Makler nach Bestellerprinzip bezahlen
Die Neuregelung reicht nicht aus. 50:50 ist nicht angemessen zur Marktsituation. Beim Kauf von Immobilien sollten Makler nach dem Bestellerprinzip (Verkäufer zahlt den Makler) bezahlt werden. Gerade in wirtschaftlich starken Regionen (Hamburg, Berlin, München, Nürnberg, Kassel, Köln, Frankfurt, etc.) möchten sich junge Paare und Familien den Wunsch einer eigenen Immobilie erfüllen. Dies ist jedoch ohne Maklercourtage kaum möglich. Gerechtfertigt wäre die Courtage in Höhe von 3-6% des Kaufpreises, wenn die Käufer auch von der Leistung des Maklers profitieren würden. Tatsache ist jedoch, dass die Makler fast ausschließlich für den Verkäufer agieren. Makler werben auf Ihren Seiten oft mit den folgenden Punkten, was für die Maklergebühr auf Seiten des Verkäufers spricht:
1. Sichere Ermittlung des Marktpreises
2. Optimale Präsentation der Immobilie bei Besichtigung
3. Professionelle Werbung online
4. Erstellung Kaufvertrag mit Notariat
5. Erhalt der Privatsphäre des Verkäufers / Mieters
6. Förderung des Wettbewerbs unter Maklern
7. Freizeitgewinn für Verkäufer
8. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
9. Durchführung der Besichtigung
Timo Mühlhausen Verfasser der Petition kontaktieren