Rettet KMU's und Selbstständigerwerbende vor dem Corona-Konkurs
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Gast |
/ #32020-11-19 12:29Liebe Mitkämpfer, selbständig Erwerbende und mitinhabende Angestellte Die Corona-Pandemie hält uns weiterhin in Atem und es ist nach wie vor keine endgültige und akzeptable Lösung für uns Unternehmer in Sicht. Viele von uns halten sich mit einem Corona-Kredit, Kurzarbeitsentschädigungen für die Angestellten und den extrem dürftigen und leider für eine grosse Vielzahl der Betroffenen nicht beanspruchbare Erwerbsersatzentschädigungen so gut es geht über Wasser. Bis zum 16. September konnte jeder Unternehmer der in 2019 ein Brutto-Einkommen von 10'000 - 90'000 CHF versteuerte (= CHF 6'924.- x 13) einen Anspruch auf Erwerbsersatz anmelden. Aufgrund dieses realitätsfremden Lohndeckels für einen Selbständigerwerbenden oder einen in arbeitgeberähnlicher Position Angestellten einer GMBH oder AG, bot diese Massnahme leider für die Mehrzahl der Betroffenen keine praktizierbare Lösung. Ab dem 17. September nun, können Betroffene welche ab diesem Zeitpunkt eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% (durchschnittlicher Umsatz 2015 bis 2019) verbunden mit einer Einkommenseinbusse verzeichnen, einen neuerlichen Antrag auf Erwerbsersatzentschädigung geltend machen. Konkret bedeutet dies für alle Selbständigerwerbenden und mitinhabenden Angestellte einer GmbH oder AG, welche in 2019 mehr als CHF 6'924.- Lohn pro Monat bezogen haben und ab dem 17. September bis 54% Umsatzeinbruch haben, dass sie überhaupt gar keine finanzielle Entschädigung vom Staat erhalten werden. Das darf doch nicht wahr sein! Und es kommt noch viel schlimmer. Die Mehrzahl der betroffenen Unternehmer werden für den vom Staat verordneten Geschäftsstillstand oder verursachten Rückgang überhaupt nie eine Entschädigung erhalten! Beispiel: Unternehmer A hat sich in 2019 einen Monatslohn von CHF 7'000.- x 13 ausbezahlt. Bedeutet, er erhält von Beginn der Pandemie bzw. Erlass Lockdown vom März bis zum 16. September 2020 keine finanzielle Entschädigung. Als Beitrag für die Sicherung des Fortbestandes der Firma verzichtet Unternehmer A in 2020 auf 30% seines Lohnes von 2019 und lebt während der Pandemie mit einem Monatslohn von CHF 4'900.00. Verzeichnet nun dieser Unternehmer A ab dem 17. September 2020 keinen Umsatzeinbruch von mehr als 55% (auch wenn es vom März bis September bis 100% Umsatzeinbruch wären!) erhält er auch noch keine finanzielle Entschädigung. Hat sich Unternehmer A gar den vollen Lohn 2020 (keine Lohneinbusse) ausbezahlt und trotzdem eine Umsatzeinbusse von über 55% ab dem 17. September zu verzeichnen, erhält er immer noch keine finanzielle Entschädigung. Und das alles in einer Situation, wo der betroffene Unternehmer mit noch viel mehr Einsatz und Präsenz als normal versucht, alle möglichen Massnahmen zur Stabilisierung der Firma einzuleiten und umzusetzen. Ohne eine gerechte finanzielle Unterstützung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis den betroffenen KMUs die Reserven und der Schnauf endgültig ausgeht. Und zu "Schlechtester Letzt" droht Arbeitslosigkeit ohne ALV-Versicherungsschutz obwohl jeder Unternehmer schon jahrelang für diese Versicherung einbezahlt hat. Der Gang zum Sozialamt wird unvermeidlich. Das darf in der Schweiz definitiv nicht passieren. Soviel Erkenntnisse und Schlüsse sollten jetzt alle aus der leidigen Corona-Krise gezogen haben. Auch unsere Regierung, welche jetzt mehr den je gefordert ist. Lasst uns also weiter für eine nachhaltige Unterstützung des Bundes kämpfen und zwar solange, bis die Situation es wieder zulässt, wenigsten den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Lasst uns ebenso dafür kämpfen, dass künftig alle KMUs, welche für die Arbeitslosenversicherung bezahlen, auch Anrecht auf eine Leistung der ALV im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalten. Es geht nicht, dass man obligatorisch eine Versicherung abschliessen und zahlen muss, ohne einen Versicherungsschutz dafür zu erhalten. Wie zeigt sich die Situation bei Euch? Bitte schreibt und lasst es uns alle wissen. Liebe Grüsse und bleibt gesund! Rolf Zuppiger |
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