Rechtsgrundlage für Gewalt Betroffene Mütter und Ihre Kinder
Gast |
/ #52015-01-29 14:58Auch ich wurde genötigt, nachdem der Kindesvater mein Leben im Frühjahr 2007 beenden wollte, dies vor den Augen meines ersten Sohnes, das gemeinsame Kind zum Umgang herauszugeben. Der Kinderschutzbund wies mich darauf hin, dass ein gewalttätiger Mann, dem Kinde gegenüber ja nicht gewaltätig gegenüber auftreten würde. Es sei nicht davon auszugehen, dass das passieren würde. Nach einigen wenigen begleiteten Kontakten empfahl der Kinderschutzbund, Vater und Kind unbegleitet Umgang haben zu lassen. Kind (4) kannte den Vater bis dahin gar nicht. 2 Anwäte, die mich vertraten, unterstützten diese Idee. Sämtliche Hinweise meinerseits wurden bis dahin ignoriert, die die Gewaltbereitschaft des Kindesvaters betrafen. Bis heute werden sie belächelt, insbesondere vom Kindesvater. Nachdem der Kindesvater das Kind dann mehrfach während der Umgangskontakte anschrie und schlug, dies berichtete Kind, wurden mir sämtliche Wege erschwert, Kind zu schützen. Für Kind kann ich keinen Gewaltschutzantrag stellen. Dazu wurde mitgeteilt, dass ich, sollte ich das machen, keine VKH bewilligt bekommen werde. Mitgeteilt im Vorfeld vom Gericht. Nur durch massives Drängen meinerseits, dazu eröffnete ich zwei Verfahren, konnte ich den Umgang begleiten lassen. Die Umgangspflegerin 1 verweigerte mir die nachweisbare Kommunikation per E-Mail, die ich aber für Gerichtsverhandlungen dokumentieren wollte. sie beantwortete wichtige Fragen zu ihrer Qualifikation nicht. Sie untersagte mir, die Zustellung von Gerichtsdokumenten, um ihr Informationen zukommen zu lassen, Aussagen des Kindes, Stellungnahmen, lediglich der Beschluss war ihr wohl ausreichend. Alles sollte mündlich organisiert werden. Aussagen der Umgangspflegerin, die mich nie sah, mit der ich auch alle Telefonate verweigerte, da nicht nachweisbar, führten dazu, dass der Kindesvater vermeinte, mir das Soregrecht entziehen zu lassen. Die Umgangspflegerin gab dann bei Gericht zu Protokoll, dass sie die Aussagen des Kindesvaters dementieren würde. Das Gericht klärte nie auf, wer denn also nun hier die Unwahrheit sprach. Dem Kindesvater wurde diesbezüglich keinerlei Konsequenz verhängt. Die Umgangspflegerin wurde ersetzt. Während der begleiteten Umgänge wurde der Umgangspfleger meinem Kind gegenüber übergriffig, Strafanzeige läuft. Im Gutachten wurde festgestellt, Kind würde die Mutter instrumentalisieren, um Schutz zu erhalten. Es würde ein Loyalitätskonflikt bestehen. Niemals, mit keinem Satz erzählte Kind, dass es beim Toben geschlagen wurde. Bei mündlicher Anhörung wurde dann hinter verscholssener Tür geschickt gefragt, sodass das Kindes Aussagen mit, naja passierten Verletzungen beim Toben kombiniert wurde. Seitdem steht unwiderruflich im Raum und offensichtlich auch fest, dass Kind sich beim Toben verletzt haben müsse. Der Kindesvater stritt selbst das ab, dann beim Gutachten gab er es zu, Kind verletzt zu haben, dann wieder stritt er es vor Gericht ab. Im Zuge des Befangenheitsantrags gegen die Richterin, die den Gerichtssaal zusammenkreischte, den Tisch angriff, noch verbieten wollte, dass wir die Gewalt benennen, vermeite sie Kind als unglaubwürdig darzustellen. Hierbei stützte sie sich auf den Erkenntnisgewinn über ein Telefonat mit dem Gutachter, der lediglich die Gewalt beim Toben bestätigte, somit könne man nicht davon ausgehen, dass der Kindesvater dem Kind gegenüber Gewalt ausgeübt hätte. Nochmal: Kind beschreibt das völlig anders. Kind verweigert den Umgang inzwischen komplett, was mir nun angehängt werden soll. Die Verfahrensbeiständin, der Umgangspfleger schreiben kranke Berichte, mit Anschuldigungen aus dem Nichts heraus. Seltsam nur, gegen den Kindesvater ist kein einziges negatives Wort zu verzeichnen. Mein Kind wird in diesem System zerrieben. Das soll mir angelastet werden. Inzwischen soll ich bestraft werden, weil ich Kind immer noch nicht zum Umgang gebe, denn es ist einfach zu ersichtlich, dass hier im "Helfersystem" etwas nicht stimmt, das das Verhalten des Gewalttäters negiert. Im Ordnungsgeldverfahren wurde mir angelastet, dass ich Kind nicht zum Umgang bewegt hätte, der Wille des Kindes sei beeinflussbar, hierfür hätte ich mich als Mutter "mehr" einbringen sollen. Meine Aussagen dazu wurden ignoriert. Das gestartete Vermittlungsverfahren, die beantragte Kindesanhgörung, die Lösungsanfrage an den Umgangspfleger werden nicht als positiv betrachtet. Umgangspfleger 2 ist jetzt verabschiedet. Was kommt als neue Idee: Umgangsbegleitung mit einem sytemisch arbeitenden Familientherapeuten. Kind will keinen Umgang machen, weil Kind vom Kindesvater geschlagen wurde. Als Mutter erlebe ich im Kontakt mit dem Kindesvater bei jeder Begegnung Retraumatisierungen der Gewalterlebnisse, die ich mit ihm machte. Dazu wurde mir gesagt, ich solle auf der Elternebene ankommen und kommunizieren. Ich erziehe mein Kind seit Geburtt an allein. Es gibt keine Elternebene. |
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