Pflegebonus für alle Berufe im Sozialbetreuungsgesetz
Heimhilfen und Behindertenbegleitung darf nicht vergessen werden.
In der jetzigen Gesetzesbegutachtung zum Zweckzuschussgesetz wurden 2 Berufsgruppen der Betreuungsberufe bewusst vergessen: Heimhilfen und Behindertenbegleitung.
Mit deiner Unterschrift unterstützt du, dass auch diese Berufsgruppen berücksichtigt werden müssen, da gerade diese ArbeitnehmerInnen aufgrund ihrer Ausbildung in der Basisversorgung wervollste Betreuungsarbeit leisten und ohne ihre Arbeit keine ausreichende Versorgung der Klienten möglich ist!
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