MENSCHLICHKEIT FÜR ZERAY T.

Annelies Djellal

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2016-04-07 19:56

Liebe Interessierte  

Eine Woche ist es her, seit die Zeitung "der Bund" ausführlich über den Fall des Eritreers Zeray T. berichtet hat. Seither haben sich viele Menschen mit ihrer Unterschrift mit dem Flüchtling, der gemäss der Dublin-Richtlinien am 1. April 2016 nach Italien hätte ausgeschafft werden sollen, solidarisch gezeigt. An dieser Stelle möchten wir uns auch in Zerays Namen bei all diesen Menschen herzlich bedanken! Wir verfolgen selbstverständlich die Entwicklungen im Fall Zeray T. weiter. Hier ein kurzes Update:

  Wir sind weiterhin daran, das SEM davon zu überzeugen, Zeray doch noch die dringend notwendige Operation in der Schweiz zu ermöglichen. Hierzu haben wir abgeklärt, an wen das Kostengutsprachegesuch gerichtet war. Mittlerweile wissen wir mit Sicherheit, dass die zuständige Krankenkasse das vom Inselspital eingereichte Kostengutsprachegesuch bereits im Januar 2016 gutgeheissen hat. Einer Operation stünde, würde das SEM Zerays Status wieder legalisieren, aus finanzieller Sicht also nichts im Wege.   Mit einem Akteneinsichtsgesuch ans SEM wollen wir des Weiteren herausfinden, welche Vereinbarungen in Zerays Fall aktuell zwischen Italien und der Schweiz bestehen. Das Akteneinsichtsgesuch geht voraussichtlich Ende Woche per Einschreiben ans SEM. Aus den Akten wird dann auch ersichtlich werden, was mit dem am 29.03.2016 eingereichten Wiedererwägungsgesuch geschehen ist. Gegebenenfalls werden wir nach Erhalt der Akten einen Anwalt mit der Wahrung von Zerays Interessen beauftragen.

 

Online-Petition:

Die im Artikel erwähnte Online-Petition ist bereits von 166 Personen (Stand am Morgen des 7.4.2016) unterschrieben worden. Daneben haben div. Personen Briefe mit Unterschriftenbögen ans SEM und an den Migrationsdienst Bern eingesandt. Letzten Sonntag haben zwei Vereinsmitglieder mit einem Unterschriftenstand auf dem Vorplatz des Kirchgemeindehauses Jegenstorf auf den Fall Zeray T. aufmerksam machen dürfen. Die Petition kann weiterhin hier unterschhrieben und geteilt werden. Allein jedoch die Tatsache, dass am Erscheinungsdatum des Artikels im Bund hier bereits über 100 Unterschriften eingegangen sind, zeigt uns aber klar, dass der Schritt an die Öffentlichkeit in Zerays Fall richtig war.