Das Kirchenrecht abschaffen, das Grundgesetz dementsprechend ändern.

Aus den Rechtsstaatsprinzip und den Grundrecht der Religionsfreiheit ergibt sich, dass in Deutschland Religionsgemeinschaften das Recht haben, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert (Art. 140 GG).

Ich ertrage die Vergehen "der Kirche" nicht mehr. 

Dass der "Bock zum Gärtner" gemacht wird, wenn die Angestellten der Kirche wieder mal Kinder mißbrauchen und diese Vergehen dann selbst aufarbeiten sollen, muss endlich aufhören! 

Seit Jahren höre ich, gefühlt jeden Tag, in den Nachrichten, oder lese in der Zeitung neue Enthüllungen über aktuelle oder länger zurück liegende Mißbrauchsfälle im System Kirche. Allerdings höre ich nur äußerst selten davon, daß die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Sei es, daß die Kirche es solange vertuscht, und Täter gedeckt hat bis sie verstorben sind oder es nicht mehr vertuscht werden konnte. Oder es wurden Unterlagen vernichtet, bzw. nicht herausgegeben, oder Entscheidungsträger leiden plötzlich unter Amnesie. Oder es werden Täter einfach in andere Gemeinden versetzt, so dass es wieder von vorne los gehen kann. 

Es entsetzt mich jedes Mal aufs Neue und ich bin sehr erstaunt, dass "die Politik in unserem laizistischen demokratischen Staat, einfach zusieht, wie ein mittelalterliches patriarchales, völlig verqueren Rechtssystem parallel zu unserem staatlichen Recht ohne Kontrolle sein Unwesen treibt. 

Das "System Kirche" muss an dieser Stelle der "normalen Gesetzgebung" unterworfen werden, muss "der Gesellschaft" Rechenschaft ablegen und darf nicht länger "rechtliche Extrawürste" erhalten. 

"Die Kirche" wird es von allein nicht ändern! 

Bitte helfen Sie mit diesen Zustand zu ändern.

Klaus Haberecker 

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