Petition gegen das Psychologengesetz 2013


Gast

/ #438 Re:

2013-11-22 13:15

#437: -mich würde sehr interessieren, was die spezifischen und genauen Tätigkeiten des Gesundheitspsychologen sind, was sie insbesondere " psychologisch" macht und sie somit von anderen gesundheitspräventiven Massnahmen unterscheidet, oder ob " psychologisch" nur da steht weil die Ausbildung gemacht worden ist.

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen hat dazu eine ausführliche Stellungnahme erstellt:

http://www.boep.or.at/Gesundheitspsychologie-un.1106.0.html

Aus ihr geht auch klar hervor, dass die PsychologInnen kein Monopol auf psychosoziale Beratung beanspruchen. Allerdings geht aus dem Ärztegesetz (!) hervor, dass keine krankheitswertigen Störungen diagnostiziert und behandelt werden dürfen - die Klinischen und Gesundheitspsychologen bekommen hier allerdings per Psychologengesetz  eine Ausnehmgenehmigung für psychische Erkrankungen - die Lebens- und Soziaberater aber nicht, es ist auch nicht in der Gewerbeordnung vorgesehen. Strenggenommen spricht die Gewerbeordnung auch gar nicht von Gesundheitsprävention als Aufgabengebiet der Lebens- und Soziaberater (außer für jene, die Ernährungs- oder Sportwissenschaften studiert haben), aber es es ist ihnen auch nicht untersagt. Alles Gesagte galt schon bisher und wird auch in Zukunft unverändert so weiter gelten.