Einschränkung von Feuerwerk zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt in der Gemeinde Reinach.

Das Geböller zum Jahreswechsel hat nun ein Ausmass erreicht, welches kaum zu ertragen ist. Der Lärm bereits die Tage davor und die Vewertung der Feuerwerkreste am  Tag danach, zeigen deutlich auf, dass an die Vernunft zu appelieren nicht reicht. Es braucht greifbare und für alle erträgliche Massnahmen gegen diesen Lärm und das in grossem Ausmass auftretende Littering. Am Nationalfeiertag erwartet uns das gleiche Szenario wieder.

Knallkörper bedeuten Stress für Menschen, versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte. Wer sich das leisten kann und Glück hat etwas Passendes zu finden, kann am 1.8. ins Ausland ausweichen. An Silvester ist das leider nicht möglich.

Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz. Die Freude weniger, darf nicht zum Leidwesen aller anderen gedeihen. Ein sinnvolles Nebeneinander ist wünschenswert.

Unser Gemeinde-, Einwohnerrat wird aufgefordert die nötigen Massnahmen zu ergreifen.


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