Abschaffen Psychologische Folter MPU (Idiotentest)
Fragenstellen |
/ #24 Re: Eventuell Hilfreich ...2013-07-05 09:58Hallo,
besteht Interesse an einer ausgearbeiteten Verfassungsbeschwerde zur MPU ?
Ich habe in den Letzten Jahren sehr viele Informationen über die Betrügereien und Täuschungen von Verkehrsbehörden zusammengetragen ....
Ist Ihnen bekannt, dass nach der ersten negativen MPU bzw. nicht Vorlage bei der Verkehrsbehörde, ein Verwaltungsakt erlassen wird und jedes nachfolgende Gutachten von der Behörde bezahlt werden muss ? Im Verwaltungsrecht nachlesbar... Es handelt sich hier um eine Forderung der Behörde zur Vorlage eines zweit MPU Gutachtens, damit ein Materielles Recht (die Fahrerlaubnis) über eine Begutachtung erhalten werden kann. Beim erstgutachten liegt noch kein Verwaltungsakt vor ... Bei Ablehnung der Fahrerlaubniserteilung wegen nicht Vorlage des Gutachtens bzw. negativen Gutachtens ergeht ein Verwaltungsakt - nach diesem Verwaltungsakt ist die weitere Forderung der Behörde auf ein zweitgutachten eine Amtliche im Sinne eines Amtsaktes getätigte Forderung - die Verkehrsbehörde als Forderer des zweitgutachtens ist dann der Auftraggeber und nicht der Betroffenne -als Auftraggeber bezahlt die Verkehrsbehörde das Gutachten...
Warum teilen Verkehrsbehörden nach Amtsakt (also gescheiterter Erstbegutachtung) nicht schriftlich mit, dass ein zweitgutachten gefordert wird? Die Verkehrsbehörde Täuscht hier den Betroffenen, dass dieser sich in der Behörde Persönlich einfinden muss (Angeblich wegen überprüfung der Identität mit Ausweis...) und lenkt damit ab , in Wahrheit geht es der Verkehrsbehörde nur um die Vermeidung einer Schriftlichen Mitteilung, dass ein weiteres MPU Gutachten gefordert wird... Die Behörde teilt dies nur Mündlich mit, damit der Betroffene nichts in der Hand hat, das was dem Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt wird, ist ein Betrügerisches Formular, auf dem " Einverständniserklärung" steht ! Dieses Formular sollte nicht unterschrieben werden ohne vorher die Schriftliche unterschriebenne Aufforderung zur Zweitbegutachtung erhalten zuhaben - also erst die Anordnung für ein zweitgutachten (dann muss die Behörde das Gutachten bezahlen) und danach erst in diesem Betrugsformular den Gutachter angeben, einfach wo Platz ist mit reinschreiben, dass dies keine Zustimmung zur MPU ist sondern die Einverständis zur Aktenversendung wenn ein von der Behörde gefordertes zweitgutachten auch von dem Betroffenen gewollt ist... Hier ist sehr wichtig zuunterscheiden zwischen Einverständnis zur MPU und Einverständnis zur Aktenversendung - ein Einverständnis zur MPU ist nicht nötig und auch nicht möglich, da es sich ja angeblich um einen Privatvertrag handelt (ich habe ein Urteil dazu vorliegen) Die Staatsanwaltschaft hat dies übrigens auch schwarz auf weiß per verlorenner Anklage gegen einen behaupteten Korupten Gutachter erhalten - sinngemäß: " es handlt sich grundsätzlich um einen Privaten Werksvertrag zwischen Auftraggeber als Betroffener und Gutachter, der Auftraggeber bezahlt was durch die Vertragsfreiheit/ Handlungsfreiheit ausgehandelt wurde..." hier bedarf es keiner Zustimmung oder der Unterschrift auf Formularblätter der Verkehrsbehörden, wo " Einverständniserklärung" drauf steht. Das was an Einverständnis abgegeben werden könnte bzw. müsste, ist die Zustimmung der Anteile einer Akte die den Tathergang bzw. den Fall beschreibt - Also eine Einverständnis zur Aktenversendung - "hiermit gebe ich ausschließlich nur meine Zustimmung zur Aktenversendung an den Gutachter XXXX - die Behördlichen Formblätter täuschen die Betroffenen darüber, das diese angeblich eine freiwillige Einverständnis zur MPU abgeben - dies sollte unbedingt vermieden werden !
Ist allerdings die Verkehrsbehörde der Auftraggeber, was bei einem Schriftlich geforderten zweitgutachten wegen vorliegendem Amtsakt der Fall ist ... steht der Behörde natürlich auch das Gutachten zu, mann kann dieses dann nicht ohneweiteres verhindern... Eine Abtrittserklärung ist dann gegenüber dem gutachter bzw. der Behörde zweckmäßig. Also wer Geld sparen will, sollte seinen Anwälten kräftig auf die Füße trampeln, damit die das auch umsetzen.
Zusammenfassen: ein zweitgutachten ist immer ein Staatlich gefordertes Gutachten, wenn dies dem Betroffenen Schriftlich als Forderung zum Erhalt eines Materiellen Rechtes / der Fahrerlaubnis mitgeteilt wird !
Der Bundesrat hat gerade das neue Punktesystem gekippt, weil es nicht zulässig ist, dass der reiche Porschefahrer alles bezahlen kann und der durchschnitts Bürger nicht ...
Geht man von dieser Entscheidung des Bundesrates aus, dann hat eine Klage auf Übernahme der Kosten eines zweit oder drittgutachtens sehr gute Aussichten auf Erfolg... denn ohne Klage wird hier sicher nichts laufen, da die versuchen werden was vom Storch zuerzählen.... Letztendlich ist die Vortäuschung falscher Tatsachen/ Formulare Betrug, die Staatsanwaltschaft wird allerdings erst bei Strafanzeige tätig. Die Strafanzeige sollte selbstverständlich auf sicheren zitierten Verwaltungsvorschriften/ Gesetzen und Gerichtsentscheidungen beruhen - Anwälte werden sich erfahrungsgemäß weigern Strafanzeige rechtssicher auszuarbeiten und gegen eine Verkehrsbehörde zuerstatten, dass muss und kann letztendlich jeder selber wer denn dies will...
Warum ist eine erste MPU Anordnung kein Verwaltungsakt? Antwort: weil sonst schon das Erstgutachten von der Verkehrsbehörde zubezahlen wäre ! Es geht nur ums Geld! und weil sonst die Behörde eine Aufklärungspflicht mit Wiederspruchsbescheid erlassen müsste...
Auch ist es Möglich im EU Ausland eine Begutachtung durchführen zulassen ... Die sogenannte Akreditierung von Gutachtern hat lediglich den Zweck zuverhindern, dass Betroffenne aus dem EU Ausland Positive _Gutachten beibringen...
Die Rechtsgrundlagen für eine Akreditierung existieren nicht einmal... (Ich habe ein Rechtsgutachten dazu vorliegen) Wenn der EU Gerichtshof der Ansicht ist, dass jeder EU Bürger Gutachterliche Werksverträge in dem Land seiner Wahl (Vertragsfreiheit - Handlungsfreiheit...) abschließen kann, dann trocknen die Deutschen MPU Betrüger Firmen hier aus. Die MPU wäre dann Geschichte wenn jeder ein Positives Gutachten für ein Bruchteil der Kosten aus dem EU Ausland beibringt... Alles hier an Infos reinzuschreiben sprengt den Rahmen....
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