Änderung des StUG für Opfer mit vernichteter Beweise


Gast

/ #10

2016-09-26 10:07

Das ist mehr als richtig so!
Denn leider haben viele Opfer keine Beweise, wenn ihre "Akten" durch die Stasi Vernichtet wurden.Da ist es sehr wichtig & richtig, Querverweise der Täter-inen aufzufinden. Auch die Kinder von den Opfern , haben es durch die Vernichtung ihrer JugendAmtsAkten & die "Inhaltliche"Umschreibung für-den Entzug- des Elternhauses,[ damit die Zerstörung ganzer Familien mit] (meist sog. AssozialesVerhalten od.WohnVerHältnisse) schwer dies nachzuweisen. Der Missbrauch (Körperliche viel zu schwere Arbeit, Sexuelle Übergriffe, die illegalen MedikamentenTest, MedizinischeTest mittels Med.Geräte, ZwangsPsychatriesierung vm.)von den Kindern, als SeelischeFolterBestrafung für anders denkenden & handelnden Eltern , ist es schier unmöglich dies nachzuweisen. Daher muss jeder noch so mögliche Weg , zur Wahrheit offen gehalten & genutzt werden. Selbst das Verbot für die Kinder, dieser andersdenkenden Eltern zu studieren; sportliche Laufbahnen, BerufsAusbildungen & diesen marxistischen-leninistischen ZwangsErziehungStil, der Auswirkungen auf das gesamte Leben hat, muss eben zum Wohl der Gesundheit & Gerechtigkeit der Weg zur Wahrheitsfindung offen gehalten & genutzt werden.
Die Inhaftierung der Eltern, selbst dehren Kinder war & ist ein einem groben Missverhältnis zu den anders denken & in Freiheit leben wollenden Eltern.