Dringend! Offener Brief zum humanitären Visum für den Dissidenten Abdulrahman al-Khalidi
An die diplomatische Gemeinschaft und die EU-Vertretung in Bulgarien
Von aktiven Bürgern, die voller Sorge sind
OFFENER BRIEF
zur Entscheidung über die Ausweisung von Abdulrahman Al-Khalidi
Sehr geehrte Vertreter der internationalen diplomatischen Gemeinschaft und der Europäischen Union in Bulgarien.
wir wenden uns mit größter Dringlichkeit und äußerster Besorgnis an Sie, um ein humanitäres Visum für den saudischen Dissidenten Abdulrahman al-Khalidi zu beantragen. Grund dafür ist die empörende endgültige Entscheidung 14 des bulgarischen Obersten Verwaltungsgerichts vom 21.10.2024, mit der seine Ausweisung angeordnet und ihm die Einreise und der Aufenthalt im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 46 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über Ausländer in Bulgarien untersagt wurde.
Das Urteil ergeht nach drei langen Jahren beispielloser illegaler Inhaftierung, institutionellen Missbrauchs und eklatanter Verletzung von Abdulrahmans grundlegenden Menschenrechten, die den Verdacht auf geheime Absprachen zwischen den bulgarischen Behörden und den saudischen Geheimdiensten aufkommen lassen und ernste Bedenken hinsichtlich des Engagements Bulgariens für Demokratie und internationales Recht wecken. Aus der Perspektive aktiver Bürger möchten wir Ihnen einen detaillierten Zeitplan seines Leidensweges zur Verfügung stellen, in der Hoffnung, dass er Ihnen hilft, die beste Vorgehensweise im Rahmen Ihrer Befugnisse zu finden, um die sofortige Aufhebung der Ausweisungsverfügung und die Gewährung von internationalem Schutz für Abdulrahman zu gewährleisten, beispielsweise durch ein dringendes humanitäres Visum. Den Zeitplan finden Sie im Anhang.
Was den beigefügten Bericht über Abdulrahman al-Khalidis Reise als Asylbewerber betrifft, so haben wir Grund zu der Behauptung, dass sein Fall eine schamlose Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, der grundlegenden Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit darstellt.
Die Dauer seiner Inhaftierung ist beispiellos lang und rechtswidrig, und laut seinem letzten psychologischen Gutachten hat die Schädigung seines Geisteszustands durch die Haftbedingungen. Darüber hinaus gibt die vage Entscheidung, ihn an das Königreich Saudi-Arabien auszuliefern, ohne zusätzliche Dokumente und ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, Anlass zur Besorgnis, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Bulgarien in der Vergangenheit durch die falsche Auslegung ähnlicher Entscheidungen gegen internationales Recht verstoßen hat (die Fälle Abdullah Büyük und Selahattin Yürün). Die globale demokratische Gemeinschaft kann es sich nicht leisten, hier ein Auge zuzudrücken. Vor allem Europa braucht dringend wirksame Mechanismen in den Mitgliedstaaten, die sich in einer schweren demokratischen Krise befinden.
Abdulrahman al-Khalidi ist ein ehrlicher Mann, dem keinerlei Schuld nachgewiesen werden kann und mit dem sich viele von uns aufgrund unserer gemeinsamen demokratischen Werte verbunden fühlen. Als Flüchtling ist er der lokalen Politik und den offensichtlich engen Beziehungen zwischen dem bulgarischen und dem saudi-arabischen Staat schutzlos ausgeliefert. Seine Abschiebung käme bestimmten politischen und wirtschaftlichen Kreisen in Bulgarien sowie der Diktatur in Saudi-Arabien zugute, stünde aber in krassem Widerspruch zu den Grundsätzen der globalen Demokratie, nach denen Abdulrahman frei und sicher sein und unter internationalem Schutz stehen muss. Es ist jetzt an der Zeit, darauf zu reagieren. Wir fordern Sie auf, sich rasch für ein dringendes humanitäres Visum für Abdulrahman al-Khalidi einzusetzen, wobei wir das Handeln (oder Nichthandeln) von Vertretern und Institutionen in dieser Angelegenheit genau verfolgen werden.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir es sehr begrüßen würden, wenn unsere Aktivistendelegation die Möglichkeit hätte, diesen offenen Brief in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen,
Aktive Bürger in Solidarität mit Abdulrahman al-Khalidi
Migranten-Solidarität Bulgarien
Detaillierter Zeitablauf des Falls Abdulrahman al-Khalidi
2011-2013: Der Journalist Abdulrahman al-Khalidi ist ein aktiver Menschenrechtsverteidiger und Mitglied der friedlichen demokratischen Opposition in seinem Heimatland Saudi-Arabien. Er ist immer stärkeren Repressionen durch das diktatorische Regime ausgesetzt, darunter Folter und Todesurteile, die ihn zwingen, mit seiner Frau und seinen Kindern in die Türkei auszuwandern;
2013-2021: Abdulrahman setzt seine anwaltliche Arbeit aus der Ferne fort und schließt sich der Online-Bienenbewegung an, die von dem bekannten Menschenrechtsverteidiger Jamal Khashoggi, einem Kollegen und persönlichen Bekannten Abdulrahmans, ins Leben gerufen wurde. Nach der brutalen Hinrichtung Khashoggis durch das saudische Regime im Konsulat in der Türkei im Jahr 2018 und dem Ablauf der Papiere seiner Familie ist Abdulrahman gezwungen, sich zu entscheiden zwischen 1. dem Risiko, in dasselbe Konsulat eingelassen zu werden, um die Papiere erneuern zu lassen, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er Khashoggis Schicksal erleidet, und 2. der Flucht nach Europa;
25. Oktober 2021: Abdulrahman wird in Bulgarien kurz nach dem Grenzübertritt aus der Türkei verhaftet;
16. November 2021: Abdulrahman stellt einen Asylantrag in Bulgarien;
25. November 2021: Abdulrahman wird in das Haftzentrum Busmantsi in der Nähe von Sofia, Bulgarien, verlegt;
14. Februar 2022: Abdulrahmans Einspruch gegen seine Verwaltungshaft wird abgelehnt; diese Entscheidung ist nicht anfechtbar;
27. Mai 2022: Die bulgarische staatliche Agentur für Flüchtlinge (SAR) lehnt Abdulrahmans Asylantrag ab;
9. Juni 2022: Abdulrahmani legt gegen die Ablehnung seines Asylantrags Berufung beim Verwaltungsgericht Sofia ein;
20. Februar 2023: Das Verwaltungsgericht Sofia lehnt Abdulrahmanis Berufung ab;
13. März 2023: Abdulrahman legt gegen die Ablehnung seines Asylantrags Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht ein;
11. Mai 2023: Die MENA Rights Group legt Abdulrahmans Fall dem UN-Sonderberichterstatter für Folter vor;
19. September 2023: Abdulrahman wird vor dem Obersten Verwaltungsgericht angehört;
20. September 2023: Die MENA Rights Group reicht den Fall von al-Khalidi bei den Mandatsträgern der UN-Sonderverfahren ein;
27. September 2023: Das Oberste Verwaltungsgericht verkündet sein Urteil und beschließt, alle Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben und den Fall wegen Verfahrensmängeln und -fehlern zur erneuten Verhandlung an die unteren Gerichte zurückzuverweisen;
12. Dezember 2023: Sein Asylantrag wird erneut vom Unterverwaltungsgericht der Stadt Sofia verhandelt. Das Gericht beschließt, seinen Fall zur erneuten Prüfung an die SAR zurückzuverweisen;
18. Januar 2024: Abdulrahman nimmt an einer Anhörung vor dem Verwaltungsgericht in Sofia über seine Inhaftierung teil. Die Entscheidung wird am nächsten Tag sehr schnell getroffen und seine Freilassung durch SAR angeordnet;
22. Januar 2024: Die Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit (SANS) erlässt eine nicht begründete Verwaltungsentscheidung, mit der seine Freilassung abgelehnt wird;
26. Januar 2024: Das Verwaltungsgericht lehnt seine Freilassung ab;
7. Februar 2024: Abdulrahman wird von einem Ermittler der SANS aufgesucht und erhält eine nicht übersetzte Anordnung zu seiner sofortigen Abschiebung;
25. April 2024: Der Oberste Gerichtshof hebt die Entscheidung, ihm das Asyl zu verweigern, auf und schickt seinen Fall zur erneuten Prüfung an die SAR zurück und bestätigt das Recht der SAR, unbegründete Behauptungen der SANS zu ignorieren;
10. Mai 2024: Abdulrahmans Berufung gegen die Ausweisungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht der Stadt Sofia wird auf den 9. Juli vertagt;
23. Mai 2024: Abdulrahman reicht bei SAR einen Antrag auf Freilassung ein. SAR hat sieben Tage Zeit, um zu antworten;
5. Juni 2024: SAR lehnt den Antrag auf Freilassung erneut mit dem Hinweis auf die unbegründeten Behauptungen von SANS über eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ und trotz der Urteile der letztinstanzlichen Gerichte ab;
5. Juli 2024: Abdulrahman beginnt einen Hungerstreik;
9. September 2024: Das Verwaltungsgericht der Stadt Sofia lehnt Abdulrahmans Berufung gegen seine Inhaftierung in Busmanci mit der Begründung ab, dass einige Aussagen der SANS etwas Besonderes seien und keiner gerichtlichen Überprüfung unterlägen;
7. Oktober 2024: Eine Petition mit über 1.100 Unterschriften zur Unterstützung der sofortigen Freilassung von Abdulrahman al-Khalidi wird beim Präsidialamt und dem Ministerrat eingereicht;
16. Oktober 2024: Abdulrahman trifft die schwierige Entscheidung, seinen Hungerstreik am 104. Tag zu beenden, nachdem er von anderen Aktivisten und Unterstützern dazu aufgefordert wurde;
22. Oktober 2024: Das Verwaltungsgericht der Stadt Sofia bestätigt die Ausweisungsverfügung der SANS mit der gleichen Begründung, dass bestimmte Äußerungen der SANS etwas Besonderes seien und keiner gerichtlichen Überprüfung unterlägen.
Migrant Solidarity Bulgaria Verfasser der Petition kontaktieren