Gegen Amtswillkür am Familiengericht
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Anonym |
#246 Erst denken, dann Meinung bilden2014-12-07 10:49Ich bin selbst beim Jugendamt tätig und kann nur davon ausgehen, dass dies von Eltern ausgeht die die Schuld für rechtlich notwendig gewordene Schritte nicht bei sich sondern nur bei anderen suchen.Ich kann nur von den familiengerichtlichen Verfahren sprechen, an denen ich beteiligt war und kann nur sagen das fast alle Punkte in vollem Umfang berücksichtigt werden. Protokolle werden außerdem immer angefertigt. Und wer fordert familiengerichtliche Verfahren öffentlich zu machen, der denkt für mich gar nicht nach.Es handelt sich um Verfahren mit höchst intimen Informationen aus der Familienkonstellation und würde eine öffentliche Bloßstellung für die Familien bedeuten. Oft stelle ich mir die Frage wieso so viele das Jugendamt und co verurteilen, aber Fakt isz niemand der gute Erfahrungen gemacht hat, wird dies verbreiten da es als Tabuthema gilt mit dem Jugendamt im Kontakt zu stehen. Und niemandes Kind wird einfach so Inobhut genommen, dafür müssen Gründe und Beweise für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Aber natürlich leuchtet es auch ein , dass kein Elternteil der sein Kind verprügelt hat sagt , ja ich hab mein Kind verprügelt, aber das böse Jugendamt hat. .. Klingt ja auch nicht so gut und ist nicht so mitleidserregend wie, ich habe doch gar nichts gemacht. ...Also Leute erst denken und dann eine Meinung bilden. |
Antworten
Großvater |
#248 Re: Erst denken, dann Meinung bilden2015-01-19 11:53:19#246: Anonym - Erst denken, dann Meinung bilden Hallo Anonym, du kannst doch nur ein Richter sein....oder ein Gutachter/Verfahrensbeistand. Ich wäre froh, wenn es so wäre, wie Du schreibst. Leider ist es oft anders. Sonst könntest Du Deinen Namen nennen. |
Evam |
#257 Re: Erst denken, dann Meinung bilden2016-04-29 19:07:26#246: Anonym - Erst denken, dann Meinung bilden Hallo anonymer Jugendamtsmitarbeiter, Ihr Beitrag veranlasst mich zu einer längeren Stellungnahme. So eine Stellungnahme sollte eigentlich bei jemandem, der mehr als ein Jahr im Sozialen Dienst des Jugendamtes zugebracht hat, überflüssig sein, ist es aber meistens leider nicht. Voranstellen möchte ich einen Satz von Rousseau, einem Guru der Pädagogenszene des ausgehenden 18. und 19. Jahrhunderts, der selbst nur kurze Zeit ein cholerischer Erzieher war und seine 5 Kinder im Waisenhaus abgegeben hat (was wie die Fälle Maria Montessori und Alice Miller zeigen, keine Seltenheit ist): "Wir hassen die Bösen nicht nur, weil sie uns schaden, sondern weil sie böse sind." Im United Kingdom wird mit der Zulassung von Medienvertretern zu Verfahren experimentiert; mehr Transparenz steht nach einer Reihe von Skandalen dank u.a. der britischen Medien ganz oben auf der Prioritätenliste an Reformen im familiengerichtlichen Bereich. In Deutschland steht zwar inzwischen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, "Wir wollen die Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern" und ein Ministerium hat auch die Studie bei der Fernuni Hagen in Auftrag gibt, um die als allgemeines Phänomen vermutete schlechte Qualität von Gutachten statistisch belegen zu lassen. . Nur: wo sind die Reformvorschläge, geschweige denn die Reformen??? Wieviele Kinder und Eltern müssen denn Ihrer Meinung nach noch leiden? Haben Sie den gar keine EMPATHIE mit den Opfern einer solchen Privatheitspolitik? Ihnen ist offensichtlich gedanklich nicht klar, das es um ZWEI sich widerstreitende Grundsätze geht, nämlich zum einen das der Presse-und Meinungsfreiheit und der Transparenz auf der einen Seite, ohne die es kein Recht und keine Gewaltenkontrolle geben kann, und auf der anderen Seite das Recht der Menschenwürde, dass bestimmte private Sachen nicht an die Öffentlichkeit geraten sollen. Sie sind offenbar nur in der Lage, den einen Grundsatz (an)zuerkennen, statt abzuwägen zwischen zwei Prinzipien und zu entscheiden, was in diesem Fall moralisch geboten ist. Es fehlt ihnen also - entwicklungspsychologisch gesprochen - an einer reifen POSTKONVENTIONELLEN MORAL. Die Entscheidung sollte in diesem Fall für einen kognitiv ausgereiften Menschen mit auch nur einem Funken Ahnung im familiengerichtlichen Bereich ganz klar sein: wir brauchen mehr Kritik, mehr Öffentlichkeit und mehr Diskussion um die Gründe für diese humanitäre Katastrophe. Viel, viel mehr. Was Ihre Eigenart angeht, vor lauter einen Regel, die andere Regel nicht sehen zu können, empfehle ich Ihnen auf meiner Internet-Pinnwand bei pinterest.de die Pins zu dem Juristen Richard Posner (insbesondere seine Bemerkungen zu rule-oriented judges vs. standard-oriented judges ), aber auch alle anderen Aussagen von Asperger-Juristen zu Regeln. Die Pinnwand heißt "What is wrong with the judicial system: Asperger-Justiz". Ich möchte, weil es bei Ihnen offensichtlich nötiger ist als bei vielen anderen, den Konflikt zwischen Transparenz und Privatheit verdeutlichen.
1. http://www.zeit.de/2014/28/pressefreiheit-urteil-landgericht-sueddeutsche-zeitung In der Zeit kommentiert Alina Fichter unter dem Titel "Das darf nicht wahr sein!", dass die Fortsetzung eines sehr gut recherchierten, langen und preisgekrönten Artikels aus dem Süddeutschen Magazin über einen in seinen Mustern recht typischen Fall familiengerichtlichen Irrsinns gerichtlich verboten, weil trotz der Anonymisierung angeblich der Fall per Internet sehr leicht auf Rückschlüsse auf die Identität des psychopathischen Vaters und des Kindes zuließe. Ich glaube, eher gut recherchieren zu können und habe den Fall erst mal nicht gefunden. Die Autorin zur Zensur: "Zunächst stellt sich die Frage, worunter der Sohn wohl mehr leidet: Unter einer Aufdeckung der Justizirrtümer, die möglicherweise sogar zu einer Verbesserung seiner Lebensumstände führen könnten – oder unter den Justizirrtümern selbst? Vor allem aber wirft das Hamburger Urteil eine Frage auf, die alle deutschen Medien interessieren dürfte. Wie können Journalisten über ähnliche Fälle künftig berichten? Und: Können sie es überhaupt noch? Die Vorsitzende Richterin hat einen bemerkenswerten Vorschlag gemacht. Der Autor hätte die Geschichte in Nordrhein-Westfalen spielen lassen können, weit weg vom wahren Ort des Geschehens. Das Ziel von Journalismus ist es jedoch, im besten Fall Missstände aufzudecken und zu Verbesserungen des Status quo beizutragen. Die Tätigkeit der Kronzeugin nicht zu nennen? Kein Problem. Aber wenn kein öffentlicher Druck auf die tatsächlich handelnden Behörden ausgeübt werden kann, weil sie unbekannt bleiben müssen, bleibt die Arbeit der Medien wirkungslos." Wie stehen Sie denn zu dieser Aussage?
2. https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY In dem Plusminus-Beitrag wurden unserer Hauptgutachterin Kurz-Kümmerle verrissen: Sie sei eine "schreckliche Vereinfacher(in)", die "ihre Empfehlungen nicht ausdem Hervorgehenden" begründe, ihre Gutachten enstprächen "nicht den minimalsten Anforderungen, die an eine wissenschaftliche Arbeit zu stellen" seien. Untersucht wurden 7 ihrer Gutachten, das wäre kaum möglich, wenn Eltern sich nicht gegenseitig austauschten oder ein Obergutachter oder ein Journalist nicht die Fälle zusammengebracht hätten.Würden Sie da auch schon als problematisch werten? Nur: obwohl der Beitrag bereits vor einigen Jahren gesendet wurde, wird Kurz-Kümmerle und das von ihr geleitet große Gutachterbüro GWG Königstein weiterhin fleißigst von den Gerichten beauftragt. So wurden inzwischen ich und mein Kind zu weiteren Opfern dieser Gutachterin bzw. der Personen, die ihre Gutachten nicht prüfen wollen oder können. Von einem Anwalt der Kanzlei Reiss in Kronberg habe ich ferner erfahren, dass eines ihrer Gutachten von Psychotherapeutin Marion Schwarz bei Gericht total auseinandergenommen worden sei(wobei mich da immer irritiert, dass der Anwalt offenbar keine eigne Meinung zum Gutachten hatte. Von einem Verein, der Kinder und Eltern betreut,weiss ich, dass sie neben meinem ein weiteres abartig argumentiertes Gutachten von Kurz-Kümmerle von einer anderen Mutter gesehen hätten (Stichwort: Kontinuitäts- und Stabilitäsbedürfnis des Kindes", ein Lieblinsgkonzept von Kurz-Kümmerle, das sie gerne für absurde Schlussfolgerungen heranzieht.) Eine Frau hatte bei ihr Schwierigkeiten trotz ihrer schweren psychischen Krankheit, eine Berufsunfähigkeit attestiert zu bekommen: zu dem Zeitpunkt als ich sie kennengelernt habe, war sie für einen längeren Aufenthalt in der Psychatrie, es war nicht der erste und ihr ging es definitiv nicht besonders gut. Tatsächlich dürfte es viel mehr als diese vermutlich vier, mir bekannten Fälle geben, die Kurz-Kümmerle seit der Ausstrahlung dieses Beitrags zu verantworten hat. Aber: hat sie es tatsächlich alleine zu verantworten? Dass bislang nichts gegen sie unternommen wurde, liegt z.T. daran, dass ihr Name in dem Beitrag nicht ausgeschrieben wird. Aber: auch nachdem ich beim Amtsgericht Königstein zu deren Schrecken über den ARD-Beitrag aufgeklärt hatte, geht die Beauftragung dort weiter: Man will es einfach nicht wahrhaben, dass von Frau Kurz-Kümmerle, die mit ihrem Gutachterbüro seit mehr als 2 Jahrzehnten de facto fast alle Gutachten im Amtsgerichtsbezirk schreibt, keine Rettung aus der eigenen fehlenden Urteilskraft zu erwarten ist. Warum, um Himmels willen, frage ich Sie, merkt denn bei Gericht keiner (kein Verfahrensbeistand, kein Anwalt, kein Richter und keine Fallverantwortlichen der Jugendämter plus Gefährdungseinschützer des Jugendamtes) dass diese Gutachten "für eine gerichtliche Entscheidungsfindung unbrauchbar" sind??? Das sind doch fast alles Akademiker, noch dazu einige mit Kenntnissen der Psychologie aus ihrem Psychologie- oder Sozialpädagogikstudium, die über dem Durchschnitt eines Akademikers liegen sollten. Warum fehlt es dennoch am allerelementarsten gesunden Menschenverstand? So ein Gutachten ist doch keine höhere Mathematik und die meisten verwendeten Fachbegriffe kennt man dochals halbwegs gebildeter Mensch aus der Populärwissenschaft zu Genüge. Ansonsten ist der Anspruch an eine Gutachten so, dass es ein Akademiker oder ein Mensch mit einer gewissen Grundbildung ohne größeres Nachschlagen verstehen können sollte, oder falls nicht, dann gibt es die Möglichkeit bzw. bei den im Verfahren mitverantwortlichen Instanzen die Pflicht, bei den Gutachtern schriftlich oder in der Anhörung nachzufragen. Was ich auch schlimm finde: Frau Kurz-Kümmerle ist in Psychotherapeutenkreisen offenbar verschrieen (ich persönlich habe hier mit vier Leuten gesprochen), trotzdem gehen diese Leute nicht an die Öffentlichkeit mit ihrem Wissen, sondern seufzen nur schwer in die Telefonleitung, "die Problematik Kurz-Kümmerle sei bekannt"!!! Wie also kann man dieser Vollautistin das Handwerk legen, ohne öffentlicher zu werden, wo dieser Asperger-Mob in der Justiz und in deren Umfeld zusammenhält wie Pech und Schwefel??? Bitte sagen Sie mir das! Wenn Sie selbst mal ein perverses Gutachten von Frau Kurz-Kümmerle lesen wollen (siehe meine Beiträge dazu oben), können Sie mich unter meiner Facebookadresse bei pinterest.de kontaktieren, mir eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und ich sende es Ihnen zu. Dann können Sie sich selbst ein Bild von der Abartigkeit der Argumentationen oder teilweise auch Nichtargumentationen machen.
3.1. Mir wurde die Einsicht in die vollständige Jugendamtsakte verweigert mit dem Hinweis, man habe einiges herausgenommen, um den Konflikt nicht weiter anzuheizen (das ist schriftlich dokumeniert). Nur: wie soll ich mich gegen einen Vorwurf verteidigen, den mein Ex offiziell gar nicht gegen mich erhoben hat, nämlich dass ich selbstmordgefährdet sei und mich und das Kind umbringen wolle, bzw. dass ich unseren Kleinen gewürgt hätte? Bitte sagen Sie mir das. Was hilft es mir, dass seine Langzeittherapeutin im Rahmen der Begutachtung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat, in dem sie u.a. erklärt, Anlass der siebenjährigen erfolglosen Therapie bei ihr sei eine Trennung gewesen, die er " nicht verkraftet" habe, "mit Suizidgedanken"? Was hilft es mir, dass er gegenüber der Gutachterin zugegeben hat, er habe früher ein Problem mit Trennungen gehabt und habe darauf mit Verlustängsten und Panik reagiert und er habe schon "ein präsuidzidales Syndrom mit 17, 18 Jahren" gehabt? Ich kann das dann nicht einmal autistenfreundlich argumentieren, was zu argumentieren bei neurotypischen gar nicht notwendig wäre, nämlich dass seine Anschuldigungen Projektionen seines eigenen inneren Drecks sind. Ich würde womöglich noch, zumal von Nichteingeweihten, den Vorwurf bekommen, das spräche für meine Diagnose narzistisch-querulatorische Persönlichkeitsstörung.
3.2. Einer Freundin aus derselben Kleinstadt wurde die Existenz einer eidesstattliche Versicherung verschwiegen, die der Vater beim Jugendamt abgegeben hatte, in der er (der später im Rahmen der Begutachtung mit 8 erhöhten Testwerte in den Bereichen Depression, Paranoia, Psychosomatik getestete !) der Mutter unterstellt, "selbstmordgefährdet" zu sein und das Kind zu "überfordern" (und zwar OHNE nähere Angaben dazu, WIE ÜBLICH). Als der Vater nach einem Jahr alleiniges Sorgerecht gegenüber dem zweiten Jugendamt erklärt, "psychisch und physisch nicht dazu in der Lage zu sein (...) ein Kind zu betreuen" und deshalb auf die Schnelle eine Pflegestelle organisiert wird (was der Vater drei Tage später wieder abbläst, um sich mit dem überwiegenden Verbleib des Kindes bei der Mutter und in dem Kindergarten an ihrem Wohnort einverstanden zu erklären, und um dann einige Monate später doch in die Pflegefamilie zu verbringen). steht in der Kindermeldung des Jugendamtes dann, "Laut Vater hat die Mutter Schizophrenie und Paranoia. Sie ist von dem Kind fernzuhalten" (entgegen anderslautendender geltenden rechtlichen Umgansgregelung, nach der das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag zur Mutter gedurft hätte und entgegen dem Gutachten, das erklärt hatte, ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern würde in Frage kommen, aber das lehne die Mutter ja ebenso wie Hilfen zur Erziehung ab. Dabei wurde ihr vom Gutachter, einem Diplom-Finanzwirt, Diplom-Psychotherapeuten und Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht mit offensichtlichen psychischen Problemen, "nur" ein Verdacht auf eine narzistische Persönlichkeitsstörung unterstellt. Nach 5 Jahren bekommt der Vater (immer noch wegen Fibromyalgie berufsunfähig und schwer depressiv) das Kind, das er bis zum Schluss selten besucht hatte, wieder. Wie erklären Sie sich den diese Kette an Perversionen? (Und ich habe jetzt nur einen Teil aufgelistet, die ganze Geschichte ist noch viel perverser und absurder!) Und gehört das etwa nicht an die Öffentlichkeit? Aus Rücksicht auf wen? Auf die völlig absurd agierenden Jugendamtsmitarbeiter, Richter etc. etwa? Aus Rücksicht auf den psychopathisch agierenden Mann? Des Kindes etwa, dass zur Beginn der Fremdunterbringung - auch nach Meinung des Gerichts - zur Mutter wollte? Ich denke, dass ein Opfer grundsätzlich mehr Recht auf Privatheit hat, als ein Täter, und wenn das Opfer auf die Privatheit verzichtet, weil es sich davon eine Aufklärung verspricht, dann ist das sein gutes Recht. (Auch das ein zusätzlicher Grundsatz, die gegen die genannten abzuwägen wären.)
3.3. Es gab auch mal in einem Fernsehbeitrag (ich glaube bei Markus Lanz, wenn ich mich recht entsinne) mit einer Mutter, deren pupertierende Tochter Inobhut beantragt hatte, laut Aussage der Mutter, nachdem sie ihr Geld gestohlen hatte. Das müssen die Jugendämter ja dann machen. Dass aber die Mutter, die auf Rückübertragung des Kindes klagt, die Vorwürfe gar nicht zu Gesicht bekommt, und wie in diesem Fall, ganze Seiten fast komplett geschwärzt wurden, das geht zu weit. Viel zu weit. Strafrechtliche Vorgänge sind schließlich auch öffentlich, weil es ein öffentliches Interesse gibt. Meiner Meinung nach werden zwar von Gerichtsreportern und Gutachtern von Straftätern die wahren Zusammenhänge eher verwischt statt zu Tage gefördert (z.B. der Zusammenhang zwischen Asperger-Autismus und Psychopathie oder zwische Asperger-Autismus und Inzest), aber grundsätzlich will man schon wissen, wie solche Leute ticken. (Noch ein zusätzlicher Grundsatz.) Die Vorgänge in und um familiengerichtliche Verfahren haben ganz klar eine größere bis große strafrechtliche Relevanz: Kindesentzug, massenhafte Verstöße gegen bestehende Umgangs- und Sorgerechtsregelungen (auch und gerade von Jugendämtern und Gerichten begangene!), massenhaft Nötigungen durch die Gerichte und Jugendämter, massenhaft Verleumdung, anfänglich oft durch den Ex-Partner, später durch Vertreter von Behörden und massenhaft Meineide (plus systematisch falsche Gerichstprotokolle und Falschaussagen) und viele ungerechtfertigte oder ungerechtfertigt verlängerte Annäherungsverbote, Mobbing eines Elternteils oder beider Eltern durch die Behörden, das alles mit z.T. schweren Folgen für die betroffenen Eltern und Kinder. Dass den Gerichten an einer strafrechtlichen Aufklärung nicht weiter gelegen ist, sondern Anzeigen mit familienrechtlichem Hintergrund regelmäßig nicht bearbeitet werden, auch wenn sie es von der Schwere her ohne diesen Hintergrund bearbeitet würden, ist ein anderes Problem, das kaum im öffentlichen Fokus ist. Nur Blüm sagt das mal in einem ZEIT-Artikel zu seinem Buch recht deutlich. Vor allem dürfte sich schwerlich argumentieren lassen, dass es bei familienrechtlichen Straftatbeständen und Psychopathen ein weniger großes öffentliches Interesse geben sollte, als bei anderen Beziehungstaten, es sei den man billigt der Gewalt ein geringeres Ausmaß zu als dem Verprügeltwerden der Ehefrau. Ich persönlich würde mich gerne für den rest meines Lebens einmal pro Woche so heftig in die Hand beißen lassen, wie mein Ex das einmal getan (und der Gutachterin gegenüber auch zugegeben hat, steht auch im Gutachten), die Hand also mein ganzes Leben lang nicht mehr gebrauchen können , als dass mein Kind mich nur einmal die Woche zwei Stundensehen kann oder teilweise zwischenzeitlich über Wochen gar nicht. Das wäre weniger schlimm für uns. Aber um das Leid der Kinder und Eltern wirklich zu verstehen, bräuchte man etwas, was viele im familiengerichtlichen Bereich Tätige nicht haben: (kognitive) Empathie. Es ist auch ein gewaltiger Unterschied, ob die Gewalt von einer Person ausgeht, die dafür geächtet und bestraft oder zumindest bestrafbar wird - oder ob die Gewalt von staatlicher Seite nicht nur sekundiert und nicht geahndet wird. Man macht die schlimme Erfahrung, dass die Behörden sich nicht einfach nur weigern, selbst die offensichtlichsten Fehler aufzuarbeiten, sondern sich dann auch noch mit aggresiven Sanktionen wehren. Wenn es darum geht Eltern zur Selbstkritik zu zwingen oder zur Akzeptanz eines von ihnen nicht gewollten Vergleichs zu nötigen, kommen Methoden zum Einsatz und sind Menschen am Werk, die den Aktivitäten und Aktiven und Passiven in totalitären Systemen so wenig nachstehen, dass man sicher sein darf, dass sie bei einem politischen Rechtsruck nicht nur keinen Widerstand leisten würden, sondern überwiegend erleichtert die letzten Skrupel und den letzten Anstrich von Rechtsstaatlichkeit beiseiteschieben würden. In Ihrem Beitrag meinen Sie "Erst denken, dann eine Meinung bilden", ich hoffe, Sie sehen ein, wenn ich diese Aufforderung an Sie zurückgebe. Die meisten Leute hier haben- auch wenn Sie das offenbar nicht so gut wahrnehmen und einschätzen können - unverschuldet oder mit wenig eigener Schuld sehr schlechte Erfahrungen gemacht und urteilen über die Leute, denen sie diese schlechten Erfahrungen zu verdanken haben, nur allzugut richtig. Ziehen Sie dies zumindest mal als Möglichkeit in Betracht. Also nochmals: "Wir hassen die Bösen nicht nur, weil sie uns schaden, sondern weil sie böse sind." und WITH ASPERGER JUDGES NO JUSTICE NO PEACE
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Gast |
#279 Re: Erst denken, dann Meinung bilden2018-02-16 13:42:21#246: Anonym - Erst denken, dann Meinung bilden Offensichtlich haben Sie die tatsächliche Problematik der Betroffenen nicht wirklich erfassen |
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