Mit der alten Führerschein Klasse 3 Kräder/Roller bis 125 cm³ fahren dürfen
Am Ende der 1990er Jahre bzw. Anfang der 2000er Jahre wurde neu der Umgang mit KRäder bis 125 ccm geregelt, die man nach diesem Entwurf mit der alten Führerschein Klasse 3 KRäder bis 125 cm³ fahren durfte, wenn man die Klasse 3 vor April 1980 gemacht hatte. Dies betraf damals also die ab Ü50. Nun sind seit dem knapp 18 Jahre vergangen und diese Regelung wurde nicht an die heute 50 jährigen angepasst. Aussage des zuständigen Ministerium war, dass diese Leute die eine 125 cm³ mit Klasse 3 fahren durften überproportional in Unfälle verwickelt waren gegenüber denen die einen KRad Führerschein gemacht hatten. Wie seht ihr das ? Sollte das nochmal angepasst werden, sodass die heute Ü50er eine 125 cm³ ohne weiteren Führerschein fahren dürften ? Wer ist noch dafür diese Altersgrenze wieder anzupassen ? Wenn du das auch so siehst unterschreibe diese Petition.
Torsten Wollersen Verfasser der Petition kontaktieren
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