Lara muss gefunden werden!!!

Sehr geehrter 

Herr Präsident der Polnischen Republik 

Andrzej Duda  

Kancelaria Prezydenta Rzeczypospolitej Polskiej

ul. Wiejska 10 

00-902 Warszawa 

 

Bitte um eine Intervention in Sachen von Lara Karzelek

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich beantrage und bitte höflich um sofortige Intervention vom geehrten Herr Präsident der Polnischen Republik in Sachen der minderjährigen Lara Karzelek (geb. am 14.10.2009 in Pasewalk (Deutschland)), entführt ihrem Vater, einzigem Sorgeberechtigten am 02.10.2014 um 07:30 in Ditzingen (Deutschland) bei einer brutal durchgeführten Entführung durch ihre Mutter - Joanna Sontowska; ich beantrage, dass der geehrte Herr Präsident der Republik Polen unmittelbar interveniert zu ermitteln, aus welchen Gründen in Polen nicht das natürliche Recht des Kindes auf Erziehung in stabilen, sicherem Umfeld unter der Obhut ihres Vaters ,Thomas Karzelek, dem einzigen Sorgeberechtigten - durch anerkannte Beschlüsse sowohl in Polen als auch in Deutschland anerkannt wird.

Thomas Karzelek hat durch den Beschluß des Amtsgerichts die alleinige Sorge bekommen; mit dem Beschluß des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.12.2014 mit dem AZ 5F 541/13 SO wurde die alleinige Sorge auf den Vater übertragen - Thomas Karzelek. Joanna Sontowska hat das Sorgerecht verloren und sitzt in Haft für eine Tat, die sie selbst zugegeben hat.

Zur Zeit hat das Amtsgericht in Luban, durch den Beschluß vom 1.12.2014 AZ IIINsm 364/14 die Zwangsentnahme des Kindes Lara Karzelek von ihrer Mutter Joanna Sontowska  und der Übergabe an ihren Vater Thomas Karzelek angeordnet - um den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 08.10.2014 mit dem AZ 5 F 1480/14 HKe A und der Vollstreckbarkeit für Polen des Bezirksgerichtes in Jelenia Gora vom 07.11.2014, AZ I Co 201/14 zu erfüllen.

Gegen Joanna Sontowska wurde ein europäischer Haftbefehl vom 21.10.2014 durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart erlassen, mittlerweile rechtskräftig. Am 25.03.2014 wurde Frau Joanna Sontowska verhaftet und zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft in der zweiten Instanz für die Straftat verurteilt. Der Strafmaß war aus diesem Grund so hoch, weil es nicht der erste Kindesentzug war, und die Straftat andauert, dabei das Kind immer noch am meistet darunter leidet. 

Das Amtsgericht in Luban hat diesen Beschluß zur Realisierung nach Szczecin übergeben zum Amtsgericht Szczecin - Prawobrzeze i Zachod; dieses Gericht hat die Gerichtspfleger zur Zwangsentnahme des Kinder Lara Karzelek beauftragt.

Die Akten der Gerichtspfleger mit dem das AZ III RNsm 364/14 IK13/14 zeigen, dass die Aktivitäten der Verfahrenspfleger sich darauf beschränken, bei der Mutter - Joanna Sontowska - in Zeitram von Paar Monaten zu erscheinen (am 12.12.2014, 17.12.2014 und 03.01.2015) und das aufgrund von entschiedener Forderung des Kindesvaters, zu telefonieren und die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen, dass die beauftragte Tätigkeit nicht durchgeführt werden kann.

Gegenwärtig versteckt wahrscheinlich die Familie Sontowski - meine Tochter Lara und wollen sie nicht rausgeben. Es ist außer Zweifel, dass die Tätigkeiten die die Gerichtspfleger unternommen werden, entschieden zu wenig sind.

Mit aller Entschiedenheit muss man unterstreichen, dass ich, Thomas Karzelek und meine Tochter Lara Karzelek durch die polnischen Behörden ignoriert werde, dadurch meine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die von meiner Tochter Lara Karzelek, insbesondere das Recht den Schtz meiner Familie, zur Bildung von Familienbeziehungen, das Umgangsrecht eines Elternteils zum Kind; polnische Behörden wie man sehen kann sind nicht in der Lage von Familie Sontowski ein rechtsmäßiges Verhalten zu fordern, sind nicht in der Lage die Herausgabe von Lara Karzelek zu vollstrecken und dem rechtmäßigen Sorgeberechtigten zu übergeben, es wird gar das Verhalten der Familie akzeptiert, das darauf beruht die deutschen und polnischen Gesetze zu brechen, und sich nicht den Gerichtsbeschlüssen in keinster Weise zu unterwerfen.

Ich bitte höftlichst um aktives Eintreten durch den geehrten Herrn Präsidenten der Republik Polen zur Sache der minderjährigen Lara Karzelek auf dem Gebiet Polens, als eine kleine polnische Staatsbürgerin, die auf brutale Art und Weise von der Obhut des Vaters entrissen wurde, auch polnischen Staatsbürgers und die Aufklärung von Gründen, die dazu führen, dass man in Polen das Verhalten von Joanna Sontowska akzeptiert, die jegliche Gerichtsbeschlüsse, inländisch und aus dem Ausland nicht respektiert, darin auch Gesetze, insbesondere Strafgesetz.

Ich bitte höflich den geehrtern Herrn Präsidenten der Republik Polen um Hilfe in der Intensivierung der Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft, Polizei, Gericht und Gerichtspfleger um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln, insbesondere um Hilfe in der Ermittlungsarbeit gegen die Familie Sontowski und operative Arbeit der Polizei, die dazu führen können, um den Aufenthaltsort von Lara zu verraten, da die Familie Sontowski mit aller Sicherheit Kontakt mit dem Kind haben und mit den Personen, die sich um das Kind kümmern, insbesondere telefonischen Kontakt, und nicht verraten wollen, wo sie das Kind verstecken.

Augrund der Gefahr für Leib und Leben eines 6-jährigen Kindes muss man der Sache hohe Prioritäte geben. Zur Zeit weiß man nicht, in welchem physischen und psychischen Zustand ist das Kind, wo und mit wem sich das Kind aufhält; in dieser Situation muss man annehmen, dass das Kindeswohl gefährdet ist und Gefahr für Leib und Leben bestehe.

Der Kinderschutzbeauftragte ist von Anfang über die Sache informiert und die Sache wird dort unter den AZ ZSR441.2746.2015 i ZSM.441.9.2014.AJ geführt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Parlamentsabgeordnete PO Renata Zaremba aus Szczecin ihre politische Position missbrauchte und die Straftat unterstützt hat, sowohl bei dem Kinderschutzbeauftragten als auch bei den Gerichten in Szczecin und auch Polizei.

Die polnische Polizei führt endlich die Vermisstensuche der Kategorie I nach meinen Beschwerden, aber ohne Erfolg seit fast einem Jahr.

Lara ist bereits schulpflichtig, hat keine medizinische Versorgung - und trotz mehrere Anträge wurde das System Amber Alert gemäß der polizeilichen Verordnung Nummer 26 des Polizeikommandanten der Hauptkommandatur in Warszawa vom 18.07.2013 nicht eingeschaltet, ohne Begründung, gleichzeitig mit der Mitteilung, dass sie keine Ahnung haben, wo sich mein Kind befindet.

Aufgrund des o.g. beantrage ich und bitte ich um Intervention.

Artikel Stuttgarter Zeitung

ZDF Reportage

SWR Nachtcafe