Weitere Hürde beim Familiennachzug aus Syrien
Wenn man ab dem 14.03.2022 einen Antrag zum Familiennachzug bei der deutschen Botschaft in Beirut stellt, muss man A1-Kenntnisse mit einem anerkannten A1-Zertifikat (oder mindestens Terminbestätigung für die A1-Prüfung) nachweisen. Das ist speziell für Menschen aus Syrien eine weitere schwierige Hürde, da sie die Prüfung vor Ort beim Goethe-Institut in Beirut ablegen müssen. Eine Einreise in den Libanon ist aber nicht ohne Visum möglich. Ob ein Visum zur Ablegung des Deutschtests gewährt wird, ist nicht sichergestellt. Dazu wird eine Hotelreservierung und teilweise ein Flugticket verlangt. Das sind zusätzliche Kosten. Auch birgt eine zusätzliche Reise in den Libanon aus Syrien gerade für Frauen zusätzliche Gefahren. Wir fordern, dass die Prüfung der Deutschkenntnisse weiterhin direkt bei der deutschen Botschaft am Schalter durchgeführt wird.
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