Corona-Gefahrenzulage für Mitarbeiter*innen in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen 16. März 2020 und 31. Dezember
2020 im persönlichen und physischen Kontakt mit von ihnen betreuten Kindern stehen, fordern wir eine
einmalige Corona-Gefahrenzulage für die zusätzlichen Gefahren und Belastungen aufgrund der COVID-19-Krise. Diese Gefahrenzulage soll - wie in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen bereits festgelegt - 300 Euro betragen.
Auch unter Einhaltung sämtlicher Hygienemaßnahmen sind die Mitarbeiter*innen in Kinderbetreuungseinrichtungen einem extrem erhötem Risiko ausgesetzt. Es fehlt an Sensibilität und Wertschätzung.
Wir fordern eine Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Was bereits für Arbeitnehmer*innen privater Kinderbetreuungseinrichtungen verordnet wurde, soll in ALLEN österreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen übernommen werden.
Die einmalige Auszahlung der Gefahrenzulage soll bis spätestens 31. Dezember 2020 erfolgen.