Rettet die Musikhochschulen


Gast

/ #1857 Re: Eine kurze (Musik-) Geschichte!

2013-09-19 08:57

#1856: gast - Eine kurze (Musik-) Geschichte!

„Einigkeit und Recht und Freiheit ……!“
1848: Die Hymne wird bei der Freiheitlichen Revolution von den Teilnehmern der Versammlung in der Frankfurter Paulskirche begeistert gesungen.
1872: Im Kaiserreich ist das Lied als Nationalhymne unerwünscht.
1918: Das Lied wird durch die Alliierten verboten
1933: Die letzten beiden Strophen sind unerwünscht. Die erste Strophe wird als Vorspiel zum Horst-Wessel-Lied missbraucht.
1989: Bei Eintreffen der Nachricht vom Fall der Berliner Mauer wird es spontan im Deutschen Bundestag gesungen. Grüne Abgeordnete verlassen den Plenarsaal. Schon auf Grund der Geschichte dieses Landes, sollte man bei der Auswahl der Volksvertreter in Zukunft sorgfältiger vorgehen. Demagogische Politiker, die Einigkeit, Recht, Freiheit, Bildung und Kultur mit Füßen treten, gehören in kein Parlament.


In Ihrer kurzen (Musik-) Geschichte fehlt das Jahr 2009: Unter dem Eindruck der exekutiven Allmacht, die die Frau Bundeskanzlerin über die Grenzen des Landes hinweg beansprucht, und einer schnell fortschreitenden Kulturrevolution, einer postdemokratischen 'Erfolgsgeschichte', eines deutschen 'Sommermärchens', singt der Bundespräsident anläßlich einer öffentlichen Ordensverleihung die erste Strophe der Hymne, das Vorspiel des Horst-Wessel-Liedes, und spielt dazu Luftgeige.

Kurze Zeit später legt der Bundespräsident ohne Angabe von Gründen sein Amt nieder und ward nie wieder gesehen. Er wird der erste in einer wohl noch unvollständigen Reihe von bis dato drei Bundespräsidenten sein, die die Bundeskanzlerin verbraucht hat.

Die Luftgeige ist, ähnlich wie Exekutivismus, politische Luftpumpe, Vergessen und Vergeigen, besonders auch bei prominenten grünen Politikern beliebt, führt dort aber leider regelmäßig nicht zur Niederlegung des Amtes oder zur Entfernung aus dem Amt.