Gotteslästerung verbieten! Blasphemie-Paragraph verschärfen!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Justizminister!

Bisher heißt es in § 166 StGB: 

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

"(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."  

Dieser Paragraph muss angesichts einer zunehmenden Zahl schwerer Gotteslästerungen in Kino, Theater und Film dringend verschärft werden. Es reicht nicht aus, nur dann eine Strafe zu verhängen wenn "der öffentliche Friede" gestört wird. Bewusste und provokative Gotteslästerung an sich muss wieder unter Strafe gestellt werden! Das Empfinden gläubiger Menschen muss ebenso geschützt werden wie das Gewissen anderer Bevölkerungsgruppen.  

Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Rechtsprechung dringend auf, die Beschränkung dieses Paragraphen auf die "Störung des öffentlichen Friedens" aufzuheben und die bewusste und provokative Gotteslästerung als solche wieder unter Strafe zu stellen.  


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