EU: Stopp dem Töten von Straßenhunden in Rumänien
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#352013-10-02 21:01SCHREIBEN AN DEN EU PARLAMENTSPRÄSIDENTEN WEGEN DER TÖTUNG DER RUMÄNISCHEN STRASSENHUNDE: Dr. Barbara Wardeck-Mohr An den Parlamentspräsidenten der EU Herrn Martin Schulz Antragstellungen an das EU- Parlament / Europäische Kommission: Offenlegung der EU- Gelder für Tierschutz in Rumänien Tag: 29.09.13 Auch als Offener Brief - für die Öffentlichkeit bestimmt! Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident Schulz, hiermit stelle ich folgende Anfragen/ Anträge an das EU - Parlament, die Europäische Kommission: 1. Antrag auf Offenlegung der gezahlten EU- Gelder an Rumänien- seitens der Europäischen Kommission- die für Tierschutz seit dem EU- Beitritt Rumäniens ausgezahlt worden sind. 2. Antrag auf verpflichtende Bilanzierung und Offenlegung: Verwendung der EU- Gelder für Tierschutz durch Rumänien/ Rumänische Regierung 3. Antrag zur juristische Tatsachenfeststellung, >>> dass sämtliche Rechtsgrundlagen für eine EU- Intervention in Rumänien gegeben sind>>, da Rumänien jeden Tag selbst den Beweis dafür abliefert, dies selbst nicht zu wollen, zu vermögen und sich über alle Tierschutzabkommen hinwegsetzt. Rumänien wurde vertraglich eingebunden und aufgegeben, für die verpflichtende Umsetzung der EU-Tierschutzrichtlinien selbst Sorge zu tragen *1 Artikel 5, Absatz 3 EUV: Interventionsbegründung/ Rechtsgrundlagen: >>> das Tätigwerden... der Union legitimieren, wenn die Ziele einer Maßnahme „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen“ von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.>> 4. Antragstellung auf Rückzahlung der EU- Mittel von Rumänien- im Fall der faktischer Tatsachenfeststellung einer Zweckentfremdung von EU- Mitteln. Begründung für die Anträge: Diese Anträge sind von erheblichem allgemeinem öffentlichem Interesse sämtlicher Mitgliedsländer und aller EU- Bürger! Mit freundlichen Grüßen Dr. Barbara Wardeck-Mohr 1* Rechtsgrundlagen >> Im Rahmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten der Union wird mit dem im Vertrag über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip festgelegt, unter welchen Umständen die Union befugt ist, vor den Mitgliedstaaten tätig zu werden. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. ZIELE Das Subsidiaritätsprizip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmen die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union. In den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, soll das Subsidiaritätsprinzip die Entscheidungs -und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten schützen und das Tätigwerden der Union legitimieren, wenn die Ziele einer Maßnahme „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen“ von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.>> _________________________________________________________ Dr. Barbara Wardeck-Mohr EILGESUCH! Bitte zur Eiligen Weiterleitung an den Eu-Präsidenten Herrn Martin Schulz ! Blutbad an Tieren in Rumänien beenden! Schluß mit der Barbarei! Wir leben im 21. Jahrhundert- nicht in der Steinzeit! Sehr geehrter Herr Präsident Schulz, Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Botschafter, Sehr geehrter Herr Kirchenratsvorsitzender Schneider, ununterbrochen erhalten wir Hiobsbotschaften von unvorstellbarem Gemetzel an Hunden aus Rumänien, Hilferufe von verzweifelten Rumänischen Bürgern, die sich aus einem Land voller Blutbäder an Tieren und nach deren Auffassung korrupten Poltikern- an uns wenden und uns um ihre Hilfe bitten!!! Das Drama um das Gemetzel an Streunerhunden ist seit vielen Jahren bekannt! Es betrifft nicht nur Rumänien, sondern z. B. auch die Ukraine, Bulgarien oder die Türkei! In all den Jahren: Von politischer und kirchlicher Seite ist rein gar nichts passiert, was das Problem lösungsorientiert angeht. Helfen kann nur Kastration, Impfen, Chippen und Adoptieren der Hunde! Flächendeckender Tierheimbau, gut ausgebildetes Personal, Respekt, Liebe und Umsicht im Umgang mit den Mitgeschöpfen! Auch im Schulunterricht : Tierschutz und Ethik. Von Anfang an! Was für ein Gewaltbild in anbetracht des Gemetzels an unschuldigen Hunden "bekommen seit Jahren Rumänische Kinder verpasst?" Einzelpersonen, Tierschützer und Tierschutzorganisationen allein sind und waren es, die handeln. Im Namen vieler Menschen- nicht nur Tierschützer: Wir wollen in einem solchem Europa nicht leben! Und wir erwarten auch von der Kirche, daß sie sich zu Wort meldet, protestiert und klar Position bezieht. Warum wohl wenden sich immer mehr Menschen von den Kirchen ab? Auch das ist ein Grund: Weil Tierschutz nicht "vorkommt! Das Gemetzel an Tieren spaltet längst auch Rumänien! Auch die meisten Rumänen sind strikt gegen die Tötung von Hunden! Jetzt muß die EU handeln! Wir sind Menschen und müssen verlangen, dass die Rumänische Regierung sich auch so verhält und unverzüglich gegen Lynchjustiz an Tieren einschreitet und nun Sanktionen gegen Rumänien kein TABU mehr sind! ...und europäische Steuermittel für Tierschutz müssen kontrolliert und zweckgebunden eingesetzt werden! Mit Grüßen tiefster Besorgnis Dr. rer. nat. Barbara Wardeck-Mohr dr-wardeck-mohr-hunde@web.de Tag: 26.09.13 _________________________________________________________ Dieses Schreiben - gleichzeitig auch als OFFENER BRIEF- z.V. Herrn Martin Schulz Präsident des EU –Parlaments B-1047 Brüssel Telefon: +32(0)2 28 45503 Fax: +32(0)2 28 49503 mail: martin.schulz@europarl.europa.eu Aufforderungsschreiben und Protestbrief an den Präsidenten des EU- Parlamenten Herrn Martin Schulz Scharfer Protest gegen das Hundemassaker in Rumänien, das "Euthanasiegesetz" des EU- Mitgliedlandes Rumänien AUFFORDERUNG zur sofortigen INTERVENTION des EU Parlamentes: Es stellt sich die Frage: "Ist und bleibt die Kette des Versagens bei derTierschutzpolitik der EU lang und lückenlos?" Sehr geehrter Herr Schulz, nicht nur Tierschützer, auch zutiefst entsetzte Bürger rufen Sie auf: UNTERBINDEN Sie als EU unverzüglich das barbarische Massakrieren von Hunderttausenden von Hunden. Unterbinden Sie das "Euthanasie- Gesetz" gemäß des Beschlusses des Rumänischen Verfassungsgericht vom 25.09.13 zur Anwendung kommt! Auch unter aller Ausschöpfung aller Rechtsmittel! Verlangen Sie von Rumänien, daß EU- Tierschutzrichtlinien eingehalten werden- und streichen Sie Rumänien unverzüglich die pecuniären Mittel, die zweckentfremdet werden-und unglaublicherweise sogar dem Massakrieren von Hunden als Steigbügelhalter Vorschub leisten! Es sind Steuergelder von EU- Bürgern, die über die EU faktisch und im Endeffekt den Hunderkillern in Rumänien sowie den Verbrennungunternehmen, die die Hundeleichen nach dem Massakrieren verbrennen, "in den Rachen geworfen werden"! Hat sich die EU schon einmal mit diesem Kontext überhaupt auseinandergesetzt? Achten Sie als EU darauf, daß nur Tierschutzorganisationen und Tierheime, Tierärzte, Gemeinden EU- Gelder in Rumänien erhalten, die nachweisen können, daß die Gelder zweckgebunden den Tieren zugute kommen! Schicken Sie EU- Kommissare zur Kontrollle unverzüglich nach Rumänien. Schreiten Sie als EU endlich ein! Wozu haben wir die EU? FAZIT: Es sind auch EU- Gelder, mit denen sich das mafiöse Geschäft mit dem Massakrieren von inzwischen Aber- Millionen von Hunden so gut etablieren konnte! Es ist vor dem Europäischen Gerichtshof zu prüfen, ob die EU selbst ihre Sorgfaltspflicht gröbstens verletzt und verletzt hat, indem sie weder kontrolliert noch eingefordert hat, wie Rumänien die Fördermittel eingesetzt. Das, was in Rumänien oder auch in der Ukraine passiert, ist eine Schande für ganz Europa. Handeln wir jetzt! Konzipieren und setzen wir ein transnationales humanes und tierschutzgerechtes Hundemanagement - in RUMÄNIEN- JETZT und SCHLEUNIGST durch! Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß auch Klage vor dem Europäischen Gerichthof im "Fall Rumänien" erhoben wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und erwarte Ihre Stellungnahme, was die EU zu tun gedenkt. Mit Grüßen tiefster Besorgnis Dr. Barbara Wardeck-Mohr |
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