Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !


Gast

/ #2893

2013-11-26 17:57

Leute, hört endlich auf mit eurem heulsusigen und teilweise beleidigenden Gelaber und betrachtet mal genau die Fakten:

- Die Haltung dieser Hunderasse ist in Brandenburg gesetzlich verboten.
- Den Haltern war diese Tatsache bekannt, ebenso die sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen seitens der zuständigen Behörden.
- Das Ordnungsamt hat wegen des geltenden Rechts keinerlei Entscheidungsfreiheit bezüglich einer Ausnahmeregelung zugunsten des Hundes und des Kindes.
- Da die Halter des Hundes wegen eines Beißvorfalles angezeigt wurden, sieht das Ordnungsamt Handlungsbedarf, um Schlimmeres zu verhindern.
- Käme es zu einer Attacke des Hundes gegen das Kind (was zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist), dann hätte das Ordnungsamt ganz schlechte Karten bei einem Prozess.
- Würde das Ordnungsamt in diesem konkreten Fall eine Ausnahmeregelung treffen, dann läge ein Rechtsbruch vor, was z.B. zu Klagen anderer Hundehalter führen könnte, denen eine Ausnahmegenehmigung vielleicht verweigert wurde.

So, jetzt denkt mal in Ruhe über alles nach und hört auf, das Ordnungsamt verbal anzugreifen!!! Die können nichts für die Brandenburger Hundehalterverordnung und haben auch keinerlei Befugnis, sich darüber eigenmächtig hinwegzusetzen.
Die einzigen Möglichkeiten, dem Hund und dem Jungen zu helfen, wären entweder ein Gerichtsurteil hinsichtlich einer Ausnahmeregelung oder eine Änderung der Gesetze des Landes Brandenburg. Und das kann man nur auf dem Rechtsweg oder eventuell durch Abwahl der Landesregierung erreichen. Und jetzt noch etwas Wichtiges, bevor ihr anfangt, mich hier anzugreifen: Ich hasse diese ganze deutsche Bürokratie wie die Pest und halte viele Gesetze und Vorschriften für äußerst grenzwertig. Aber ich habe mittlerweile begriffen, dass man in diesem Land mit Jammern, Schimpfen und dem Erheben des moralischen Zeigefingers NICHTS erreichen kann.