Cora soll leben
Ein neuer Fall von Willkür der dänischen Polizei zeigt wieder einmal auf, dass dieses Gesetz von Juristen der Polizei missbraucht wird.
Vor den Augen des 14-jährigen Sohnes der Besitzerfamilie wurde die Hündin, namens Cora, ihrer Familie regelrecht entrissen. Cora ist eine 10-jährige Deutsche Schäferhündin mit freundlichem Wesen. Sie ist gut erzogen und ein geliebter Familienhund. Cora ist zudem die beste Freundin des 14-jährigen Sohnes der Besitzerfamilie.
Was ist passiert?
Bei einem Spaziergang im August 2012 traf Cora mit einem Dackel zusammen. Dies war ein durchwegs normaler Hundekontakt. Cora's Besitzerin wollte ihre Hündin dann zurück holen, wobei sie ihr anderer Hund begleitete. In diesen Moment wurde Cora vom Dackel attackiert.
Sofort ist die Besitzerin eingeschritten, jedoch wehrte sich Cora gegenüber dem Dackel und hat ihm oberflächliche Verletzungen zugefügt. Diese Verletzungen wurden geklammert und mit Chlorhexedin zur Vermeidung einer Infektion behandelt! Dies bestätigte auch der behandelnde Tierarzt gegenüber der Polizei. Die Tierarztrechnung übernahm Cora's Besitzerin. Die kleinen Wunden des Dackels verheilten schnell.
Dennoch erstattete der Besitzer des Dackels Anzeige gegen Cora's Familie und 7 Monate nach diesem Vorfall traf ein Jurist der Polizei die Entscheidung, Cora zu beschlagnahmen und bis zur bis zur Entscheidung über eine mögliche Einschläferung in einer Pension unterzubringen.
Eine Einschläferung würde aber unserer Auffassung nach gegen das dänische Hundegesetz verstoßen, da der Dackel nicht genäht werden musste.
Begründung:
Laut §6, Abs.5 des dänischen Hundegesetzes und der Auslegung der Juristen der Polizei, die zugleich Judikative und Exekutive ist, ist der Paragraf einer "schweren Bissverletzung" insoweit definiert, dass es sich immer dann um eine schwere Bissverletzung handelt, wenn ein anderer Hund oder Mensch ärztlich behandelt werden muss und Wunden genäht werden müssen.
DAHER FORDERN WIR DIE SOFORTIGE FREILASSUNG UND DAS LEBEN CORAS !!!
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