Medizinische Fußbehandlung nur von Podologen!

Jeder Mensch, der ein medizinisches Problem hat, möchte adäquat von einer medizinischen Fachkraft versorgt werden, die auch eine dementsprechende Ausbildung hat. Es kann nicht sein, dass ein Fußpfleger einen 3 Tage- oder Wochen Kurs absolviert und dann mit medizinischer Fußpflege werben darf. 
Schafft das endlich ab! 
Geschützt ist beim Podologen bisher nur der Titel „Medizinischer Fußpfleger/Behandler" aber nicht die Tätigkeit „Medizinische Fußpflege/Behandlung" 

Ein Podologe, absolviert eine 2 Jährige medizinische Ausbildung, benötigt 1000 Praktikumsstunden und schließt das Ganze mit einem Staatsexamen ab.

Ein kosmetischer Fußpfleger/in braucht im Prinzip keinerlei Ausbildung, da es dafür keine Regelung gibt, um dies so ausüben zu dürfen. 

Für jemanden der ein Problem an den Füßen hat, ist dies so irreführend und nicht weiterhin tragbar!

 


Diana Döring, Dozentin an einer Podologie- Berufsfachschule und Praxisinhaberin.    Verfasser der Petition kontaktieren

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