Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation

Martina Patterson

/ #930 Fragt Eure Abgeordneten - siehe Musteremail

2013-07-03 14:48

Ich habe eben Kandidaten aus dem Wahlkreis in dem ich lebe die nachfolgende Anfrage gemailt.
Die Antworten werde ich selbstverständlich mitteilen.
Vielleicht fragt Ihr bei den Kandidaten aus Eurem Wahlkreis auch mal nach?!

Liebe Grüße
Martina Patterson


Sehr geehrte/r ,

können Sie sich eine OP bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung vorstellen? Ein Albtraum? Aber grausame Realität für Millionen* von Schlachttieren in Deutschland und in ganz Europa! Lt. EU-Kommission (Mai 2011) erlebt eine unvorstellbar hohe Zahl von Tieren – in bestimmten Staaten bis zu 75 %* – bei Bewusstsein ein extrem qualvolles Ende: Entweder werden sie aus bestimmten Gründen vor der Schlachtung überhaupt nicht betäubt, oder die Betäubung ist unzureichend (wirkt nicht lang oder nicht stark genug). Sie werden dann, oft maschinell, amputiert, aufgeschnitten, verbrüht, in Teile zerlegt oder verbluten – meist kopfüber an Haken hängend – qualvoll lang, nicht selten in unerträglichem Schmerz zuckend, laut stöhnend oder aufbrüllend. Die Hauptgründe sind neben einer grundsätzlichen Hintanstellung des Tierschutz-Prinzips Akkordarbeit, Kostenersparnis, Gewinnmaximierung bis hin zu hemmungsloser Profitgier, aber auch ungelernte Arbeiter oder erhebliche Mängel bei den Betäubungsgeräten. Diese unerträglichen Zustände stellen einen schwerwiegenden Verstoß nicht nur gegen die deutsche Tierschutz-Schlachtverordnung sowie gegen europäische Tierschutzgesetze dar, sondern stellen die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Tierschutzpolitik in Frage. – Auch die Schlächter selbst geraten in unnötige Gefahr: Versicherungen stufen den Grad der beruflichen Gefährdung extrem hoch ein (Wert: 15.2).

Es ist dringend erforderlich, dass dem angeblichen Sachzwang zu extremer, flächendeckender Grausamkeit endlich der Boden entzogen wird und Gesetze zum Schutze elementarer Bedürfnisse von Schlachttieren nicht länger mißachtet werden. Zwar hat im Dezember 2012 der Deutsche Bundesrat immerhin eine Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung beschlossen.

Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht eine Überwachung und Dokumentation nicht vor:
VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/slaughter/regulation_1099_2009_de.pdf http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/T/TierschutzSchlachtverordnung.html

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