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Gast

/ #1734 Re: Bauer bleibt bei Vorgabe - Kretschamnn und Co: Alles nur Wahlkampf

2013-09-07 13:22

#1725: Alias waehlen - Bauer bleibt bei Vorgabe - Kretschamnn und Co: Alles nur Wahlkampf

Wie erreicht man als (Wahl-)Volk eigentlich die vorzeitige Ablösung einer Regierung?

 

Aus der Verfassung de Landes Baden-Württemberg:

Artikel 56

Auf Beschluß von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags muß der Ministerpräsident ein Mitglied der Regierung entlassen.

Artikel 57

(1) Die Mitglieder der Regierung können wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung der Verfassung oder eines anderen Gesetzes auf Beschluß des Landtags vor dem Staatsgerichtshof angeklagt werden.

(2) Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtags unterzeichnet werden. Der Beschluß erfordert bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtags betragen muß. Der Staatsgerichtshof kann einstweilen anordnen, daß das angeklagte Mitglied der Regierung sein Amt nicht ausüben darf. Die Anklage wird durch den vor oder nach ihrer Erhebung erfolgten Rücktritt des Mitglieds der Regierung oder durch dessen Abberufung oder Entlassung nicht berührt.

(3) Befindet der Staatsgerichtshof im Sinne der Anklage, so kann er dem Mitglied der Regierung sein Amt aberkennen; Versorgungsansprüche können ganz oder teilweise entzogen werden.

(4) Wird gegen ein Mitglied der Regierung in der Öffentlichkeit ein Vorwurf im Sinne des Absatzes 1 erhoben, so kann es mit Zustimmung der Regierung die Entscheidung des Staatsgerichtshofs beantragen.

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Hier wurde vor einiger Zeit die Überlegung geäußert, an den Bundespräsidenten zu schreiben.
Das sollte nicht unversucht bleiben, die bisher geleistete fundierte Überzeugungsarbeit wird wohl
bei diesen Strohköpfen nicht ausreichen.

Außerdem wurde die Option in Betracht gezogen, sich anwaltlich zu informieren. Es muss doch 
möglich sein, innerhalb der Anwaltschaft Rechtsanwälte zu finden, für die Recht und Gesetz  oberste 
Pflicht ist.