Liebe Freunde und Bekannte,
ich wende mich mit einem langen Text an Euch/Sie – vielen Dank vorab fürs Lesen! Es geht um den Erhalt des Naherholungs- und Naturschutzgebiets am Inheidener See. Dies ist ein Badesee in der nördlichen Wetterau bei Hungen, der mit seiner intakten Landschaft einen wunderbaren Ort zum Schwimmen, Entspannen und Natur geniessen bietet. Hinter dem See befindet sich ein Naturschutzgebiet, das vor allem von verschiedensten Wasservögeln bewohnt wird. Ich habe schon als Jugendliche die Zeit am See sehr genossen und bin auch heute noch häufig und gerne hier.
Wie schon an verschiedenen Orten in der Wetterau wird auch hier ein neues Gewerbegebiet geplant, das im schlimmsten Fall mit Großlogistik oder einem Rechenzentrum bebaut werden kann, was die naturnahe Umgebung des Sees gefährdet.
Bei einer solchen Bebauung wird nicht nur die Optik der Umgebung maßgeblich verändert, sondern es können noch folgende Störungen und Probleme hinzukommen:
Versiegelung der Flächen und Vernichtung von bestem Ackerland, Schwerlastverkehr, Abgase, Lichtsmog, Lärmbelästigung, Gummiabrieb, Verdrängung von Flora und Fauna, Grundwasserbelastung sowie die Zerstörung der Klimafunktion - um nur die wichtigsten Punkte zu nennen.
Ein Bild der Umgebung habe ich unten eingefügt, dort ist links neben dem See das betroffene Gelände hellgrau eingezeichnet. Rechts daneben dunkelgrau eingezeichnet ist das "alte" Gewerbegebiet.
Meine Petition schliesst sich an die weiter unten aufgeführte Einwendung (die auch noch weitere Punkte beinhaltet) an unter besonderer Berücksichtigung der Bebauung der Gewerbefläche. Hier sollte dringend der benötigte Flächenbedarf überprüft werden (müssen es tatsächlich 22 Hektar sein?). Die Ansiedlung/Erweiterung von heimischen Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie auch von externen Unternehmen mit innovativem und zukunftsfähigem Geschäftsmodell wird begrüßt und gefördert. Derlei Unternehmen bieten i.d.R. qualifizierte, sichere & faire Arbeitsplätze. Groß-Logistikzentren, wo wenige Steuerungstechniker den maschinell-computergestützten Arbeitsablauf sicherstellen sind keine wünschenswerte Gewerbeansiedlung und deshalb im gesamten Planungsbereich auszuschließen. Ein Negativbeispiel dafür ist Lich mit dem Logistikzentrum des US-Internet-Möbelhändlers Wayfair.
Leider drängt die Zeit und wir haben nur noch bis Freitag 25.03.2022 Zeit, unsere Stellungnahme einzureichen. Daher bitte ich Euch/Sie: unterzeichnet die Petition und leitet diese auch an Familie, Freunde und Bekannte weiter, damit der Inheidener See auch weiterhin eine Oase der Erholung und Freizeitgestaltung bleiben kann!
Vielen Dank für Eure/Ihre Unterstützung und viele Grüße,
Constanze Walter
Die Petition wird am Freitag 25.03.2022 gegen 9:00 geschlossen. Die Übergabe der Unterschriften erfolgt in Papierform Freitag Mittag an das Regierungspräsidium Gießen im Rahmen der Demonstration "Ausverkauf der Heimat stoppen - Boden- und Klimaschutz im Regionalplan verankern!" in Gießen.
Die Grundlage der Online-Petition ist eine Initiative aus der Inheidener Bevölkerung & Seeanwohnern mit dem Ziel, möglichst viele Unterschriften als Eingabe/Stellungnahme zum derzeit offenliegenden Entwurf des Regionalplanes Mittelhessen bis zum offiziellen Ende der Eingabefrist am 25.03.22 zu sammeln.
Zur Zeit befindet sich der Entwurf des "Regionalplanes Mittelhessen" bis zum
25.03.2022 in der Offenlegungsphase, während der Anregungen, Bedenken und Forderungen eingebracht werden können. Adressaten & Beteiligungsgeber: Regierungspräsidium Gießen & Regionalversammlung Mittelhessen, Landgraf-Philipp-Platz 1, 35390 Gießen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stellungnahme/Einwendung im Rahmen der Förmlichen Beteiligung zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelhessen (RROP,
Regionalplan Mittelhessen) als Bürgerbeteiligung
Regionalplan Mittelhessen: Entwurf zur Beteiligung gemäß § 6 Absatz 2 und 3 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i. V. m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG); hier: Stellungnahme von Bürgern & Bürgerinnen des Ortsteiles Inheiden, Stadt Hungen
Sach- und Rechtslage: Die Regionalversammlung Mittelhessen ist für die Planungsregion Mittelhessen, bestehend aus den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Gießen, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis, Träger der Regionalplanung. Sie hat in ihrer Sitzung am 23. September 2021 den vorliegenden Entwurf des Regionalplans gebilligt und die Einleitung der öffentlichen Beteiligung von Behörden, Verbänden & Bürger*innen beschlossen, die am 25.03.2022 endet.
Der Ortsteil Inheiden (1.203 Ew./2021) der Stadt Hungen befindet sich am Übergang der Wetterau zum Vogelsberg im Horlofftal. Die ehemals natürliche und sehr wasserreiche Landschaft der Gemarkung Inheiden wurde durch viele, bereits lange zurückliegende Eingriffe erheblich verändert: Durch den Bau von 2 Eisenbahnstrecken (1870 & 1897), Eisenerz-Bergbau (ab ca. 1930), Braunkohle-Bergbau (ab ca. 1900), Trinkwasser-Förderung im industriellen Umfang zur überregionalen Versorgung (ab 1909), zahlreiche Siedlungs- und Gewerbebauten sowie bauliche Freizeiteinrichtungen und Straßen. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in den wenigen, aktuell noch verbliebenen Schutz- und Erholungsräumen der Landschaft ist zu erhalten und im Sinne einer ökologisch förderlichen Entwicklung als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen weiterzuentwickeln. Besonders der Schutz von landwirtschaftlich hochwertigen Böden zur Sicherung der Ernährung und der klimatischen und wasserhaushaltlichen Bodenfunktionen ist uns ein besonderes Anliegen.
Deshalb unterstützen wir folgende Anregungen & Forderungen:
1. Aufforderung zur Überprüfung der Größennotwendigkeit des "Industrie- und Gewerbegebietes Hungen-Süd" (ca. 22 ha Größe) im Planungsraum zwischen Inheiden, Trais-Horloff & Seegebiet Inheiden/Trais-Horloff. Der zukünftige tatsächliche Gewerbeflächenbedarf für den Bereich der Stadt Hungen ist zu überprüfen und das derzeitige Planungsziel ggfs. zu reduzieren. Die Ansiedlung/Erweiterung von heimischen Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie auch die Ansiedlung von externen Unternehmen mit innovativem und zukunftsfähigem Geschäftsmodell wird begrüßt und gefördert. Derlei Unternehmen bieten i.d.R. qualifizierte, sichere & faire Arbeitsplätze. Groß-Logistikzentren, wo wenige Steuerungstechniker den maschinell-computergestützten Arbeitsablauf sicherstellen sind keine wünschenswerte Gewerbeansiedlung und ist deshalb im gesamten Planungsbereich auszuschließen. Ein Negativbeispiel dafür ist Lich mit dem Logistikzentrum des US-Internet-Möbelhändlers Wayfair.
2. Die Umsetzung, der für die Bebauung von Flächen und damit einhergehender Bodenzerstörung im geplanten "Industrie- und Gewerbegebiet Hungen-Süd" notwendigen Ausgleichsflächen zur Eingriffskompensation (Bodenversiegelung, Lebensraumverluste, Qualitätsminderung der Erholungslandschaft etc.) soll eingriffsnah und landschaftsbildfördernd in den Gemarkungen Inheiden und Trais-Horloff stattfinden.
3. Ablehnung eines weiteren Neubaugebietes in der freien Feldgemarkung Inheiden im Bereich der "Blauweide" Antrag Nr. 12 der Stadt Hungen zum Regionalplan: Umwandlung/Ausweisung einer bisherigen "Vorranggebiets-Fläche Landwirtschaft" nördlich des Neubaugebietes "OVAG-Straße" mit 9.100 qm ("Blauweide" mit bestem Wetterauer Ackerland) durch Zurückstufung zu einer rechtlich bedeutungsgeminderten "Vorbehaltsgebiets-Fläche Landwirtschaft". ===> Ziel ist die Errichtung eines weiteren Neubaugebietes durch niedrigere rechtliche Hürden. Dieser Antrag der Stadt Hungen zum Regionalplan wurde im Bau- und Planungsausschuß am 08. März abgelehnt, am 10. März im Haupt- & Finanzausschuß und schließlich in der Stadtverordnetenversammlung am 15. März jedoch angenommen. Wir lehnen dieses, damit zusätzlich mögliche Neubaugebiet "auf der grünen Wiese" entschieden ab!
4. Bestärkung der Ablehnung der Neubaugebietsplanung "Mühlweg" Antrag Nr. 13 der Stadt Hungen zum Regionalplan: Umwandlung/Ausweisung einer bisherigen "Vorrangsgebiets-Fläche Landwirtschaft" südlich der OVAG-Straße mit 6.200 qm ("Mühlweg" mit bestem Wetterauer Ackerland) durch Zurückstufung zu einer rechtlich bedeutungsgeminderten "Vorbehaltsgebiets-Fläche Landwirtschaft". ===> Ziel ist die Errichtung eines weiteren Neubaugebietes durch niedrigere rechtliche Hürden. Dieser Antrag der Stadt Hungen zum Regionalplan wurde im Bau- und Planungsausschuß am 08. März abgelehnt, am 10. März im Haupt- und Finanzausschuß angenommen und schließlich in der Stadtverordnetenversammlung am 15. März abgelehnt. Aufgrund dieses Abstimmungschaos', halten wir eine dauerhafte Bekräftigung des letzten Beschlusses für wichtig und zielführend, da wir die Ortsentwicklung nicht durch zufällig zustandegekommene politische Mehrheiten bestimmt haben möchten!
5. Ablehnung weiterer Großplanungen mit erheblichen Lebensraum- und Flächenverlusten an fruchtbarem Ackerland: Straßenbau-Altplanung "Umgehungsstraße Inheiden" und Groß-Neubaugebiet Inheiden-Ost (Vorlage Stadt Hungen 2016) Das gegen heftige Widerstände aus der Inheidener Bevölkerung bereits 2018 beschlossene und mittlerweile größtenteils bebaute Neubaugebiet "OVAG-Straße" (knapp 2,0 ha = 20.000 qm) ist nun Bestand. Während der Bürgerversammlung zum Neubaugebiet "OVAG-Straße" (August 2018) hatte Bürgermeister Wengorsch auf Nachfrage aus dem Publikum noch erklärt, daß eine weitere Bebauung außerhalb bereits dafür festgelegter Bereiche nicht geplant und somit ausgeschlossen sei... nun wurde die Grundlage für die Planung 2 weiterer Neubaugebiete in der "Blauweide" & "Mühlweg" (siehe oben) versucht zu legen! Ein, als Konzeptstudie der Stadt Hungen geplantes weiteres Groß-Neubaugebiet im Inheidener Osten mit 6,9 ha (= 69.000 qm) hatte bereits 2016 für Aufregung und Verunsicherung in der Inheidener Bevölkerung geführt. Der Bürgermeister bezeichnete den Plan auf Nachfrage des Unterzeichners in der damaligen gut besuchten Bürgerversammlung im DGH Inheiden als "Versuchsballon"! Dieser, flächenmäßig völlig überzogene und eigentlich skandalöse Plan wurde (noch) nicht weiterverfolgt. Wir lehnen diesen vehement ab. Auch die Weiterverfolgung der Straßenbau-Altplanung "Umgehungsstraße Inheiden" wird vollumfänglich abgelehnt.
6. Im neuen Regionalplan sollte eine planerische Aufwertung des überregional bedeutsamen und durch die Stadt Hungen intensiv beworbenen Erholungs-, Freizeit- und Sportbereiches "Seegebiet Inheiden/Trais-Horloff" stattfinden. Die weitere Entwicklung ist naturnah zu gestalten. 7. Eine explizite planerische Zielsetzung des neuen Regionalplanes Mittelhessen. sollte die Verstärkung der innerörtlichen Strukturförderung wie z.B. von Ladengeschäften & Gemeinschaftseinrichtungen in kleineren Orten unter Berücksichtigung ihrer besonderen infrastrukturellen und sozialen Funktionen sein. 8. Eine weitere explizite planerische Zielsetzung des neuen Regionalplanes Mittelhessen, sollte die Erhöhung der Förderung zum Umbau historischer Bausubstanz zu Wohnzwecken als Beitrag der aktiven Innen-Ortsentwicklung und Belebung der Ortskerne im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land sein. 9. Wir begrüßen und unterstützen die geplante Reaktivierung der "Horlofftalbahn" (Hungen-Wölfersheim-Friedberg-Frankfurt) ab 2025 und fordern die Erstellung eines ambitionierten Fahrplanes mit schnellen, komfortablen und zuverlässigen Verbindungen in Richtung Frankfurt-Rhein-Main, um tatsächlich eine leistungsfähige und konkurrenzstarke Alternative zum Automobil anzubieten. Positive Folgen sind die Reduzierung des PKW-Verkehrslärms, Abgasreduzierung & Ressourcenschonung. 10. Die verstärkte Unterstützung sozialer Einrichtungen, Initiativen und Vereine sollte ebenfalls als regionalplanerische Zielsetzung festgelegt werden, um auch in diesem Zusammhang die Folgen der Corona-Pandemie gemeinschaftlich durch Staat und Gesellschaft abmildern zu können. Langfristig muß wieder ein stabiles und krisenresilientes Gemeinwesen etabliert werden, was derzeit durch die Pandemiefolgen erheblich sozial beeinträchtigt und funktionsgestört ist.