Gegen Amtswillkür am Familiengericht
Evam |
/ #238 Re:2014-11-03 18:06Hallo, ich wohne inzwischen in Rosbach, vielleicht kann man sich mal treffen. martin.eva@web.de. Ich habe nach einem üblem Sorgerechtsstreit am Amtsgericht Königstein eher oberflächlich Kontakt mit Frau Dr. Gerlinde Kimpel vom Amtsgericht Friedberg gehabt. Sie hatte das gegen mich vom Jugendamt Hochtaunuskreis angestrengte Betreuungsverfahren (sprich Entmündigungsverfahren) nach Sichtung des Gutachtens eingestellt. Meine Geschichte ist ziemlich abartig:
Und, auch wenn man das kaum noch für möglich halten sollte, bei einer Freundin aus Kronberg (da, wo auch noch mein Kind und der inzwischen alleinsorgeberechtigte Vater wohnen) ist alles noch grotesker. Weil ich gleich schon in der Hauptverhandlung angekündigt hatte, dass ich das zu pervers finde, als dass ich in Revision gehen würde, ich würde mich direkt an die Öffentlichkeit wenden, habe ich, ohne damit noch richtig angefangen zu haben, diesen Sommer das Betreuungsverfahren am Hals gehabt. Angeregt wurde es vom Jugendamt Hochtaunuskreis, genauer von Rainer Zinsinger (dem Vorgesetzten des völlig inkompetenten und faulen Wolfram Groß) und Barbara Becker (stellvertretende Jugendamtsleiterin). Da wurde mir von Rainer Zinsinger und Barbara Becker (Jugendamt Hochtaunuskreis), vorgeworfen, ich hätte - ohne dass es dazu irgendeine sachliche, polizeiliche oder staatsanwaltliche Grundlage geben würde - Mitarbeiterin Karin Lube aus Kronberg "gestalkt und körperlich angegriffen". Ich war lediglich einmal vor der geschlossenen Wohnungstür von Frau Lube gewesen und habe ihr die Meinung gesagt, und dass sie die Erziehunsberatung und gerichtliche Fallverantwortung besser bleiben lässt, und zwar ohne dass ich sie bedroht hätte, wie sie in ihrem Gewaltschutzantrag behauptet hatte (wie üblich beim Jugendamt OHNE die "Bedrohung" näher zu konkretisieren). Das hat sie Gott sei dank eingesehen: sie hat sich inzwischen für arbeitsunfähig erklärt. Wer weiß, wie das ganze ausgegangen wäre, wenn ich noch dort wohnhaft gewesen wäre, wo mich das Jugendamt vermute bzw. der Leiter des sozialpsychatrischen Dienstes des Hochtaunuskreises Herrn Dr. Roland Pauly. Bei Herrn Pauly und dessen Vorgesetzter hatte ich mich kurz davor beschwert, weil er sich als allzu gläubiger Gehilfe meines psychopathischen Ex hervorgetan hatte. Er fand das gar nicht schön und meinte wie Richterin Andrea Mosch schon in einem Verfahren vorher, dass ich wohl doch psychatrische Hilfe bräuchte. Amtsgerichtsdirektor und Richter Clemens Theimer war verständlicherweise auch ein bisschen arg pickiert gewesen, nachdem er sich noch im Hauptsacheverfahren die Akten mal vorgenommen hatte und ich ihm den offenbar unbekannten Link zu dem ARD-Bericht über die o.g. Lieblingsgutachterin des Amtsgerichts Königstein gegeben hatte. Als mein Ex dann das alleinige Sorgerecht bekommen hatte, gab der nette Herr Theimer mir den gutgemeinten Rat, ich solle mich gegen die Entscheidungen wenden, und nicht gegen die Personen. Das könnte ihnen so passen, Herr Theimer & Co! Den Gefallen werde ich derart urteilsunfähigen Leuten wie Ihnen NICHT tun. Hannah Arendt hielt nicht umsonst die Urteilsunfähigkeit für die Wurzel des Banal-Bösen (vgl. Thilo Sarrazin und sein "Hochbegabten-Gen", sprich sein Asperger-Autismus). Und bei aller Psychopathie meines Ex: Der versammelte Mob am Amtsgericht übertrifft ihn um einiges!
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