Meinungsfreiheit auch in Windeck


Gast

/ #21 Re: Re:

2015-02-10 15:07

#20: - Re:  Ich finde der Gast aus 19 hat Recht. Man solte nicht die ganze KG negativ darstellen. Die oder derjenige, die oder der das angezettelt hat, durch übelste Verleumdung, der muss benannt werden. Dann kann die geschädigte Person auch dagegen vorgehen. Selbst in der KG ist man ungehalten bis entsetzt darüber, wie das abgelaufen ist. Hier waren die Beteiligten ganz, ganz schlecht beraten. Egal, wer diese Entscheidungen getroffen hat, hat dem Verein damit wohl sehr geschadet. Die breite Masse der KG (die Tanzgruppen, Trainer/innen und und vorallem die Kinder mit ihren Eltern können doch wirklich nichts dafür)