Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !

Mona

/ #3401

2013-11-28 02:16

Es gibt für eine solche Entscheidung keinen vernünftigen Grund. Nur ein Stück Papier. Ist denn so eine Verordnung wirklich mehr Wert und wichtiger , als die Gesundheit eines Kindes? Es ist nur eine Verordnung, nicht mal ein Gesetz. Vielleicht sollte man hier tatsächlich noch ein Stück weiter gehen.
Wenn der Hund Medizin für dieses Kind ist, sollte der Arzt diesen Hund als Therapie und Medizin offiziell verschreiben.
Wird der Hund tatsächlich weggeholt und der Zustand des Jungen verschlechtert sich, ist das kausal. Die Behörden nehmen dem Kind die ärztlich verschriebene Medizin.Und das mit vollem Wissen. Das ist KV im Amt. Vielleicht sogar gef. KV oder mehr? Kein Mensch kann sagen, wie sich das auf den Jungen auswirkt.
Die Behörde, welche ein solches Risiko eingeht, möchte ich erleben!! Die Folgen für dieses Kind sind unabsehbar!! Dem Amtsschimmel sollten die Knie zittern!!!
Hunde untereinander geraten auch mal in eine Rauferei. Auch meine raufen sich, wenn ich als Rudelchef die Zügel nicht fest in der Hand halte. Und natürlich entsteht dabei auch das eine oder andere Loch im Pelz. Es ist der Mensch der dafür Sorge zu tragen hat , dass solche Dinge so wenig wie möglich passieren. Aber es sind nun mal Hunde und Menschen machen Fehler.
Stelle man die Frage: Würde es diese Problematik geben, wenn das ein Pudel wäre? Kann das so richtig sein?