Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel

2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die Konvention deklariert die Rechte von Menschen mit Behinderung, damit diese als gleichgestellte Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft leben können. Behinderte Menschen haben nicht mehr Rechte als andere, Gleichstellung heisst Anspruch auf Ausgleich des Nachteils, den sie auf Grund ihrer Behinderung haben.

 

Nachteilsausgleich im Alltag bedeutet vieles, da es verschiedene Behinderungen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen gibt. Nachteilsausgleich meint ebenerdigen Zugang zu Gebäuden, abgesenkte Trottoirs, taktile Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder, hindernisfreier Öffentlicher Verkehr, meint aber auch einfache Sprache, Gebärdensprache, integrative Schule und Berufsbildung oder Selbstbestimmung und soziale Teilhabe in Institutionen und vieles mehr. Oft geht zudem vergessen, dass Massnahmen der Behinderten-gleichstellung in hohem Masse der zunehmend betagten Bevölkerung grossen Nutzen bringen.

 

Diese Vielfalt bedeutet für den Kanton Basel-Stadt vor allem eine anspruchsvolle Planung und Koordination im Sinne der verschiedensten Aufgaben der zuständigen Departemente durch die bestehende Fachstelle. Genau diese Fachstelle will der Kanton nun aber im Rahmen der Sparmassnahmen abschaffen. Dies ist vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention ein krasser Fehlentscheid. Die Gleichstellung von Menschen Behinderung ist auch nach zehn Jahren keine Selbstverständlichkeit.

 

Zitat Bundesrat Berset: „In der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung stehen wir erst am Anfang.“

 

Die Unterzeichnenden dieser Petition fordern von Regierungsrat und Grossem Rat des Kantons Basel Stadt, die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu erhalten, damit die Interessen von Menschen mit Behinderung innerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden und der Kanton die Verantwortung für die Anwendung und Umsetzung übernimmt für:

 

1. die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Bundesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung (BehiG)

 

2. den Gleichstellungsartikel der Kantonsverfassung (§ 8) sowie das Leitbild für Menschen mit Behinderung des Kantons Basel-Stadt.

 

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Diese Petition wird von Pro Infirmis Basel-Stadt und dem Behindertenforum Region Basel lanciert.

Dem Behindertenforum als regionale Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe gehören folgende Organisationen an: Asperger-Hilfe Nordwestschweiz, FRAGILE SUISSE, Basler Vereinigung für hirnverletzte Menschen, Gehörlosen-Fürsorgeverein der Region Basel, insieme Basel, insieme Baselland, IVB-Behindertenselbsthilfe beider Basel, Lauftreff Basel, Plusport – Behinderten-Sport Basel, procap Nordwestschweiz, Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) Sektion Nordwestschweiz, Schweiz. Multiple Sklerose Gesellschaft (SMSG), Zürich, Schweizerische Vereinigung der Gelähmten (ASPr/SVG), Schweizerischer Blindenbund (SBb), Schweizerischer Gehörlosenbund,  Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz, Stiftung Band-Werkstätten Basel, Stiftung Melchior, Vereinigung cerebral Basel, Zentrum Selbsthilfe