hoch exponierte Rigi-Südflanke (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, BLN 1606), dem Bau einer neuen überteuerten Gondelbahn von CHF 20 Mio. mit 11 Masten vorzuziehen ist.
Die Bergbahnen Sörenberg machen es beispielhaft vor: Mit dem Projekt «Rothorn Retrofit» wird die heutige Pendelbahn auf das Brienzer Rothorn 1:1 durch eine neue Pendelbahn ersetzt. Das Gesamtpaket der Investitionen beträgt CHF 21 Mio., davon gut die Hälfte für den Bahnersatz inkl. Anpassung der Tal- und Bergstation und den umweltschonenden Ersatz der drei bestehenden Masten an den bisherigen Standorten.
Mehr Informationen via https://rigi-800000-sind-genug.ch/argumente-gegen-gondelbahn/
Ich danke für die Weiterleitung unserer Anliegen an Bekannte und Freunde Ihres Netzwerks.
Dr. phil. René Stettler, Kulturwissenschaftler, Rigi Kaltbad, Aktionär Rigi Bahnen AG, Initiant der Petitionen «Nein! zu Rigi-Disney-World» (2017) und «Rigi: 800’000 sind genug!» (verlängert bis 30. September 2023); Unterschriften beide Petitionen: 7724 (Stand 27.6.22).
Freundinnen und Freunde der Rigi
Toni Bottinelli, Dorly Frei, Alexander Karrer, Richard Maurer, Hagen Mühle, Robert Schwere, René Stettler, Max Ulrich, Peter Vock, Franziska Waldis, Caroline Weibel, Ivo Voehringer, Paul Widmer, Feerena Zuber, Daniel M. Züst.
15 von 7723 Unterzeichnenden zweier Rigi-Petitionen. Die 2. Rigi-Petition bittet die Rigi Bahnen AG vom schonungslosen Eingriff in die geschützte Landschaft für den Bau einer Gondelbahn mit 11 Masten abzusehen.
René Stettler
Andermatt, Isleten, Rigi: Die Ausbaupläne lassen Ungutes erahnen
2022-04-16 07:23:56https://rigi-800000-sind-genug.ch/wp-content/uploads/2022/04/lb_lz_16.4.22.pdf
Liebe Freunde der Rigi
Als Andermatt mit dem Multimilliardär Sawih Sawiris geplant wurde, waren die politischen Behörden bereits «auf Linie» mit dessen Plänen. Die Schutzverbände konnten diese nicht mehr verhindern und haben mit Sawiris und den Behörden Vereinbarungen getroffen, um das gigantische Projekt in ihrem Sinne zu «optimieren». Die Promotoren zeichneten sich durch ein abstruses Ideenpotenzial aus. Auch auf der Rigi. Dort drohte bis vor kurzem, gemäss einem «Masterplan», die Disneyfizierung des beliebten Erholungsbergs.
Vermutlich geht das Spiel nun mit der börsenkotierten Firma Vail Resorts weiter, welche Andermatt global und gewinnorientiert vermarkten will, obschon die Spielräume ausgenutzt sind. Bis heute sind die Behörden und Sawiris den Umweltverbänden, gemäss Pro Natura Uri, eine Wasser- und Energiebilanz schuldig. Fazit: Zwiespältig. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind unübersehbar. Flora und Fauna sind unter riesigem Druck. Und das in einer Zeit des Artensterbens.
Besonders stossend ist, dass viele Ersatzmassnahmen bis heute nur teilweise umgesetzt wurden. Überall wird stets schnell gebaut, doch wenn es um die Ersatzmassnahmen geht, lässt man sich viel Zeit. Der unsägliche Massentourismus, der im Urserntal mit den Vermarktungsideen von Vail Resorts droht, ist auch bei den Rigi Bahnen noch immer in den Köpfen der Tourismusverantwortlichen. Mit der geplanten Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad kann man die Kapazitäten im Endausbau verdoppeln und nimmt Kollateralschäden an der geschützten Landschaft in Kauf. In Andermatt und Isleten ist die Zeit für weitere Ausbaupläne definitiv abgelaufen. Auf der Rigi haben Petitionen den Ausbau bislang verhindert.
Fazit: Sawiris hat in Andermatt die unsägliche Richtung vorgegeben und zieht jetzt neue Fäden mit dem Grossprojekt Isleten. Und nun kommen im Urserntal die Amerikaner, die den Takt angeben. Das kann nicht gut gehen. Die Bevölkerung hat das «Wheeling and Dealing» der Tourismusverantwortlichen, um es auf den Punkt zu bringen, satt.
Dr. phil. René Stettler, Initiant der Petition «Rigi: 800'000 sind genug!»
René Stettler
Geplante Umzonung der Parzelle 1318 auf Rigi Kaltbad für die Bergstation der neuen Gondelbahn verstösst gegen das Weggiser Siedlungsleitbild
2022-04-12 06:08:28Liebe Freunde der Rigi
Liebe Mitbewohner von Rigi Kaltbad
Liebe Weggiser
Die geplante Umzonung der bestehenden Bergstation Parzelle GB 1318 in die nutzungsbeschränkte Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad, sowie die damit verbundene Erweiterung der heutigen Bergstation der bestehenden Pendelbahn, stehen diametral zum Leitgedanken des Weggiser Siedlungsleitbilds, genügend Frei- und Grünräume zu sichern. Gemäss rechtskräftigem BZR der Gemeinde Weggis (Bau- und Zonenreglement) dient die Kur- und Hotelzone der Erholung und dem Tourismus (in Zukunft mit Fokus auf Individualgäste!). Dies gilt insbesondere auch für den öffentlichen Dorfplatz mit Panoramarundsicht auf Rigi Kaltbad.
Daraus folgt: Die die ortsspezifische Identität prägende Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad und der Dorfplatz bzw. ihre definierte Grösse bis hin zur Grünzone und Wald dürfen als wertvoller unbebauter Freiraum nicht weiter verbaut und verdichtet werden (siehe Photos unten).
Das Beispiel der geplanten Umzonung zeigt deutlich, dass gegensätzlich zum Siedlungsleitbild gehandelt wird. Die Visualisierung der geplanten Bergstation für eine Gondelbahn (2. Bild unten) mit einer neuen Höhenkote von 1439 m ü. M., die 3.5 m über dem Dorfplatz liegt (!), zeigt die drastischen Folgen der Verdichtung, welche absolut unhaltbar sind! Die wunderbare Aussicht in Richtung Pilatus/Stanserhorn würde so unwiderruflich zerstört.
VR und GL der Rigi Bahnen AG (RBAG) wollen mit dem unhaltbaren und extrem teuren Gondelbahnprojekt die Kapazität weiter ausbauen. Es gilt klar festzuhalten, dass die RBAG mit dem neuen Rollmaterial von Stadler ab Sommer 2022 schon jetzt die bestehenden Kapazitäten der beiden Zahnradbahnen von Vitznau – Rigi Kulm bzw. Arth Goldau – Rigi Kulm um 50% erhöht hat (neue Doppelkompositionszüge für 200 statt bisher 130/140 Passagiere; zusätzlich kann im Halbstundentakt gefahren werden).
Desto unhaltbarer sind die völlig abgehobenen Pläne, mit einer neuen Gondelbahn durch das geschützte BLN-Gebiet 1606 die heute bundesamtlich für den Bahnbetreiber (RBAG) verbindlich geregelte Seilbahnkapazität zwischen Weggis – Rigi Kaltbad von 600 Personen pro Stunde (Konzession des Bundesamts für Verkehr vom 23. September 2019) auf bis zu 1200 Personen pro Stunde im Endausbau zu verdoppeln. Eine Gondelbahn würde ausserdem nebst massivsten landschaftlichen Beeinträchtigungen an der hoch-exponierten Rigi-Südflanke ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen. Erst recht gilt darum jetzt https://rigi-800000-sind-genug.ch Jede Unterschrift zählt! Stand 12. April 2022, 4343 Unterschriften https://www.petitionen.com/rigi_800000_sind_genug
Das gigantische sowie extrem teure Bauvorhaben der RBAG für eine neue Gondelbahn von weit über 20 Mio. CHF in einem geschützten und besonders artenreichen, bislang fast unbebauten Gebiet, ist weder mit Klimazielen, Artenschutz, baulicher Verdichtung, noch mit dem Schutzbedürfnis der betroffenen Anwohner vereinbar. Seitens der Gemeinde Weggis wären extrem teure Schutzbauten notwendig, welche die Weggiser Steuerzahlenden finanzieren müssten. Wenn die Firma Doppelmayr / Garaventa es schafft, der 1973 gebauten Pendelbahn Meiringen – Hasliberg für ca. 6 Mio. CHF (!) ein technisch-innovatives und in jeder Hinsicht ressourcenschonendes «Makeover» zu verpassen, warum soll dies nicht auch für die 1968 gebaute Pendelbahn von Weggis – Rigi Kaltbad möglich sein?
Dr. phil. René Stettler, Aktionär RBAG, Rigi Kaltbad
Ivo Voehringer, Aktionär RBAG, Weggis / Rigi Kaltbad
Heutige unbebaute Sicht nach Westen ab Dorfplatz Rigi Kaltbad:
Geplante Zerstörung der Westsicht ab Dorfplatz Rigi Kaltbad mit der Bergstation für eine Gondelbahn:
> PDF Kritikpunkte – Mitwirkungsverfahren Weggiser Siedlungsleitbild – 5.2-5.3.22
René Stettler
Pro Rigi will Klarheit über alle Auswirkungen einer Gondelbahn auf den Weggiser Schutzwald
2022-03-15 07:33:29„Pro Rigi für Umwelt schonende Erneuerung der Luftseilbahn Weggis–Rigi Kaltbad“, Vorstand der Pro Rigi, Wochen-Zeitung, S. 6, 11.3.22.
Liebe Freunde der Rigi
Der Bericht der Pro Rigi zur Haltung der Interessengemeinschaft beim Thema Weggiser Schutzwald / Rodungen (Seilbahnkorridor) vom 11.3.22 in der lokalen Wochen-Zeitung (Vitznau) zeigt, wie wichtig die Schutzfunktion des Weggiser Chilewalds für Weggis ist.
Freundiche Grüsse
René Stettler
Weitere Berichte zum Thema Schutzwald Rigi:
„Chilewald: Wichtiger Schutzwald für Weggis“, Silvio Covi, Wochen-Zeitung, Nr. 5, S. 7, 31.1.20
„Weggis braucht den Schutzwald“, Gallus Bucher, Wochen-Zeitung, Nr. 12, S. 14-15, 20.3.20.
Dieser Bericht von Gallus Bucher zeigt auch auf, welche wichtige Schutzfunktion der Wald an der Rigi-Nordlehne hat: „Schutzwald erfüllt wichtige Schutzfunktion“, Gallus Bucher, Wochen-Zeitung, Nr. 41, S. 10-11, 9.10.20.
René Stettler
Anwohner steigen wegen neuer Rigi-Bahn auf die Barrikaden – Selbst Mario Botta (78) gefällt das Projekt nicht, Blick, 2.2.22
2022-02-08 15:11:15Hier geht es zum 50-Sekunden-Filmclip:
https://www.blick.ch/schweiz/selbst-stararchitekt-mario-botta-78-gefaellt-das-projekt-nicht-anwohner-steigen-wegen-neuer-rigi-bahn-auf-die-barrikaden-id17198028.html
oder mit Click auf das Bild unten
Liebe Freunde der Rigi
Anlässlich der öffentlichen Auflage des Seilbahnkorridors vom 15.11. – 14.12.2021 haben mit einer Sammeleinsprache Pro Natura Luzern, WWF Luzern, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV), Innerschweizer Heimatschutz (IHS), Pro Rigi, die nationale Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) sowie die Stiftung Helvetia Nostra mit einer separaten Einsprache gegen den Seilbahnkorridor der geplanten Gondelbahn von Weggis – Rigi Kaltbad Einsprache erhoben. Des weiteren wurde von 11 betroffenen Anstössern je separat eine Einsprache eingereicht. Zudem hat ein Weggiser Bürger und Steuerzahler, dem der Erhalt der uneingeschränkten Panoramarundsicht beim öffentlichen Dorfplatz auf Rigi Kaltbad sehr wichtig ist, Einsprache erhoben.
«Verunstaltung des Gesamtensembles des öffentlichen Dorfplatzes von Rigi Kaltbad wegen der geplanten Umzonung der bestehenden Bergstation LWRK – Parzelle GB 1318», Leserbrief, René Stettler, Wochen-Zeitung, S. 7, 21.1.22. mehr.
Medienmitteilung 14.1.22
Mit sonnigen Rigi-Grüssen von der Rigi
René Stettler
Stand Rigi-Petitionen 7564 Unterschriften
Hier geht es zur Unterzeichnung
https://www.petitionen.com/rigi_800000_sind_genug
Für aktuelle updated Informationen zur Rigi und Medienberichterstattung:
https://rigi-800000-sind-genug.ch
https://rigi-800000-sind-genug.ch/medienberichte-medienmitteilungen-leserbriefe/
René Stettler
Gemeinde Weggis: Fehlerhafte öffentliche Auflage Seilbahnkorridor verletzt Bundesrecht und Planungs- und Baugesetz / 14 dezidierte Einsprachen von Schutzverbänden und privaten Anstössern gegen geplante Gondelbahn
2022-01-14 05:49:00Gemeinde Weggis: Fehlerhafte öffentliche Auflage Seilbahnkorridor verletzt Bundesrecht und Planungs- und Baugesetz
14 dezidierte Einsprachen von Schutzverbänden und privaten Anstössern gegen geplante Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad mit 11 teils scheusslichen Masten im geschützten BLN-Gebiet 1606
Rigi Bahnen AG (RBAG): Völlig realitätsfremde Wachstumsstrategie 2020 – 2024
Rigi-Petitionen: Mehr als 7500 Unterschriften
Medienmitteilung 14.1.22
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der Rigi
· Der Gemeinderat von Weggis hat mit einer fehlerhaften öffentlichen Auflage das seilbahnrechtliche Verfahren in rechtsverletzender Weise präjudiziert. Die Einzonung des eigentümerverbindlichen Seilbahnkorridors «auf Vorrat» im geschützten Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN-Gebiet 1606, Vierwaldstättersee), im Rahmen einer Teilrevision Zonenplan und Bau- und Zonenreglement (BZR Gemeinde Weggis), ist völlig unhaltbar. Ein fast 60 m breiter Korridor für eine Gondelbahn an der Rigi-Südflanke, mit 11 teils scheusslichen überdimensionierten Masten, ist für die bundesrechtlich geschützte Landschaft ein absolutes No-Go!
· Unhaltbar ist auch der Planungsbericht der Firma Planteam S AG, der Teil der massgebenden Entscheidungsgrundlagen ist. Dieser Bericht, welcher von der RBAG in Auftrag gegeben wurde, ist nichts anderes als ein Gefälligkeitsgutachten und enthält viele Fehler und Lücken. Gemäss Planungsbericht wurde die Breite des Seilbahnkorridors in Absprache mit der RBAG definiert (!), um den Zitat «Bestand zu sichern und einen Variantenentscheid nicht vorwegzunehmen» (frühere Version des Planungsberichts vom 9.12.2019, S. 10).
· Fehlende Aussteckung: Neue Bauzonen müssen im Gelände gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG Kanton Luzern) markiert werden. Der Gemeinderat von Weggis hat diese Markierung jedoch unterlassen und der Seilbahnkorridor wurde in keiner Weise visualisiert. Dies wäre mit roten Ballonen möglich gewesen. Auch die 11 z. T. riesigen Masten wurden nicht ausgesteckt! Analog gilt dies auch für die massiven Betonsockel. Dies ist ein klarer Verstoss gegen das Planungs- und Baugesetz (Art. 61 Abs. 3).
· Bestehende Bergstation der Pendelbahn GB 1318 auf Rigi Kaltbad: Der Weggiser Gemeinderat und die RBAG zerstören mit der geplanten Umzonung das Gesamtensemble des öffentlichen Dorfplatzes und der nutzungsbeschränkten Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad. Diese geplante Umzonung mit einer neuen völlig überrissenen Höhenkote von 1439 m ü. M. ist eine Mogelpackung. Der Weggiser Gemeinderat und die RBAG torpedieren damit die heutige Erholungsqualität des Dorfplatzes, welche von der Bevölkerung, Einheimischen sowie Touristen und den Besuchern des Mineralbads sehr geschätzt wird.
Anlässlich der öffentlichen Auflage des Seilbahnkorridors vom 15.11. – 14.12.2021 haben mit einer Sammeleinsprache Pro Natura Luzern, WWF Luzern, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV), Innerschweizer Heimatschutz (IHS), Pro Rigi, die nationale Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) sowie die Stiftung Helvetia Nostra mit einer separaten Einsprache gegen den Seilbahnkorridor der geplanten Gondelbahn von Weggis – Rigi Kaltbad Einsprache erhoben. Des weiteren wurde von 11 betroffenen Anstössern je separat eine Einsprache eingereicht. Zudem hat ein Weggiser Bürger und Steuerzahler, dem der Erhalt der uneingeschränkten Panoramarundsicht beim öffentlichen Dorfplatz auf Rigi Kaltbad sehr wichtig ist, Einsprache erhoben.
Gemeinderat Weggis: Fehlerhafte öffentliche Auflage des Seilbahnkorridors
Der Gemeinderat von Weggis hat das Verfahren zur Teilrevision des Zonenplans nicht genügend mit dem ausstehenden Plangenehmigungsverfahren nach Seilbahngesetz koordiniert. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Seilbahnkorridors im BZR verstösst zudem gegen das Waldgesetz. Die Auflage für den Seilbahnkorridor wurde nicht genügend konkretisiert. Ausserdem wurde der Seilbahnkorridor, der mitten durch das geschützte BLN-Gebiet 1606 führt, d. h. durch eine der wertvollsten Landschaften der Schweiz, mit bis zu 60 m Breite viel zu gross eingezont. Dies zeigt, dass die bundesrechtlich geschützte Landschaft in keiner Weise geschont wird, was vom Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 6 NHG) jedoch klar und unmissverständlich verlangt wird.
Absolut verwerflich und völlig unhaltbar sind folgende schweren Eingriffe in die Natur und Tierwelt:
- 2 hässliche gekröpfte Doppelmasten Nr. 1a und 1b vor der Talstation sowie Nr. 9a und 9b auf der Geländekante unterhalb von Rigi Kaltbad BLN 1606
- grobe Vollwandstütze Nr. 3 mit 65.50 m Höhe am Fuss des Weggiser Schutzwalds BLN 1606
- Grossflächige Zerstörung der Waldboden-Biodiversität für den riesigen Masten Nr. 4 von 38.43 m Höhe mitten im Weggiser Schutzwald (Chilewald) BLN 1606
- überdimensionierter, die geschützte Landschaft verschandelnder Masten Nr. 7 von 74,90 m Höhe auf der Müseralp BLN 1606 – der Betonmasten I der bestehenden Pendelbahn an der Geländekante zur Müseralp ist im Vergleich 44.50 m hoch
- Beeinträchtigung Wildruhezone BLN 1606 durch Masten Nr. 7 und 8 sowie Nr. 9a und 9b
- Zerstörung bestehendes Biotop BLN 1606 auf Rigi Kaltbad durch Masten Nr. 10
- Beeinträchtigung Quellschutzzone BLN 1606 auf Rigi Kaltbad durch Masten Nr. 11
Zerstörung Gesamtensemble des öffentlichen Dorfplatzes von Rigi Kaltbad
In einer Abstimmung vom 21.5.2006 wurde mit einem Kredit von 1,25 Mio. CHF aus Steuergeldern der öffentliche Dorfplatz von Rigi Kaltbad finanziert. Der Blick von oberhalb von Rigi Kaltbad auf den Dorfplatz mit dem Liftturm (Bild unten) zeigt eindrücklich, wie sich der schweizweit bekannte Architekt Justus Dahinden (1925 – 2020) für die schonende bauliche Platzierung der Bergstation der Pendelbahn (Baujahr 1968) eingesetzt hat. Mit der Umzonung würde auch der vom Steuerzahler finanzierte runde Liftturm – ein markantes Eckelement des vom Architekten Mario Botta konzipierten Dorfplatzes und des Mineralbads – seiner primären Funktion als Zugang zur Seilbahn beraubt, da die RBAG eine neue Aussentreppe plant, welche Rigi-Besucher direkt auf den Dorfplatz führen soll.Auf dem Bild ist das heutige Flachdach (schneebedeckt) und die Rückseite der Bergstation zu sehen. Dieses Flachdach befindet sich auf nur 1433 m ü. M. (gelb punktierte waagrechte Linie). D. h. das Dach der heutigen Bergstation liegt 2.5 m tiefer als der öffentliche Dorfplatz (!), der eine rechtsverbindliche Höhenkote von 1435.5 m ü. M. aufweist (BZR Gemeinde Weggis, S. 20). Zur Gewährleistung von Ruhe und Aussicht wurde diese Bergstation samt Erschliessungstunnel 1968 bewusst im Erdboden versenkt, um den von der Bergstation verursachten Lärmpegel vom Dorfplatz fernzuhalten.
Die RBAG und der Gemeinderat von Weggis wollen jedoch im Rahmen der absolut unhaltbaren geplanten Umzonung der bestehenden Bergstation der Pendelbahn eine neue Höhenkote von 1439 m ü. M. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass der Dorfplatz gegen Westen um 3.5 m (!) überbaut werden könnte (Bild oben). Die einmalige freie Sicht zur Pilatusseite würde unwiderruflich zerstört. Mit der Höhenkote von 1439 m ü. M., die eine Mogelpackung ist, zerstören die RBAG und der Gemeinderat von Weggis das Gesamtensemble des öffentlichen Dorfplatzes, welcher primär der Ruhe, Erholung und wunderbaren Aussicht dient.
«Verunstaltung des Gesamtensembles des öffentlichen Dorfplatzes von Rigi Kaltbad wegen der geplanten Umzonung der bestehenden Bergstation LWRK – Parzelle GB 1318», Leserbrief, René Stettler, Wochen-Zeitung, S. 7, 21.1.22. mehr.
RBAG: Realitätsfremde Wachstumspläne in der globalen Klimakrise statt Ökologie
Zahlensalat und Wunschdenken von CEO bzw. Verwaltungsrat (VR) der RBAG seit der Coronakrise:
Netto-Umsätze im Vergleich
2018: Netto-Umsatz 29,29 Mio. CHF
2019: Netto-Umsatz 28,96 Mio. CHF
Anlässlich der öffentlichen Präsentation der RBAG vom 11.12.2019 in der Weggiser Mehrzweckhalle Sigristhofstatt teilte das Bahnunternehmen mit, dass man bis 2024 den Umsatz auf 35 Mio. CHF steigern wolle. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus:
2020: Netto-Umsatz 19,04 Mio. CHF = minus 34% (!) gegenüber dem Vorjahr 2019
Im Dezember 2020 wurde im Aktionärsbrief für das Jahr 2021 ein illusorischer Netto-Umsatz von 24,5 Mio. CHF prognostiziert.
2021: Netto-Umsatz von «ca. 21 Mio. CHF» = minus 27,5% (!) gegenüber dem Jahr 2019
Im PR-Interview mit der Luzerner Zeitung vom 10.12.2021 kommunizierte der CEO öffentlich, dass die RBAG im Jahr 2021 Zitat «voraussichtlich über 80 Prozent des Umsatzes von 2019» realisiere.
Bemerkung zu dieser Aussage des CEO: Dies hätte im Jahr 2021 einem Netto-Umsatz von 23,17 Mio. CHF entsprochen. Nur eine Woche später teilten jedoch der Verwaltungsratspräsident und der CEO im Aktionärsbrief mit, dass für das vergangene Jahr 2021 mit einem Netto-Umsatz von Zitat «ungefähr 21 Mio. CHF» gerechnet werde. Mit diesem Zahlensalat haben der CEO und der VR der RBAG jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Es geht dem VR und der GL ausschliesslich um das Volumen – Quantität statt Qualität. Die 2 Rigi-Petitionen, mit inzwischen 7518 Unterzeichnenden (Stand 13.1.2022), haben die Volumenstrategie stets kritisiert – auch darum, weil die sich dramatisch abzeichnenden Konsequenzen der Klima- und Gesundheitskrise von der RBAG völlig ausgezoomt werden und die wiederholt angemahnte Ökologie und ein neues ökologisch-fundiertes ressourcenschonendes Rigi-Tourismuskonzept auf der Strecke bleiben.
Fazit
Aus diesen Überlegungen folgt, dass eine neue Seilbahn an der hoch-exponierten Rigi-Südflanke im geschützten BLN 1606 nur maximal drei Masten aufweisen darf. Zudem ist ein neues ENHK-Gutachten (Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission) jetzt absolut zwingend. Die ENHK-Kommission muss die Sicht auf die geschützte Rigi-Südflanke vom See her (Schiff) beurteilen. An diese Begehung sind auch die Schutzverbände einzuladen, die beim «Augenschein» vom 20.8.2019 der ENHK, der Behörden und der RBAG nicht eingeladen waren! Dabei ist die eminent wichtige Funktion des Weggiser Schutzwalds (Chilewald) als Kriterium in die Beurteilung aufzunehmen.
VR und GL wollen mit dem unhaltbaren und extrem teuren Gondelbahnprojekt die Kapazität weiter ausbauen. Es gilt klar festzuhalten, dass die RBAG mit dem neuen Rollmaterial von Stadler ab Sommer 2022 schon jetzt die bestehenden Kapazitäten der beiden Zahnradbahnen von Vitznau – Rigi Kulm bzw. Arth Goldau – Rigi Kulm um 50% erhöht hat (neue Doppelkompositionszüge für 200 statt bisher 130/140 Passagiere; zusätzlich kann im Halbstundentakt gefahren werden). Umso unhaltbarer sind deshalb die völlig abgehobenen Pläne, mit einer neuen Gondelbahn durch das geschützte BLN-Gebiet 1606 die bestehende Seilbahn-Kapazität zwischen Weggis – Rigi Kaltbad von 650 auf bis zu 1200 Personen pro Stunde zu verdoppeln. Eine Gondelbahn würde ausserdem nebst massivsten landschaftlichen Beeinträchtigungen an der hoch-exponierten Rigi-Südflanke ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen. Erst recht gilt darum jetzt https://rigi-800000-sind-genug.ch
Das gigantische sowie extrem teure Bauvorhaben für eine neue Gondelbahn von weit über 20 Mio. CHF in einem geschützten und besonders artenreichen, bislang fast unbebauten Gebiet, ist weder mit Klimazielen, Artenschutz, baulicher Verdichtung, noch mit dem Schutzbedürfnis der betroffenen Anwohner vereinbar. Wenn die Firma Doppelmayr / Garaventa es schafft, der 1973 gebauten Pendelbahn Meiringen – Hasliberg für ca. 6 Mio. CHF (!) ein technisch-innovatives und in jeder Hinsicht ressourcenschonendes «Makeover» zu verpassen, warum soll dies nicht auch für die 1968 gebaute Pendelbahn von Weggis – Rigi Kaltbad möglich sein?
Dr. phil. René Stettler, Kulturwissenschaftler und Aktionär RBAG, Rigi Kaltbad
René Stettler
Winterliche Rigi-Grüsse zum Jahresende und aktuelles Update
2021-12-22 16:03:08Weggis / Rigi Kaltbad: Geschützte Rigi-Südflanke zum Vierwaldstättersee (BLN-Gebiet 1606)
Sammeleinsprache von 7 Schutzverbänden und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) sowie eine separate Einsprache von einem national engagierten Umweltverband gegen den Seilbahnkorridor der geplanten Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad
Liebe Freunde der Rigi
Sehr geehrte Damen und Herren
9 Schutzverbände haben gegen den geplanten Seilbahnkorridor durch das BLN-Gebiet 1606 Einsprache erhoben. Des weiteren wurden von 11 betroffenen Anstössern des Seilbahnkorridors je separat eine Einsprache eingereicht. Zudem hat ein Weggiser Bürger und Steuerzahler, dem der Erhalt der uneingeschränkten Rundsicht beim öffentlichen Dorfplatz auf Rigi Kaltbad sehr wichtig ist, Einsprache erhoben.
Zur Erinnerung
In einer Abstimmung vom 21.5.2006 wurde mit einem Kredit von CHF 1,25 Mio. aus Steuergeldern der öffentliche Dorfplatz auf Rigi Kaltbad finanziert. Der Dorfplatz weist eine Höhenkote von 1435.5 m ü. M. auf. Die Rigi Bahnen AG und der Gemeinderat von Weggis wollten jedoch im Rahmen der Umzonung der bestehenden Bergstation eine neue Höhenkote von 1439 m ü. M. (!) Dies würde in der Praxis bedeuten, dass der Dorfplatz um volle 3.5 m Höhe (!) überragt und die einmalige Aussicht zur Pilatusseite unwiderruflich zerstört wird.
Fehlerhafte öffentliche Auflage des Seilbahnkorridors
Es kann vorab festgehalten werden, dass der Gemeinderat Weggis das Verfahren zur Teilrevision des Zonenplans nicht genügend mit dem ausstehenden Plangenehmigungsverfahren nach Seilbahngesetz koordiniert hat. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Seilbahnkorridors im Weggiser Zonenplan verstösst auch klar gegen das Waldgesetz. Die Auflage für den Seilbahnkorridor wurde nicht genügend konkretisiert. Zudem wurde der Seilbahnkorridor, der mitten durch das geschützte Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN-Gebiet 1606 Vierwaldstättersee) geht, also durch eine der wertvollsten Landschaften der Schweiz, offensichtlich mit bis zu 60 m Breite zu gross eingezont.
Das gigantische sowie extrem teure Bauvorhaben für eine neue Gondelbahn an der geschützten zum Vierwaldstättersee hin hoch-exponierten Rigi-Südflanke in einem besonders artenreichen, bislang fast unbebauten Gebiet, ist weder mit Klimazielen, Artenschutz, baulicher Verdichtung, noch mit dem Schutzbedürfnis der betroffenen Anwohner vereinbar.
Absolut unannehmbar sind folgende schweren Eingriffe in Natur und Tierwelt:
- 2 hässliche gekröpfte Doppelmasten Nr. 1a und 1b vor der Talstation sowie Nr. 9a und 9b auf der Geländekante unterhalb von Rigi Kaltbad
- am Fuss des Weggiser Chilewalds BLN 1606 – grobe Vollwandstütze Nr. 3 mit 65.50 m Höhe
- überdimensionierter, die geschützte Landschaft verschandelnder Masten Nr. 7 von 74,90 m Höhe auf der Müseralp BLN 1606 – der Betonmasten I der bestehenden Pendelbahn an der Geländekante zur Müseralp ist im Vergleich 44.50 m hoch
- Wildruhezone BLN 1606 – Masten Nr. 7 und 8 sowie Nr. 9a und 9b
- Zerstörung bestehendes Biotop BLN 1606 auf Rigi Kaltbad für Masten Nr. 10
- Beeinträchtigung der Quellschutzzone BLN 1606 auf Rigi Kaltbad für Masten Nr. 11
„Streit um Zonenplan – Umweltverbände bekämpfen eine neue Seilbahn auf die Rigi“, SRF online, 21.12.21
„Umweltverbände reichen definitiv Einsprache gegen Pläne der Gemeinde Weggis ein“, Christian Glaus, Luzerner Zeitung online, 21.12.21
„Umweltorganisationen gehen gegen Rigi-Gondelbahn-Projekt vor“, htr.ch online, 21.12.21
„Widerstand gegen neue Rigi-Bahn“, Christian Glaus, Luzerner Zeitung, S. 27, 7.12.21
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute im Neuen Jahr sowie viel Gesundheit. Auch danke ich für die riesige Unterstützung der laufenden 2. Rigi-Petition und die vielen Gespräche sowie Ihre geschätzte Unterstützung unserer Anliegen.
Im Angesicht der Krisen in denen wir uns befinden, wird immer klarer, dass Wettbewerb und mit ihm ökonomisches Wachstum künftig anders aussehen müssen. Es geht um lokale Wertschöpfung, weil auch die von uns seit Jahren nachgewiesene Dumpingstrategie der Rigi Bahnen AG im internationalen Billigtourismus völlig unhaltbar geworden ist.
Die zwei Rigi-Petitionen mit 7505 Unterschriften (Stand 22.12.21) zeigen Ihre ungebrochene Solidarität und emotionale Verbundenheit mit der Rigi. Dafür danke ich Ihnen im Namen der Petitionäre herzlich.
Dr. phil. René Stettler, Kulturwissenschaftler und Aktionär der Rigi Bahnen AG, Rigi Kaltbad
Für Spenden an unsere grossen Auslagen für die in Auftrag gegebene Rigi-Studie danke ich Ihnen zum Voraus.
DIE KÖNIGIN DER BERGE BIETET ALLEN, DIE SIE KENNEN UND LIEBEN, ERHOLUNG UND IMMER BESSERE LUFT!
Bankverbindung
Luzerner Kantonalbank, Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern
Rigi: 800’000 sind genug!
6356 Rigi Kaltbad / Schweiz
IBAN CH63 0077 8212 7179 1200 1
Konto 60-41-2
René Stettler
Kräbel, Goldau - Rechtsverstösse sind die Spitze eines Eisbergs / «Wegsanierung» Rigi Kulm der Rigi Bahnen: Eklatante baurechtliche Mängel
2021-11-11 10:13:13Kräbel, Goldau: Rechtsverstösse sind die Spitze eines Eisbergs
«Wegsanierung» Rigi Kulm: Eklatante baurechtliche Mängel des «Rigi-Charta-tauglichen Leuchtturmprojekts»
Liebe Freunde der Rigi
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit Sommer 2020 beschwichtigen die Schwyzer Behörden im Kontext von Verstössen gegen geltende Umwelt- und Baugesetze am Kräbel. Gemäss unseren Recherchen sind die Rechtsverstösse, die wir im Flugblatt vom 30.10.21 anprangern, die Spitze eines Eisbergs.
Besonders stossend ist, dass nachträgliche Baubewilligungsverfahren zwar angekündigt wurden (Bote der Urschweiz, 18.2.21), doch die kantonalen Behörden für nicht bewilligte Bauten bis heute keine Baugesuche eingefordert haben. Die Behörden wussten seit Beginn unserer Recherchen, dass eine Baubewilligung für Parkplätze in der Landwirtschaftszone nicht möglich ist. Dafür braucht es eine ordentliche Umzonung mit Volksentscheid. Auch das war bekannt und wurde jahrelang hinausgezögert. Damit ist jetzt definitiv Schluss. Der Gemeinderat Arth hat den Stimmbürgern bis spätestens Ende März 2022 eine Vorlage für die Zonenänderung (von der Landwirtschaftszone in die Intensiv-Erholungszone) zur Mitwirkung zu unterbreiten. Ausreden und Verzögerungen tolerieren wir keine mehr. „Arther Gemeindepräsident weist Vorwürfe als unhaltbar zurück“, Bote der Urschweiz, S. 7, 3.11.21 / „Zum Streit bei der Talstation am Goldauer Kräbel“, Leserbrief René Stettler, Franz Schuler, Paula und Werner Inderbitzin, Bote der Urschweiz, S. 7, 9.11.21.
Am Goldauer Kräbel wird weiterhin illegal parkiert. Aktuelle Aufnahmen unten. Seit Jahren streichen die Rigi Bahnen hohe Parkgebühren ein – ohne Abgaben.
Die Schwyzer Sektion des VCS sowie der Schwyzer und Schweizer Heimatschutz haben am 30. September 2021 gegen das Baugesuch der Rigi Bahnen «Aufwertung Wegnetz Rigi Kulm» Einsprache gemacht. Zurecht weisen diese Schutzverbände auf eklatante Mängel des sogenannt «Rigi-Charta-tauglichen» Baugesuchs ("Leuchtturmprojekt") hin. Stossend: Einige Wege befinden sich ausserhalb der Bauzone. Das Vorhaben ist gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung deshalb bewilligungspflichtig. Eine Visualisierung des heutigen Zustands und des Bauvorhabens fehlt.
Bei der vorgesehenen Versiegelung mit Schwarzbelag handelt es sich gemäss Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV) um einen völlig ungeeigneten Belag. Das eigentliche Problem auf 1800 m. ü. M. im Winter ist, dass die Besucher oft im Schnee auf den Gipfel kraxeln müssen, weil die asphaltierten Wege vereist sind. Absteigende Personen schlittern den steilen Abhang hinunter. Viele Rigi-Besucher haben in der Vergangenheit deswegen den Rigi Bahnen ihren Unmut kundgetan. Verbesserungsvorschläge blieben unbeantwortet. Gefährliche Vereisungen (siehe Bilder unten) dürften in künftigen Wintern wegen der Klimakrise häufiger werden. Bevor also auf dem Rigi-Gipfel unbedacht gebaut wird, braucht es fachkundige Abklärungen. Wegweisend dabei ist die Evaluation der Landschaftsverträglichkeit des Bauvorhabens. Dafür braucht es keine Rigi-Charta ohne demokratische Legitimation, sondern die bis heute gültigen Servitutsverträge des Heimat- und Naturschutzes aus dem Jahr 1952. Sie verbieten auf Rigi Kulm bauliche Eingriffe «auf alle Zeiten». Leserbrief René Stettler, Luzerner Zeitung, 8.11.21 / „Die Charta ist ein Propagandainstrument“, Leserbrief, Bote der Urschweiz, S. 14, 4.11.21
Für uns Rigi-Petitionäre mit inzwischen rund 7500 Unterzeichnern beider Petitionen ist klar: Das alles wirft ein unschönes Schlaglicht auf die enormen Probleme, für deren Lösung die niemanden verpflichtende Rigi-Charta nichts taugt.
Hier geht es zur Unterzeichnung der 2. Rigi-Petition: https://www.petitionen.com/rigi_800000_sind_genug Wir danken Ihnen herzlich für die Verbreitung des Links.
Mit vorwinterlichen und sonnigen Rigi-Grüssen
René Stettler, Kulturwissenschaftler, Aktionär der Rigi Bahnen AG
Am 6. Dezember 2019 kraxelten Rigi-Reisende auf den Gipfel: Die asphaltierten Wege waren vereist. Die einzige Möglichkeit auf den Gipfel zu kommen war im Schnee neben den Wegen zu laufen. Absteigende Personen schlitterten den Abhang hinunter.
DIE RIGI DANKT HERZLICH UND BIETET ALLEN, DIE SIE KENNEN UND LIEBEN, ERHOLUNG UND IMMER BESSERE LUFT!
Bankverbindung
Luzerner Kantonalbank, Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern
Rigi: 800’000 sind genug!
6356 Rigi Kaltbad / Schweiz
IBAN CH63 0077 8212 7179 1200 1
Konto 60-41-2
René Stettler
1. Rigi-Konferenz: Nebelkerzen statt der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken – Rigi-Charta hat total versagt
2021-11-03 08:59:11Leserbrief Luzerner Zeitung, 30.10.21
Liebe Freunde der Rigi
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 25. September 2021 fand auf Rigi Staffel die seit zwei Jahren angekündigte 1. Rigi-Konferenz statt. Daran teil nahmen 68 Personen. Auch wenn ein paar handverlesene Medien nichts ausser Lob übrig hatten: Nach der 1. Rigi-Konferenz gibt es wenig Anlass für Optimismus. Zu glauben, man könne mit einer Pseudoveranstaltung und einer Charta, die schwammig bleibt, wie das Erreichen von Zielen gemessen werden soll, kein unabhängiges Monitoring vorsieht und keine Möglichkeiten Verfehlungen zu sanktionieren bietet, auch noch die eigentliche ökologische Krise anpacken, ist unsinnig und naiv.
Für uns Rigi-Petitionäre mit inzwischen rund 7500 Unterzeichnern beider Petitionen ist klar: Das alles wirft ein unschönes Schlaglicht auf die enormen Probleme, für deren Lösung die Charta nichts taugt.
Charta: Zweifelhaftes Propagandainstrument der Rigi Bahnen
Die Charta, die weder eine demokratische Legitimation noch die Durchsetzungskraft eines verbindlichen Regelwerks hat, ist ein zweifelhaftes Propagandainstrument. Zwei von den Schutzverbänden mit Einsprachen belegte Projekte, darunter eine von der «Arbeitsgruppe Projekt Charta Rigi 2030» gar als «Leuchtturmprojekt» gepriesene Wegsanierung auf Rigi Kulm, zeigen nun, dass die Charta für eine seriöse grundsätzliche Vorevaluation von Projektvorhaben nicht geeignet ist. Bürgern, die vernünftig mit der Natur umgehen möchten, fragwürdige Eingriffe ins bestehende Wegnetz auf Rigi Kulm als «Charta-tauglich» zu verkaufen, muss als Täuschung gesehen werden. Denn die Rigi Bahnen holten als Baugesuchsteller für ausserhalb der Bauzone liegende Wegstrecken nicht nur die verlangte Bewilligung gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung nicht ein, sondern torpedieren mit dem Vorhaben auch das seit 1952 «für alle Zeiten» in Servitutsverträgen festgeschriebene Bauverbot auf Rigi Kulm. Mit der Behauptung, dass die «Massnahmen keine sichtbaren Veränderungen» zur Folge hätten und die Landschaft im geschützten BLN-Gebiet 1606 (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) nicht beeinträchtigt werde.
Bild oben: Einer der drei handschriftlichen Servitutsverträge vom 14. November 1952 (Ausschnitt Deckblatt), die in Arth zur feierlichen Unterzeichnung kamen und «für alle Zeiten» Rigi Kulm zugunsten des Heimat- und Naturschutzes mit einem Bauverbot belegen.
Die Wahrheit ist, dass die Rigi Bahnen Rigi Kulm für den künftigen Massentourismus möglichst leicht begehbar halten möchten. Die Wege sollen deshalb z. T. mit Schwarzbelag versiegelt werden, sodass Touristen mit leichtem Schuhwerk auf der Rigi während allen Jahreszeiten wie auf Trottoirs in der Stadt herumspazieren können. Das vorgeschobene Argument der «Besuchersicherheit», die man aufgrund der Klimaerwärmung bzw. sich häufenden «Starkniederschlägen» mit Massnahmen gegen Erosion erhöhen will, ist nicht glaubwürdig.
Totales Versagen der Charta bei Verstössen gegen Baugesetze auf Rigi Scheidegg und am Goldauer Kräbel
Auch auf Rigi Scheidegg – an schönster Gipfellage mit dem Blick auf die Bergwelt – wollten zwei Unternehmer aus Lachen und Rothenthurm auf einer den Rigi Bahnen (Luftseilbahn Kräbel – Rigi Scheidegg AG) gehörenden Parzelle zonenwidrig sog. «Refugien» (Kleinstchalets aus Rundhölzern) bauen, mittels Umgehung der baugesetzlich verlangten Gestaltungsplanpflicht. Das auch gegen das Zweitwohnungsgesetz verstossende Vorhaben wurde im vergangenen Sommer während der Ferienzeit aufgelegt. Schutzverbände und Chaletbesitzer auf Rigi Scheidegg erhoben Einsprache. Von der «Arbeitsgruppe Projekt Charta Rigi 2030» ist leider nicht zu erwarten, dass sie diesen wissentlichen Gesetzesbrüchen ausser niemanden verpflichtenden Charta-Sätzen etwas entgegenstellt.
Auch mit dem Neubau der Talstation der Kräbelbahn und des Bahntrassees im Jahr 2016 wurde das Raumplanungsgesetz massiv verletzt. Die Kräbelbahn mit den vielen Parkplätzen wurde ohne Baubewilligung in der Landwirtschaftszone gebaut. Seit Jahren streichen die Rigi Bahnen hohe Parkgebühren ein – ohne Abgaben. Eine Verhöhnung aller Bürger, die schon für kleinste Baurechtsübertretungen scharf bestraft und zum Rückbau gezwungen werden.
Dr. phil. René Stettler, Kulturwissenschaftler und Aktionär der Rigi Bahnen AG, Rigi Kaltbad
Bild oben: Standort der zonenwidrigen und gegen das Zweitwohnungsgesetz verstossenden “Refugien” an schönster Gipfellage auf Rigi Scheidegg.
René Stettler
Unsere Berge im Spannungsfeld zwischen Massentourismus, ökologischer Bewahrung und der dramatischen Klimakrise (Seemer Sternstunde, Winterthur-Seen, 22.9.21, Bericht)
2021-10-11 07:27:12PDF Bericht zum Referat, Seemer Bote, November 2021, S. 6 – 7.
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Freundinnen und Freunde der Rigi
Der globale Tourismus in der negativsten Ausprägung des Massentourismus hat bis zur Corona-Krise immer mehr Menschen erlaubt, mit einem skandalösen ökologischen Fussabdruck in die hintersten Winkel des Planeten zu reisen. Als Folge der globalen Corona-Pandemie sind die internationalen Touristenströme seit anfangs 2020 bekanntlich komplett zusammengebrochen. Eine direkte Konsequenz ist, dass sich die Schweizer Bergbahnen auf den Inlandmarkt und die Nachbarländer fokussieren müssen. Für die Rigi und andere alpine Top-Erholungsdestinationen wäre beispielsweise ein Tourismuskonzept für wiederkehrende Individualgäste mit längerer Aufenthaltsdauer ideal. Mit dem Fokus auf Naturerlebnis, Kulinarik, Gesundheit, ökologisches Bewusstsein. Bislang wurde trotz der Corona- und der sich zuspitzenden Klimakrise die Chance nicht genutzt, das heutige Geschäftsmodell, welches vor allem auf Volumen bzw. Masse ausgerichtet ist, zu hinterfragen und durch einen ressourcenschonenden Qualitätstourismus zu ersetzen, der diesen Namen verdient.
Mit sonnigen Rigi-Grüssen
René Stettler
Initiant der Petitionen «Nein! zu Rigi DisneyWorld» (2017) und «Rigi: 800’000 sind genug!»
www.petitionen.com/rigi_800000_sind_genug (läuft neu bis 30. September 2022);
Stand der Unterschriften beider Petitionen:
7418 (11. Oktober 2021) – BITTE NOCH HEUTE UNTERZEICHNEN, HERZLICHEN DANK!
René Stettler