Rettet die Musikhochschulen


Gast

/ #1206 gesetz2

2013-08-13 14:37

Ich möchte meine Frage #1125 wiederholen:

Hat jemand eine Ahnung, wie die Geschichte "rechtlich" aussieht?
Laut Kunsthochschulgesetz von BaWü ist eine Hochschulgründung, -zusammenlegung, -auflösung Gesetzesangelegenheit. Der Gesetzgeber dürfte sich seinerzeit unter "Musikhochschulen" etwa das vorgestellt haben, was neuerdings "Vollhochschulen" heißt, jedenfalls nicht so etwas wie die geplanten Restlösungen in Mannheim und Trossingen. Sicherlich wird man auf dieser Schiene erst nach genauer Prüfung fahren wollen.