Obligatorisches Tragen einer OP-Maske - eine unverhältnismäßige und schädliche Maßnahme
Sehr geehrte Mitglieder des Staatsrates,
wir sind eine Gruppe von Bürgern - Eltern, Großeltern, Lehrern -, die über die
offensichtliche Notwendigkeit, eine chirurgische Maske zu tragen, sehr entrüstet sind.
Wir sind empört über die offensichtliche Unannehmlichkeit, die wir und unsere Kinder,
Enkelkinder und Schüler durch das obligatorische Tragen von chirurgischen Masken an
geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Orten, insbesondere in den Schulen des
Kantons Tessin, erfahren.
Diese Maßnahme wurde von der Aerztekammer des Kantons Tessin (OMCT) beantragt,
von dessen Präsidenten, Dr. med. Franco Denti, zusammen mit dem PD Dr. med. Mattia
Lepori, stellvertretender Leiter des medizinischen Bereichs des EOC (Civico-Spital,
Lugano) und PD Dr. med. Christian Garzoni, Ärztlicher Direktor der Moncucco-Klinik in
Lugano, mit Berufung vom 01.07.2020 und anschließender Verlängerung am 04.08.2020
(siehe Link https://media.liberatv.ch/files/domains/liberatv.ch/docs/4bvc/m5x1.pdf) . Diese
Maßnahme wurde anschließend vom Bundesrat akzeptiert und im Kanton Tessin
umgesetzt. Diese Bestimmung wurde auf Antrag der Aerztekammer des Kantons
Tessin (OMCT) nur mit etwa 1/3 der zustimmenden Unterschriften der registrierten
Mitglieder genehmigt.
Wenn man bedenkt, dass:
• obwohl die Pflicht zum Tragen einer Maske weit verbreitet ist, wurde nie ein
wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahme gegen
Covid-19-Infektionen erbracht;
• andererseits konnten wir durch direkte Zeugenaussagen mehr oder weniger
schwerwiegende Folgen feststellen, die auf die Verwendung der Maske
zurückzuführen sind, wenn sie über einen längeren Zeitraum, in einer
geschlossenen Umgebung getragen wurde und, was noch schlimmer ist, während
einer in geschlossenen Räumen ausgeführten körperlichen Aktivität (selbst
derjenigen, die als "niedrige Aktivierungsschwelle" definierten ist);
• da wir weder von den kantonalen Gesundheitsbehörden, noch von politischen
Institutionen, noch von den Medien, noch von Haus- oder Kinderärzten einen
Hinweis auf die im folgenden Absatz genannten möglichen Nebenwirkungen des
Tragens von Gesichtsmasken erhalten haben, haben wir gemäß unserem
Verfassungsrecht, Art. 16 "Meinungs- und Informationsfreiheit", Schritte
unternommen, um so viele Informationen wie möglich zu diesem Thema zu
sammeln, um zu versuchen, die Gefahr dieser Bestimmung besser zu verstehen;
• die von uns gesammelten und überprüften Daten haben es uns ermöglicht, zu
verstehen, wie diese Bestimmung der Gesundheit schadet.
Die am häufigsten berichteten Nebenwirkungen, insbesondere von Schülern und Lehrern,
aber auch von Verkäufern, Gastronomen und Fahrern, sind:
• Atembeschwerden, begleitet von einem deutlichen Gefühl des Luftmangels
• Kopfschmerzen, körperliche und geistige Erschöpfung
• Konzentrationsschwierigkeiten und Schläfrigkeit
• Übelkeit, Erbrechen und Schwindelgefühl
• Schmerzen in der Brust, bis hin zu, in den schwersten Fällen, Bewusstlosigkeit (die
auch beim Autofahren aufgetreten ist und zu einem Verkehrsunfall führte)
Eine Vorschrift, die das Tragen einer Gesichtsmaske vorschreibt, ist für den ihr
zugeschriebenen Zweck unwirksam und aus einer ganzen Reihe von Gründen, die wir im
beigefügten Protokoll darlegen, verfassungswidrig,
Wir bitten dringend darum :
1. Die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie
in der besonderen Situation vom 19. Juni 2020 (COVID-19-Verordnung besondere
Situation; SR 818.101.26) mit den vom Bundesrat am 18. Oktober 2020
beschlossenen Revisionen, die insbesondere das obligatorische Tragen von
Masken in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen betreffen, ist zu
ERLASSEN , bevor diese Bestimmung weitere Unfälle (wie sie im Tessin bereits
aufgetreten sind), schwere Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle verursacht;
2. dass Sie, die Gesundheitsbehörden und die zuständigen politischen Kräfte die zivilund
strafrechtliche Verantwortung für Fälle von Gesundheitsschäden und/oder
Erkrankungen übernehmen, die auch noch Jahre später, auf die Verwendung der
von Ihnen auferlegten Masken zurückgeführt werden können;
3. die gesamte Schweizer Bevölkerung über die schwerwiegenden Risiken des
Tragens einer Maske und deren Unwirksamkeit bei der Verhinderung von
Virusinfektionen zu informieren;
4. Personen, bei denen die oben beschriebenen typischen Symptome durch das
Gesichtsmaskengerät aufgetreten sind, aufzufordern, sich bei ihrem Hausarzt
untersuchen zu lassen, um rechtzeitig und adäquant behandelt zu werden;
5. eine Gesundheitsstrategie anwenden, die das Risiko-Nutzen-Verhältnis
berücksichtigt, die gezielt nur die Hochrisikogruppen schützt und allen in der
niedrigsten Risikokategorie ein normales Leben ermöglicht und damit unnötige und
schädliche restriktive Maßnahmen wie Absperrungen, Ladenschließungen, Bars
und Restaurants vermeidet;
6. die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auf Prävention statt
auf Repression zu konzentrieren, eine gesunde Lebensweise zu fördern, die
toxische Quellen aus der Nahrung und der Umwelt einschränkt, z. B. durch die
Förderung des biologischen Landbaus, des Recyclings von Kunststoffen anstelle
des Weges über die Müllverbrennungsanlage, die Förderung von körperlicher
Aktivität und sozialer und kultureller Zusammenkunft, die unerschöpfliche Quellen
für die körperliche und geistige Gesundheit darstellen;
7. Wiederherstellung einer wirklich demokratischen und pluralistischen
Kommunikation und Information , frei und konfrontativ, die auch unabhängigen
Ärzten, Psychotherapeuten, Forschern usw. eine Stimme gibt;
8. zeigen Sie uns, dass Sie den Auftrag, den Ihnen die Bürger erteilt haben,
nämlich das Wohlergehen in all seinen Formen zu schützen und zu fördern, mit
Integrität erfüllen, und dass Sie die offensichtlichen Anzeichen dafür, dass wir
uns auf eine Gesundheitsdiktatur und ein Regime zubewegen, das auf Angst,
Spaltung und Kontrolle basiert, auszumerzen.
In der Gewissheit Ihrer Kooperation und Ihres Verständnisses bringen wir Ihnen die
Anhänge mit allen Unterlagen zur Kenntnis, die wir zur Unterstützung der Anfrage
gesammelt haben.
Wir freuen uns auf Ihre freundliche Antwort und grüßen Sie auf diesem Wege herzlich,
Freunde der Verfassung Tessin
C/o Maria Invernizzi Piccioni, Via Selva 11, 6946 Ponte Capriasca
lugano@amici-della-costituzione.ch
Elterngruppe für Schüler der Mittelstufe und der nachobligatorischen Schule
Bewegung Grüne Lega
Via degli Albrici 2, 6830 Chiasso
Anhang zum offenen Brief:
Amici della Costituzione Ticino Verfasser der Petition kontaktieren