Gegen Amtswillkür am Familiengericht

Evam

/ #235 Re:

2014-11-03 11:10

#24: -  

Das mit der 50-50 Lösung ist, was das finanzielle angeht, unsolidarisch.

Was die zeitliche Betreuung angeht, so sollte man sich schon an dem orientieren, wie es vor der Trennung war. Um unnötigen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen (und weil Richter im allgemeinen so gänzlich unfähig zu einer flexiblen Lösungsfindung sind), bin ich bei Uneinigkeit für 3 Modelle, die die Betreuungszeiten der Elternteile regelt, je nachdem, was den bisherigen Betreuungszeiten am nächsten kommt: 

a. 1:1

b. 5:2

c.  Äquivalent zu einem halben Tag pro Woche oder tagsüber alle zwei Wochen

Plus das Recht, an wichtigen Events (Schul- und Kindergartenfeste) teilzunehmen (eventuell abwechselnd mit dem anderen Elternteil, falls der eine von beiden das will) und zumindest meistens Weihnachten und Ostern mit dem Kind oder den Kindern an den Feiertagen zu feiern.

Für Babies, die an den Vater nicht oder wenig gewöhnt sind, bräuchte man Sonderregelungen.

Das Recht der Freizügigkeit wäre de facto bei Strittigkeit stark eingeschränkt. Man bräuchte dann schon extrem gute Gründe für einen Umzug von mehr als 50 oder 100 km.