Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !


Gast

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2013-11-24 13:44

Der Hund tut niemanden etwas. Im GG ist festgelegt das jeder tun und lassen kann was er will. Er darf sich frei entfallten. Dies wird nur eingeschränkt wenn er einen anderen Schadet. Dies ist hier nicht der Fall. Das Land bzw. das Ordnungsamt verstößt gegen das GG.