Gegen Amtswillkür am Familiengericht

ISUV

/ #57 Qualitätsstandards von Beiständen

2013-07-07 19:35

#15: -

Hallo,

du spricht hier ein Problem an, das zwar bekannt ist, aber für dessen Lösung bislang nichts unternommen wird:

Es gibt keine verbindlichen Standards oder eine Qualifikation, um seine Fähigkeit z. B. als Verfahrens- oder Umgangsbeistand nachzuweisen. Es gibt keinen Forderungskatalog und auch keine wirkliche Kontrolle.

Viel schlimmer: Das Gericht bestimmt den Beistand, und der Beistand ist von Aufträgen des Gerichts größtenteils abhängig: Was meinst du wohl, wie Beistände in der Regel ihre Berichte dem Gericht vorlegen? Richtig: Oft fallen diese so aus, wie es die Richterin/der Richter gerne hätte, denn man möchte schließlich Folgeaufträge des Gerichts bekommen.

Und: Wenn das Gericht einen Bericht vom Beistand haben möchte, der seinen Erwartungen/seiner bereits angedachten Entscheidung entspricht, dann hat es die Möglichkeit, durch Festlegung eines bestimmten Beistandes einen Bericht zu erhalten, der seinen Erwartungen in der Regel entspricht.

Das gilt natürlich für Verfahren, die Mütter oder Väter angestrengt haben. Bislang scheinen mir die Kommentare mehr in Richtung benachteiligter Mütter zu gehen. Die Praxis sieht leider oft anders aus; die Mittel und Methoden sind die gleichen!

 

Manfred Ernst

E-Mail: m.ernst@isuv.de

Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Magdeburg

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Internet: www.isuv.de