JA zum Verbot von schädlichen Konversionstherapien!
Gestützt auf Art. 33 Abs. 1 und 2 der Schweizerischen Bundesverfassung stellen die Unterzeichnenden folgendes Begehren:
Konversionstherapien, oder auch Reparativtherapien oder Reorientierungstherapien genannt, sind die Bezeichnungen für eine Gruppe von Methoden in der Psychotherapie, welche Homosexuelle in Heterosexuelle „umpolen“ will. Sie wird insbesondere von der überwiegend radikal-evangelikal geprägten Ex-Gay-Bewegung propagiert. Solche Behandlungsversuche werden von allen führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften abgelehnt, da sie bei den Therapierten zu psychischen Schäden wie Depressionen bis hin zum Suizid führen können. Weiter steht die Therapie im Widerspruch zu der von führenden Wissenschaftlern anerkannten Tatsache, dass Homosexualität weder eine Krankheit noch in irgend einer Form psychisch therapierbar oder heilbar ist. Die Folgen solcher Therapien sind jedoch in jedem Fall fatal und lösen bei den Betroffenen grosses Leid aus.
In der Schweiz sind solche Therapien heute sowohl für Minderjährige als auch für Erwachsene legal. Insbesondere bei betroffenen Jugendlichen, welche von ihren Erziehungsberechtigten zu solchen Therapien gezwungen werden, sind die Folgen verheerend, da so eine gesunde psychische Entwicklung verhindert wird. Dies steht im Widerspruch zu Art. 11 („Schutz der Kinder und Jugendlichen“) Abs. 1 („Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.“) der schweizerischen Bundesverfassung.
Auf Grund der Schäden welche solche Therapien bei Jugendlichen und Erwachsenen verursachen, deren unbestreitbarer Wirkungslosigkeit bei den Betroffenen und mit dem Verweis auf die Menschenwürde verlangen die Unterzeichnenden vom schweizerischen Parlament, alle Formen von Konversions-, Reparativ- oder Reorientierungstherapien in der Schweiz zu verbieten und das Zuwiderhandeln für Anbieter solcher Therapien unter Strafe zu stellen.
Gregori Schmid Verfasser der Petition kontaktieren
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