Einbürgerung für Ukrainer unter vorübergehender Hinnahme der Mehrstaatigkeit

Hallo an alle, die diese Petition unterschreiben und/oder zur Kenntnis nehmen!

 

Diese Petition ist aufgrund sehr langwierigen, mehrstufigen und undurchsichtigen Entlassungsverfahren aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entstanden. 

Diese Petition spiegelt Interessen, Hoffnungen und Enttäuschungen der in Deutschland sowie anderen Staaten, die als Voraussetzung zum Erwerb ihrer Staatsangehörigkeiten die Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (in diesem Fall - ukrainischer) setzen, wohnenden und ansässigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die alle Voraussetzung bis auf den Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit zu vertreten haben, wider.  

 

Das Entlassungsverfahren in der Ukraine ist mehrstufig, weil dieses das Durchlaufen mehrerer ukrainischer Behörden voraussetzt, nämlich: 

1) die Antragstellung bei dem zuständigen ukrainischen Konsulat;

2) Die Überprüfung der Unterlagen im Konsulat und deren Weiterleitung in das Auswärtige Amt der Ukraine;

3) Das Auswärtige Amt der Ukraine leitet weitere Überprüfungen bei dem Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) und Innenministerium der Ukraine (MWS) ein;

4) Nach dem Erhalt der Ergebnisse von den im Punkt 3. genannten Behörden leitet das Auswärtige Amt den Entlassungsantag an das Präsidialamt der Ukraine weiter;

5) Das Präsidialamt der Ukraine beschäftigt sich mit den wiederholenden Prüfungen des Entlassungsantrags, nach denen die zuständige Staatabürgerschaftskommision des Präsidialamtes in ihrer Sitzung Vorschläge an den amtierenden Präsidenten der Ukraine aufbringt, um Gesuche zu genehmigen oder nicht.

6) Diese Vorschläge werden in Form eines entsprechenden Erlasses zusammen erfasst und dem amtierenden Präsidenten vorgelegt, die der amtierende Präsident unterschreiben soll. Mit dem vom Präsidenten unterschriebenen Erlass gilt das Ausbürgerungsverfahren als erledigt. Hierzu gibt es gute Aufklärung in der folgenden Rechtsprechung (s. bitte Sätze 41, 44 und 45): https://openjur.de/u/130389.html

 

Es steht Antragstellern frei, sich über den Zwischenstand der Bearbeitung bei den ukrainischen Behörden auf formgerechtem Wege zu erkundigen. Darauf greift nahezu jeder Auslandsukrainer, der sich im Ausbürgerungsverfahren befindet, zu. Die Behörden teilen nur die Tatsachen mit, z.B. unter anderem ob der Antrag von einer Stelle überprüft oder weitergeleitet oder als Vorschlag dem Präsidenten vorgelegt worden ist. Auf Nachfragen, warum der Präsident der Ukraine den Erlass noch nicht unterschrieben hat, werden keine Auskünfte von den ukrainischen Behörden erteilt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nur der amtierende Präsident das Recht behält, ein Entlassungsgesuch zu genehmigen, obwohl alle dafür notwendigen Überprüfungen bereits von den Behörden unternommen und abgeschossen wurden. 

Es ist so, dass der Auslandsukrainer bzw. Auslandsukrainerin, der bzw. die den vollständigen und formgerechten Entlassungsantag bei dem zuständigen Generalkonsulat der Ukraine rechtzeitig eingereicht hat, was i.d.R durch eine von dem Konsul ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen ist, keinen Einfluss auf das Entlassungsverfahren, einschließlich auf die Unterschrift des Erlasses vom ukrainischen Präsidenten, nehmen kann. Das Einzige, was AuslandsukrainerInnen üblich und möglich bleibt, ist bei den staatlichen Behörden der Ukraine nachzufragen, ohne wirklich geholfen zu werden. Vor allem ist es anzumerken, dass das Verfahren selbst eine Frist von 12 Monaten nach ukrainischem Gesetz hat - dies steht schwarz auf weiß auf der offiziellen Hompage des Generalkonsulats der Ukraine in Frankfurt am Main: https://frankfurt.mfa.gov.ua/de/consular-issues/entlassung-aus-der-ukrainischen-staatsburgerschaft.

Diese Frist wird aber immer wieder von der Ukraine nicht eingehalten!

Da das Ausbürgerungsverfahren in der Ukraine so ist wie es ist, leiden sehr viele Menschen darunter. Vieles kann aufgrund dieser Ungewissheit nicht geplant werden, dieser Zustand der Ungewissheit beeinträchtigt auch die Gesundheit. Wir sind ein Teil der deutschen Gesellschaft, wir leben hier, Deutschland ist zu unserer Heimat geworden, wir "passen hier rein", so wie das Motto der Einbürgerungskampagne des Landkreises Böblingen besagt. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die wir zu vertreten bzw. zu beeinflussen haben. Leider können wir lediglich den Antrag auf die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit vollständig und formgerecht stellen, mehr können wir leider nicht beeinflussen! 

Ich möchte Deutschland, unsere Fast-Heimat fragen, ob es demokratisch und in Ordnung ist, Menschen sich selbst überlassen in einem willkürlichen Ausbürgerungsverfahren wie das von der Ukraine zu lassen?

Mit dieser Petition bitten wir, uns - Auslandsukrainer und AuslandsukrainerInnen, die eine Einbürgerungzusicherung bekommen haben - unter vorübergehender Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzubürgern, sofern zwei Jahre vergangen sind, nachdem der vollständige und formgerechte Entlassungsantag bei dem zuständigen ukrainischen Konsulat gestellt worden war und sofern die EinbürgerungsbewerberInnen nachweisen können, dass sie sich über den Zwischenstand regelmäßig informiert haben. 

Vielen Dank Ihnen!

Mit herzlichen Grüßen,

Ihre in Deutschland lebenden UkrainerInnen, die ein vollständiges Teil der neuen Heimat werden wollen.Screenshot_2021-10-11-22-42-46-058_com.facebook_.orca_1.jpg

 

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