Langzeitstillen
Aus Anlass eines Gerichtsfalls in der Schweiz wurde Langzeitstillen (in diesem spezifischen Fall eines siebenjährigen Mädchens) mit Schändung in Zusammenhang gebracht. Das Thema wurde höchst emotional in der Presse behandelt.
In der westlichen Welt ist es zwar unüblich ein Kind so lange zu stillen, in anderen Kulturen ist es aber absolut akzeptiert.
Die Fachwelt unterscheidet das nutritive und nonnutritive Stillen: das eine zur körperlichen, das andere zur seelischen Ernährung, also zur Beruhigung, Trost und Wohlbefinden.
Die Unterzeichnenden nehmen in aller Form Abstand von der Unterstellung, die das Stillen eines älteren Kindes mit Schändung gleichsetzt.
In der Fachliteratur ist kein Fall dazu bekannt und gibt es keine Hinweis darauf , dass Langzeitstillen einem Kind je geschadet hätte.
In der Praxis zeigt sich das Gegenteil: wir erleben lang gestillte Kinder als aufgeweckt, selbständig und selbstsicher.
La Leche League Schweiz
A recent court case in Switzerland has linked extended breastfeeding of a seven year old girl with abuse, causing a highly emotional press reaction. Whilst long time breastfeeding is uncommon in the West, it is often accepted and even the norm in other cultures.
Health professionals recognises that there is aa difference between nutritive and non nutritive breastfeeding, one to satisfy the body's needs, the other to give comfort, security and feelings of wellbeing.
The undersigned formally prescind the allegation that equates breastfeeding an older child with child abuse. A search through the literature confirms that there is no trace whatsoever that extended breastfeeding is harmful. It is our experience that such children are responsive, communicative, independent and self confident La Leche League Switzerland
Christina Hurst-Prager Verfasser der Petition kontaktieren
Der Autor dieser Petition hat sie beendet.Mitteilung des Administrators dieser WebsiteWir haben die persönlichen Informationen der Unterzeichner entfernt.Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) erfordert einen legitimen Grund für die Speicherung persönlicher Daten sowie die kürzestmögliche Aufbewahrung der Informationen. |