Gegen Amtswillkür am Familiengericht
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Gast |
#222013-07-06 21:05Die Menschenrechte und die Kinderrechte der UNO sind auf jeden Fall höher zu achten als Ausführungsbestimmungen der BRD. Jugendämter haben zu beweisen, dass Eltern an den Kindern schuldig geworden sind--Und grundsätzlich sollte Eltern die nicht an den Kindern straffällig geworden sind nicht und auf keinen Fall mit Kindesentzug konfrontiert sein. Kindesentzug ist zu verbieten in allen Fällen in Sinne des Strafrechtes unbescholtener Eltern. (Bei "erziehungsunfähigen" Eltern sollte eine Erzieherin mit ein einer vom Staat bezahlten größeren Wohnung Tag und Nacht für die "erziehungsunfähigen" Eltern da sein. Der Staat hat auch konkret , klar verständlich und exakt zu definieren was Erziehung und Erziehungsfähigkeit sind. Was bis jetzt das Jugenamt tut ist in vielen, vielen Fällen reine Willkür |
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Gast |
#128 Re:2013-08-04 12:41:12Mit dem § 1666 können Sie alles so hindrehen und darstellen, das es so scheinbar für das Jugendamt spricht, das eine Sorgerechtentzug berechtigt ist, ob das so auch stimmt, das ist fraglich, den man wird nicht als Elternteil richtig gehört. Kein Kinderarzt, keine Zeugen und der Richter legt sich nicht mit dem Jugendamt an. Die haben Angst um ihren Ruf und Rang. Nicht gewollt oder nicht können, nur was ist, wenn Gericht das verhindert hat! Wenn man beweisen kann und man kein Gehör findet? Wie soll man dann sich rechtferigen, klarstellen? Man hat keine Chance |
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