Für das Recht in Kirchen zu singen

Petition an den Bundesrat

Am 4. Dezember hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 9. Dezember das Singen außerhalb des Familienkreises und der Schule zu verbieten. Das Leben der Kirchen ist stark von dieser Entscheidung beeinflusst, und wir bitten unsere Behörden, diesen Beschluss rückgängig zu machen und den Teilnehmern an religiösen Zeremonien erneut das Singen zu ermöglichen.

Wir verstehen die Verantwortung der Zivilbehörden, das Leben und die Gesundheit der Bürger zu erhalten. Seit Beginn der Coronavirus-Krise haben sich die Kirchen, wie die meisten Akteure in der Gesellschaft, ständig angepasst und haben landesweiten und kantonalen Entscheidungen gehorcht: indem sie Präsenz-Gottesdienste auf Anfrage unterbunden haben, Gesundheitsschutzpläne entwickelten, ihre Aktivitäten entsprechend der Anzahl der autorisierten Teilnehmer unermüdlich neu organisierten usw.

Die Entscheidung, das Singen, auch in Kirchen, absolut zu verbieten, geht jedoch zu weit. Es berührt das eigentliche Wesen des Gottesdienstes, da für alle Christen, die an der Bibel festhalten, das Singen ein unantastbares Element des Gottesdienstes darstellt (siehe insbesondere Kolosserbrief 3,16). Gemäß Artikel 18 der Erklärung der Menschenrechte hat „jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesste die Freiheit ein, Religion oder Weltanschauung zu ändern sowie die Freiheit, seine Religion oder Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch privat, durch Bildung, Praxis, Anbetung und Riten zu bekunden". Die Einschränkung einer solchen Grundfreiheit muss insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit legitimiert werden.

Das Verbot des Singens im Leben der Kirche nimmt somit einen Charakter an, der uns unverhältnismäßig erscheint. Eine dokumentierte wissenschaftliche Studie von „Public Health Ontario“ vom 18. November (die eine Bestandsaufnahme, eine Analyse und eine Synthese von Studien zu dieser Frage bietet) schließt mit diesem Eingeständnis: „Es ist immer noch schwierig zu beurteilen, inwieweit das Singen in einer Gruppe oder das Spielen eines Blasinstruments das Risiko der Übertragung von COVID-19 erhöht“ (siehe [1]). Wir glauben, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass das Singen ein Risiko für den Ausbruch von Coronavirus-Fällen darstellt, insbesondere wenn wir wissen, dass die Kirchen die Maßnahmen des Tragens von Masken und der sozialen Distanzierung einhalten, die auch von den Behörden als wirksam angesehen werden.  

Schließlich scheint die Entscheidung des Bundesrates die Realität vor Ort in den Kirchen nicht zu berücksichtigen: Die Christen, die sich während einer religiösen Zeremonie versammelt haben, sind weit davon entfernt, einen Chor aus Fachleuten zu bilden, die zwei Stunden lang lautstark singen. Sie singen nur einige Lieder während des Gottesdienstes und das mehr von ganzem Herzen als mit ganzer Stimme.  

Aus all diesen Gründen bitten wir den Bundesrat, Artikel 6f der Covid-19-Verordnung zu ändern, um das Singen während des Gottesdienstes wieder zuzulassen.

Petition der Verantwortlichen der Reformierten Baptistenkirche von Lausanne, unterstützt von den Verantwortlichen der Reformierten Baptistenkirche von Neuenburg, von den Verantwortlichen der Reformierten Baptistenkirche von La Broye und von den Verantwortlichen der Baptistenkirche von Sion

[1] https://www.publichealthontario.ca/-/media/documents/ncov/covid-wwksf/2020/07/what-we-know-transmission-risks-singing-wind-instruments.pdf?la=fr#:~:text=Aucune%20%C3%A9tude%20n'a%20d%C3%A9montr%C3%A9,utilisation%20d'instruments%20%C3%A0%20vent.&text=La%20litt%C3%A9rature%20examin%C3%A9e%20a%20d%C3%A9montr%C3%A9,transmission%20de%20la%20COVID%E2%80%9119

 


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