Petition für eine sorgfältige Umsetzung schulischer Integration
Der Kanton Basel Stadt ist mit der Umsetzung des Sonderpädagogikkonkordats sehr schnell unterwegs – schneller als die anderen Kantone. In kurzer Zeit wurden wesentliche Angebote wie die Kleinklassen, Einführungsklassen, Gehörlosenschule Riehen, JUFA einseitig abgebaut. Dadurch gehen wertvolle und bewährte Kompetenzen verloren, bevor die integrativen oder inklusiven Angebote an der Volksschule in ausreichender Qualität zur Verfügung stehen. Unter den Folgen leiden in erster Linie die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen.
Schulische Integration darf nicht zur Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen führen. Die Unterzeichnenden fordern darum eine sorgfältige und nachhaltige Umsetzung des Sonderpädagogikkonkordats. Transparente langfristige Planung
Heilpädagogische Angebote und Integrationsklassen bedürfen analog dem Regelsektor einer verlässlichen, langfristigen und transparenten Planung. Betroffene und interessierte Personen brauchen eine Ansprechperson, welche verlässliche Aussagen machen kann.
Integrationsklassen in jedem Quartier Die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in einer Integrationsklasse neben den Regel-Schülerinnen und Schülern sitzen dürfen, sagt noch nichts über ihre tatsächliche Integration aus. Ebenso wenig aussagekräftig ist der Umstand, dass sich das heilpädagogische Angebot an einem Standort der Volksschule befindet. Die aktuelle Situation, dass Kinder mit Beeinträchtigungen mangels entsprechenden Angebots im eigenen Wohnquartier in einem fremden Quartier beschult werden, ist für eine umfassende Integration abträglich. Die betroffenen Kinder werden dabei aus ihrem Beziehungsnetz am Wohnort herausgerissen und können am auswärtigen Schulstandort nicht über die Schulzeiten hinaus integriert werden.
Qualitativ gut aufgestellte heilpädagogische Angebote Es gibt Schülerinnen und Schüler, auf deren Beeinträchtigung in den bestehenden Integrationsklassen nicht genügend und adäquat eingegangen werden kann. Zudem kommt es vor, dass eine bereits bestehende integrative Beschulung abgebrochen werden muss. Für diese Schülerinnen und Schüler braucht es zwingend qualitativ gute heilpädagogische Angebote.
Finanzierung der verstärkten Massnahme für eine integrative Schulung an einer Privatschule Der Kanton übernimmt laut Schulgesetz die Kosten der verstärkten Massnahmen für die zusätzliche Unterstützung von Kindern mit Beeinträchtigungen. Diese stehen individuell dem Kind zu.Es muss sichergestellt sein, dass diese Ressourcen Schülerinnen und Schülern an Privatschulen nicht vorenthalten werden.
Ausserschulische Betreuung Die Angebote der Tagesstrukturen, der Robi Spielaktionen und Tagesferienwochen müssen unbedingt um inklusive Angebote mit genügend heilpädagogischer, pflegerischer und medizinischer Unterstützung ergänzt werden.
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