Solidaritätserklärung: Zur ungerechtfertigten Kündigung von Marion Schmidt, durch die Stiftung Bayrischer Gedenkstätten
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Skandalurteil: BAG bestätigt Berufsverbot gegen Antifaschistin und Friedenskämpferin
2024-03-09 08:01:30Liebe Freundinnen und Freunde,
nach längerer Zeit gibt es Neuigkeiten zu meinem Rechtsstreit gegen die Stiftung Bayrischer Gedenkstätten, und der von ihr gegen mich ausgesprochenen Kündigung.
Zur Erinnerung: Die Verhandlung in 2. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht war am 18.Juli letzten Jahres, wobei sich der Richter nach kurzer Verhandlung damit begnügte,
meine Klage entsprechend der ersten Instanz abzuschmettern und per Pressemitteilung für die nötige Entwürdigung meiner Person in der Öffentlichkeit zu sorgen.
- Gedenkstättenmitarbeiterin unterliegt, - hat nicht die persönliche Eignung, -es fehlt ihr an Loyalität zum demokratischen Staat, - ihre Ausführungen seien
ein Herabwürdigung der Demokratie. Ich hätte gar von „Faschistenstaat“ gesprochen. Bayrischem Rundfunk und Süddeutscher Zeitung befleißigten sich, dieses Urteil in die Breite zu streuen. Sogar der Liveticker in der Münchner U-Bahn brachte die Meldung. Hätten sie das mal mit meiner Rede gemacht.
Die schriftliche Begründung des Urteils folgte dann am 20.November letzten Jahres, vertiefte aber nur die Behauptungen der Presseerklärung.
Unsere Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil wurde vor kurzem abgewiesen. Damit ist die Kündigung gegen mich rechtskräftig.
Man entfernte mich, weil ich angesichts der Aushebelung unserer demokratischen Rechte, der besonders verwerflichen
rassistischen Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Nichtgeimpfte von der schlimmsten Faschisierung in Staat und Gesellschaft seit 1945 sprach. Die Sorge um die Demokratie sprach aus allen meinen Äußerungen.
Das führte zum Vorwurf, ich sei nicht loyal genug meinem Arbeitgeber – letztendlich dem bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder, gewesen.
Die Forderung nach formaler „Loyalität“ ist nichts anderes als ein dehnbares Instrument, zu biegen und zu beugen, mit dem Ziel nach widerspruchsloser Anpassung und Untertanengeist. Und das bei einer Beschäftigung in der KZ-Gedenkstätte Dachau?
Wie viel wurde geschrieben und gesprochen darüber, wie der Faschismus zu verhindern gewesen wäre. Wie viel wurde geschrieben und gesprochen, dass es vorher lautstarkes Handeln braucht, um einer neuerlichen Entwicklung entgegenzutreten.
Und jetzt? Während ich das schreibe, überschlagen sich die Ereignisse. Wie müsste ich mir ein „Mindestmaß an Loyalität“ vorstellen, angesichts dessen, dass an höchster Stelle leitende Bundeswehrgeneräle in aller Öffentlichkeit einen Überfall auf die Krimbrücke, heißt auf Russland vorbereiten? Loyalität zum Zündeln am 3. Weltkrieg?
Wie sieht Loyalität gegenüber der Forderung „Deutschland muss wieder kriegstüchtig werden“ (Pistorius) oder dem Verlangen von Lauterbach nach dem Aufbau von Kriegslazaretten aus?
Meine Loyalität galt und gilt der Verteidigung unserer demokratischen Grundrechte und dem Vermächtnis derer, die im Kampf für Frieden und gegen Krieg und Faschismus ihr Leben ließen. Meine Loyalität gilt den Überlebenden, die sehr früh warnend ihre Stimme erhoben. „Nie wieder“ und „Wehret den Anfängen“!
Mir wurde also die persönliche Eignung abgesprochen, Rundgänge für die Gedenkstätte durchzuführen. Das ist entwürdigend.
Ganz persönlich entwürdigend.
Zementiert wurde also das Berufsverbot gegen eine Antifaschistin und Friedenskämpfern an einer KZ-Gedenkstätte.
Ein absolutes Novum.
Doch die Entwürdigung geht viel weiter. Sie trifft jeden Kollegen, jede Kollegin, sie trifft unser Rechtssystem, sie trifft die Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte, und sie schlägt zurück auf die Gerichte, die durch ihren Formalismus an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen.
Mein Dank gilt all jenen, die mich auf meinem Weg so solidarisch begleitet haben, durch ihren Zuspruch, durch die Unterschrift unter die Petition, durch Teilnahme an den Gerichtsterminen und Kundgebungen, aber auch durch wichtige politische Analysen, die mich
in meinem Tun bestärkten. Danke an alle, die durch Veröffentlichung auf ihren Blogs und in den sozialen Medien geholfen haben, eine breite Öffentlichkeit herzustellen.
Ganz besonderen Dank möchte ich aber nach New York an die Holocaust-Überlebende Vera Sharav senden, die mich so ermutigt hat durch ihren persönlichen Brief an die Leiterin der KZ-Gedenkstätte. Eine Antwort steht bis heute aus. Erinnern
möchte ich an Vera Sharav's großartigen Einsatz zum 75.Jahrestag des Nürnberger Kodex im August 2022.
Ja, ich habe Freunde und Job verloren, aber ich habe auch viele neue Freunde gewonnen. Unser Protest war richtig, gesellschaftlich notwendig und gerechtfertigt.
Dieser Justizskandal, und das ist er, braucht Verarbeitung und Dokumentation. Geplant ist ein Film und eine Dokumentation, aber das wird noch etwas dauernd.
Ich freue mich natürlich über Meinungen und Zuschriften von Euch.
In diesem Sinne,
Herzliche Grüße allen Aufrechten, unser Kampf ist noch nicht zu Ende.
Marion Schmidt
Marion Schmidt
26.07.2023: Gesinnungsurteil manifestiert Neuauflage der Berufsverbote, Richter fabuliert „Faschistenstaat“
2023-07-30 18:28:54Mit Spannung und gesteigerten Erwartungen geht man also in diesen Prozess. Vorher
wurden dicke Bündel von Akten, Argumenten, incl. Anlagen produziert, um dann gar nicht
besprochen zu werden.
Der Richter, ein eher gemütlich wirkender Mann, sitzt vor dieser Ansammlung von
Argumenten zwischen zwei Aktendeckeln und stützt seine Arme drauf. Dabei erklärt er
schon mit dem ersten Satz, dass er die Einschätzung der Richterin aus der ersten Instanz
bestätigen will, dass man eben die „F-Worte“ nicht nennen darf, da ist er in seiner
Einschätzung ganz beim ersten Richterspruch. Völlig ungemütlich hatte er aber Polizeischutz
für die Verhandlung angefordert, und prompt sitzen gleich fünf Polizeibeamte im
Zuschauerraum. Eine Folge der mir unterstellten „Gewaltbereitschaft“ in den Pamphleten des
Herrn Schiepel, Rechtsanwalt der Stiftung bayrischer Gedenkstätten?
Im weiteren Verlauf kommt es zu einem Streitgespräch zwischen den Anwälten um
scheinbar formell-juristische Fragen, allerdings mit hochbrisantem Inhalt. Die Frage nämlich,
ob die Gegenseite all die vielen Gründe, die für Kündigung eins und zwei aufgefahren und
nachgeschoben wurden, tatsächlich so dem Personalrat vorgetragen wurden. Oder – die
Vermutung steht im Raum, diese ohne dessen Wissen immer neuerlich nachgeschoben
wurden.
Jedenfalls ergeht nach weniger als einer Stunde Verhandlung das richterliche Urteil, das die
Entscheidung aus erster Instanz bestätigt. „Das LAG hat klargestellt: wer Führungen in einer
KZ-Gedenkstätte wie Dachau macht und die Besucher betreut, darf seinen demokratisch
gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen.“
„Faschistenstaat“. Dass davon nie die Rede war, spielt ja keine Rolle. Nein, der Richter
möchte hier doch seine persönliche Duftmarke setzen. Es geht nicht um Wahrheitsfindung,
sondern um die Vernichtung einer Person und ihrer Biografie. Statt sachlicher Argumente
eben ordinäre Entgleisungen.
Wortführerin und Sprachrohr der Schmutzkampagne gegen mich ist seit Februar 2022 die
Süddeutsche Zeitung. Zum 4. Mal widmet man mir die große Schlagzeile auf der Titelseite
der Dachauer Nachrichten. „Niederlage für Gedenkstättenreferentin vor Gericht“. Das Signal
an die Kolleginnen und Kollegen nur zu deutlich: Macht euch nicht mit so einer gemein!
Damit auch keine Zweifel bleiben, bläst Herr Radlmaier, Chefredakteur der Lokalredaktion,
zum Halali gegen mich in einem spaltenfüllenden Kommentar. Schon der Titel unterstellt mir
einen „Verstoß gegen den Bildungsauftrag“ und folgert im Schlusssatz: „Es ist kein
Antifaschismus, wenn man sich im verschwörungsideologischen Milieu derart exponiert. Das
hilft nur den Gegnern des Antifaschismus.“ Danke, Herr Radlmaier, aber die nochmalige
Wiederholung der drei Jahre währenden medialen Hatz auf Maßnahmengegner wirkt jetzt
doch etwas aus der Zeit gefallen.
Ernsthafte Auseinandersetzung, Klärung, Aufarbeitung sehen anders aus. Zum Schandurteil
die mediale Schlammschlacht. Und die wurde diesesmal vorsorglich flächendeckend
betrieben. Freunde hörten davon in den BR-Nachrichten. Und auch im Liveticker der
Münchner U-Bahn war es zu lesen.
Corona, war da was? Abgesperrte Spielplätze, Verbot des Bücherlesens auf Parkbänken,
Kontaktverbot, anlassloses Betreten von Wohnungen durch die Polizei, Reiseverbot,
Testorgie und staatlich und medial organisierter Impfzwang, besondere Schikane gegen die
Kinder und Jugendlichen,ätzende Spaltung der Gesellschaft – eine besondere Spezialität
unseres Ministerpräsidenten, Lockdown gegen die Impfgegner, Aushebelung nahezu aller
Grundrechte.
Ich grüble – wie nennt man das? Freiheitlich demokratische Grundordnung?
Wäre da nicht die Solidarität in der Öffentlichkeit. Großen Dank an die zahlreichen Freunde
und Mitstreiterinnen, die mich beim Prozess begleitet haben. Vielen Dank auch für die
wärmenden und empörten Worte.
Ob eine Fortsetzung auf der juristischen Bühne folgt, muss erst geklärt werden. Was in
jedem Fall folgen muss, ist der weitere Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte,
gegen das manifestierte Berufsverbot gegen mich und damit eine versuchte Umdeutung des
Inhalts von Antifaschismus.
Weitere Informationen folgen, wenn mir das ausführliche Urteil zugegangen ist. Bis dahin
einen entspannten Sommer und erholsame Ferien.
Herzliche Grüße
Marion Schmidt
Meine inkriminierte Rede ist immer noch online:
https://www.youtube.com/watch?v=R6sdeVtZtdM
Und hier noch ein Nachdenkspruch von Umberto Ecco:
“Der Ur-Faschismus kann in den unschuldigsten Gewändern daherkommen: Es ist unsere
Pflicht, ihn zu entlarven und mit dem Ringer auf jede seiner neuen Formen zu zeigen – jeden
Tag, überall in der Welt.“
Marion Schmidt
Update zur ungerechtfertigten Kündigung: nächster Gerichtstermin 18.7.2023
2023-06-23 17:26:11Liebe Freundinnen und Freunde,
das Wichtigste zuerst:
Der Gerichtstermin meiner Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) ist
am
Dienstag, 18. Juli 23, 9.15 Uhr
Ort: Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106,
Manchen von euch habe ich vorab ein anderes Datum genannt, das war leider falsch.
Um 12.00 Uhr werden wir eine erste Zwischenbilanz über den Prozessverlauf vor dem
Gericht durchführen. Der Prozess ist öffentlich, Interessierte können teilnehmen.
Ich freue mich natürlich, wenn wieder viele Unterstützer kommen, um der Verhandlung
beizuwohnen.
Zum Stand des Arbeitsgerichtsverfahrens:
Das Gericht hat in 1. Instanz ein klares, politisches Urteil gefällt. Als nicht-relevant erschien
die von der Gegenseite hochgespielte „Störung des Betriebsfriedens“ wegen Gesprächen
unter Kollegen. Das ist ein wichtiger Erfolg und eine bedeutende Lehre, dass üble Nachrede
und Anstiftung zur Denunziation nicht unbedingt auf Gegenliebe stoßen. Hier zeigte sich das
Gericht durchaus objektiv.
Auch der Versuch der Gegenseite – der Stiftung Bayerischer Gedenkstätten, vertreten durch
Rechtsanwalt Schiepel, aus mir eine Kryptokommunistin zu machen, scheiterte. Dem Gericht
war es nicht Wert, auch nur einen Satz darüber zu verlieren.
Das politische Urteil, das die Richterin fällte, bezog sich komplett auf die
Loyalitätspflicht zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, kurz FDGO, im
öffentlichen Dienst. Mein außerdienstliches Verhalten verursache „maßgebliche Zweifel an
Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.“
Die Ironie der Geschichte ist freilich, dass ich gerade diese freiheitlich demokratische
Grundordnung verteidigt habe, gegen ihre Aushöhlung durch die Regierung.
Für die 2. Instanz hat die Gegenseite nun fast alle Vorwürfe aus der 1. Instanz wieder
aufgetischt. Unbedingt will mich RA Schiepel in die Nähe von Gewalttaten rücken. Frei nach
der Methode, wenn man nur genug mit Dreck schmeißt, wird schon was hängenbleiben.
Dazu präsentiert man 40 Seiten „Beweismaterial“. Beginnend mit Pressemeldungen über
angebliche Ausschreitungen bei „Querdenkerdemos“ in München, einen 35-seitigen Auszug
aus dem Bericht des KVR München zum Verlauf von Demonstrationen und Spaziergängen
gegen die Coronamaßnahmen bis zu einem ausgetickten Typen, der sich ein
Maschinengewehr aus einem 3D-Drucker produziert hat. Die Frage wird spannend, was derlei
beliebige „Beweisbelege“ mit mir und meiner Beschäftigung in der KZ-Gedenkstätte zu tun
haben.
Außerdem wurde gegen mich eine zweite Kündigung ausgesprochen, scheinbar ist man
sich mit den Chancen in der 2. Instanz nicht so sicher und tritt gleich mal nach.
Vorwürfe jetzt: Antisemitismus und Verschwörungstheorie. RA Schiepel versprach in der
mündlichen Güte-Verhandlung, sie würden noch weiter „untersuchen“. Womit muss ich
rechnen? Mit der Ausspitzelung meines Lebens? Was sind das für unwürdige Geheimdienst-
Methoden? Im Namen der Stiftung bayerischer Gedenkstätten?
Die Neuauflage der Gesinnungsschnüffelei der 70er und 80er zum Zwecke von
Berufsverboten? Im Namen der Stiftung bayerischer Gedenkstätten?
Meinerseits sehe ich mich mit meinem Eintreten für unsere demokratischen Grundrechte und
Freiheiten voll bestätigt. Kaum waren „Coronaleugner“ aus der Mode, fand man sich, wenn
man gegen die Waffenlieferungen für diesen blutigen Krieg der Großmächte eintrat, als
„friedensstiftender Gefährder“ wieder.
Wir befinden uns mitten in einer immer schärfer werdenden Weltkriegsgefahr. Unsere
Vorkämpfer in den Konzentrationslagern wären sicherlich in größter Sorge.
Wer ihr Vermächtnis, ihren Schwur „Nie wieder“ ernst nimmt, muss den Mund
aufmachen, grade dann, wenn‘s schwierig wird.
Unser Weg ist noch nicht zu Ende. Ein Berufsverbot gegen eine aktive Antifaschistin und
Friedenskämpferin an der KZ-Gedenkstätte Dachau darf es nicht geben.
In diesem Sinne freue ich mich auf Euer Kommen und danke für die vielfältige, mir zu Teil
gewordene, wärmende Solidarität und Unterstützung.
Marion Schmidt
Marion Schmidt
Kommt zum Protest vor der SZ-Lokal-Redaktion Dachau am Samstag, 7. Januar 2023, 11.00Uhr – 13.00Uhr, Pfarrplatz Dachau
2023-01-04 09:20:02Liebe Freundinnen und Freunde
Kommt zum Protest vor der SZ-Lokal-Redaktion Dachau mit Verlesung von unterschlagener Gegendarstellung und kritischen Leserbriefen
am Samstag, 7. Januar 2023, 11.00Uhr – 13.00Uhr, Pfarrplatz Dachau,
gegenüber der SZ-Redaktion.
Nach dem Skandalurteil gegen mich folgte zum wiederholten Mal die skandalöse Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung.
Jetzt reicht es uns!
Diskriminierung, Falschbehauptungen, Lügen, persönliche Beleidigung und öffentliche Verhöhnung - klare Markenzeichen der Boulevardpresse. Jetzt auch der Stil der Süddeutschen Zeitung?
Das kann doch nicht wahr sein!
In mittlerweile drei seitenfüllenden Artikeln arbeitet sich die Schreiberin Jessica Schober an meiner Person und dem Konflikt mit der Stiftung Bayerischer Gedenkstätten ab. Die Wahrheit bleibt auf der Strecke. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das die SZ ja umfänglich für sich in Anspruch nimmt, findet bei Frau Schober in meinem Fall keine Beachtung.
Und die SZ-Lokal-Redaktion Dachau sieht keine Veranlassung, Gegendarstellungen von mir oder Leserbriefe – die es stapelweise gibt, zu veröffentlichen.
Das alles kann nicht länger hingenommen werden.
Deshalb:
Bringt eure Leserbriefe mit oder schickt sie uns. Aus allen Zuschriften wird zitiert und unter den Augen der Öffentlichkeit werden diese Dokumente in den Briefkasten der SZ-Lokalredaktion wandern.
Wir fordern Herstellung der vollen Publizität und eine Richtigstellung durch die Redaktionsleitung.
- Leserbriefe an die SZ-Dachau: lkr-dachau@sz.de
- Auszüge aus dem Artikel von Frau Schober vom 30.12.2022 „Begründete Zweifel an der Verfassungstreue“ siehe auf unserer Homepge: www.freiheitsversammlung-muenchen.de
- Meine Rede nach dem Skandalurteil vor Gericht vom 29.12.2022 ist in diesem Video auf der Seite der Freiheitsversammlung München nachvollziehbar: https://youtu.be/lcLb97_uajI
Marion Schmidt
Verkündung des Gerichtsbeschlusses zu meinem Kündigungsprozess
2022-12-28 20:34:09Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen,
kleiner Erinnerungshinweis vor dem Ausklang dieses bewegten Jahres:
Donnerstag 29. Dezember um 11.00 Uhr,
Arbeitsgericht München,
Winzererstr, 106
Verkündung des Gerichtsbeschlusses zu meinem Kündigungsprozess
Sicherlich sind viele von Euch unterwegs zwischen den Feiertagen.
Umso mehr freue ich mich natürlich über alle, die sich nochmals Zeit nehmen können,
um dem Vorgang beizuwohnen.
Eine erste Auswertung gibt es nach der Urteilsverkündung, etwa ab 11.30 Uhr vor dem Gericht.
Anschließend ratschen wir alle in einer nahegelegenen Wirtschaft.
Selbstverständlich werden wir über die bekannten Kanäle noch vor Silvester das Ergebnis und eine erste Einschätzung bekannt geben.
Beste Grüße
Marion Schmidt
Marion Schmidt
Auswertung des Prozesstags vom 09.12.2022
2022-12-15 18:28:10Liebe Freundinnen und Freunde,
die Auswertung des von uns allen mit Spannung erwarteten Prozesstages hat mir einiges
Kopfzerbrechen bereitet. Hier also mein Resümee:
Ein Urteil wurde nicht gesprochen. Die öffentliche Entscheidung erfolgt am 29. Dezember
um 11.00 Uhr, Arbeitsgericht München, Winzererstr, 106.
Alle Interessierten sind natürlich wieder eingeladen, dabei zu sein.
Gleich zu Beginn der Verhandlung forderte mein Rechtsanwalt, Herr Hingerl eine
Entschuldigung wegen der ehrverletzenden Beleidigungen „Antidemokratin,
Verfassungsfeindin“ gegen mich durch die Gegenseite. RA Schiepel, der die Stiftung
Bayerische Gedenkstätten vertrat, reagierte darauf in rüpelhafter Weise. Ob sie dann gehen
würde – bei Entschuldigung? Ob sie dann gehen würde? Aha, unsereinem gebührt also die
Ansprache in der dritten Person.
Herr Hingerl verortete die Bedeutung des Prozesses als politischen Prozess. Er wies in diesem
Zusammenhang auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, welches bayerische
Lockdown-Maßnahmen als unrechtmäßig erklärte.
Bei der Nachfrage der Richterin nach neuen Beweisen zu den bisher vorgetragenen Vorwurf
der Störung des Betriebsfriedens konnte die Gegenseite nicht wirklich Neues bringen.
Frau Schober, die nun das zweite Mal für die SZ über mich berichtete,
konnte sich von einer tendenziösen Schreibe auch dieses Mal nicht lösen. Gleich zweimal
unterstellt sie, unsere Versammlungen seien unangemeldet. Wozu diese zwanghaften
Versuche, uns illegale Handlungen anzuheften?
Sie titelte dieses Mal: „Impfgegnerin will weiter in KZ-Gedenkstätte arbeiten“
Weder bin ich generelle „Impfgegnerin“, noch begründet die Stiftung Bayerischer
Gedenkstätten ihre Kündigung damit. Aber, welche Botschaft transportiert diese Schlagzeile?
„Impfgegner“ haben als Beschäftigte an Gedenkstätten nichts verloren! Das ist doch das
einschüchternde Plazet an die Beschäftigten. Die spalterische Ausgrenzung der
„Ungeimpften“ findet hier seine traurige Fortsetzung. Nicht nur ich bezeichne das als eine
besonders verwerfliche Form von Rassismus.
Denn, was hat der gesundheitliche Status mit der Qualifikation zur Tätigkeit an einer KZGedenkstätte
zu tun, das ist doch die Frage.
Fett im Untertitel zitiert man dazu passend die These des Anwalts der Gegenseite, so eine
Einstellung stehe im Widerspruch zur „Eignung für den Beruf“ als Referentin.
Diese Unterstellung wiegt schwer, weil sie das Berufsverbot auf Grund persönlicher,
weltanschaulicher Einstellung und aus Gründen körperlich-medizinischer Eigenschaften
fordert. Sie verstößt eindeutig gegen das Diskriminierungsverbot.
Die ideologisierte Bezichtigung der Gegenseite, meine Reden würden den Staat
delegitimieren und seien ein Verstoß gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung, gipfelten bei RA Schiepel in der Äußerung, ich hätte eine falsche Ideologie.
Diese Art von Verketzerung der Kritik an der Regierung ist allerdings ein Eingriff in das
Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.
Will sich die Stiftung Bayerischer Gedenkstätten tatsächlich Gesinnungsverfolgung zu eigen
machen, ein Berufsverbot aussprechen gegen eine stadtbekannte Friedenskämpferin, Flüchtlingshelferin, Antifaschistin und Kommunistin, wegen ihrer durchaus leidenschaftlichen,
politischen Rede unter Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit?
Es wäre ein bisher nicht dagewesener Tabubruch in der Geschichte der KZ-Gedenkstätte
Dachau. Es wäre eine erschreckende Zäsur für die demokratische Kultur unserer Republik.
Herzlichen Dank an die überwältigende Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützer, die mir
mit ihrer wärmenden Solidarität beistanden. Grüße kamen auch von der HolocaustÜberlebenden
Vera Sharav aus New York, von Uwe Alschner und von Professor Dr. Günter
Roth, der am letzten Dienstag 13.12.22, seinen Termin in ähnlicher Sache vor dem gleichen
Arbeitsgericht hatte. Info: http://www.einfachkompliziert.de/
Da die Gegenseite mir eine Berufseignung als Referentin absprechen möchte, kündige ich
jetzt schon einen öffentlichen Prüfungs-Rundgang an. Es sollte sich doch jeder und jede
selbst ein Bild machen können. Der Termin dafür wird noch bekannt gegeben.
Marion Schmidt
Mitteilung von Marion Schmidt:
2022-12-03 13:17:58Münchner Arbeitsgericht weiterhin mit der Meinungsfreiheit beschäftigt – Solidarität mit Professor Günter Roth!
Nicht nur in meinem Fall wird das Recht auf freie Meinungsäußerung vor dem Arbeitsgericht München verhandelt. Schon in der Woche drauf, am 13.12. klagt Günter Roth, Professor und Sozialwissenschaftler an der Münchner LMU ebenfalls
sein Recht auf freie Meinungsäußerung und Arbeitsrechte ein.
„Ich wende mich insbesondere an die allgegenwärtigen, scheinbar so vernünftig und wohlmeinenden, dabei aber höchst
selbstgerecht und überheblich moralisierenden, geschichtsvergessenen und ignoranten „Nannys“, die mich zum infantil und
euphemistisch genannten „Piks“ im Dienste vermeintlicher Solidarität zwingen wollen und die auch noch ständig verzerrend
und verkürzend reklamieren, „die Wissenschaft“ sei eindeutig auf ihrer Seite.
Die in den letzten Wochen eskalierenden, zum Teil verrohenden Diskussionen, mit einer zusehends populärer werdenden „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ gegen „Impfverweigerer“ geben mir größten Anlass zur Sorge, dass der unter dem Eindruck der Entmenschlichung durch das NS-Regime formulierte „Nürnberger Kodex“ wie auch das „Genfer Gelöbnis“ des Weltärztebundes bald ignoriert werden könnten. Schon stehen ja immer mehr Rechtsgelehrte „Gewehr bei Fuß“ und sekundieren, eine Impfpflicht oder gar Impfzwang sei mit dem Grundgesetz vereinbar, was lange als ausgeschlossen galt.“[1]
Das war wohl ein paar besonders mutigen Studierenden zu viel und sie gingen sich anonym beschweren, bei der Hochschulleitung.
Es kam zu Schikanen von deren Seite. Alles nachzulesen in diesem verlinktem Artikel:
Günter Roth gilt unsere Solidarität. Er hat sich gegen Wind gestellt und auch mit seinem Video bei https://wissenschaft4allesdichtmachen.de., https://www.youtube.com/watch?v=CNfECYGcQ7A, die kritischen Auseinandersetzung befördert. Hätte es solche Initiativen von mutigen Wissenschaftler nicht gegeben, wo stünden wir heute?
Das Arbeitsgericht München jedenfalls wird zur Zeit zum Kristallisationspunkt in Sachen freie Meinungsäußerung,
demokratische Rechte, Arbeitsrecht.
Marion Schmidt
Prozess gegen die ungerechtfertigte Kündigung von Marion Schmidt durch die Stiftung bayerischer Gedenkstätten am Freitag, 9.Dezember, 10.00 Uhr beim Arbeitsgericht München
2022-11-26 19:17:02Bild: Marion Schmidt mit Vera Sharav, Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau, 22. August 2022
Prozess gegen die ungerechtfertigte Kündigung von Marion Schmidt durch die Stiftung bayerischer Gedenkstätten am Freitag, 9.Dezember, 10.00 Uhr beim Arbeitsgericht München.
Aktivitäten: Protestkundgebung vor dem Gericht ab 9.30 Uhr,
Zwischenbericht zum Prozess ca. 12.00 Uhr vor dem Gericht – Winzererstraße 106
Liebe Freundinnen und Freunde,
in zwei Wochen wird nun der Prozess gegen meine ungerechtfertigte Kündigung vor dem Arbeitsgericht in München stattfinden. Die Stiftung Bayerischer Gedenkstätte hat keinen Aufwand gescheut und ein Mega-Kompetenz-Kompetenz Zentrum mit der politisch motivierten Kündigung beauftragt. Kurz vor dem zunächst angesetzten Prozesstermin im Oktober kam der zuständige Rechtsanwalt mit einem 8-seitigen Pamphlet daher, das nur so vor antikommunistischen Verunglimpfungen strotzt.
Qualifizierungen wie „Staatsfeindlichkeit“, „Demokratiefeindlichkeit“, „Aufruf zu Umsturz“, „Revolution“, „Delegitimierung des Staates und seiner Organe“, „Verfassungsfeindlichkeit“ branden durch diese tosende Ausführung. Besonders fassungslos unterstellt die Gegenseite, ich hätte angeblich behauptet, die Regierung sei von der Pharmaindustrie gekauft. Himmel - so was auch, nicht auszudenken!
Tatsächlich wird vorgeworfen, mir ginge es gar nicht um die Wiederherstellung von demokratischen Rechten, naiin, ich würde das alles nur vorschieben, weil meine untergründige revolutionäre Gesinnung eigentlich beabsichtigt, die Leute zum Umsturz anzustacheln.
Man versucht eine Kryptokommunistin aus mir zu machen. Oh ja, ich muss bekennen: Ich putze morgens meine Zähne mit russischem Wodka, mittags gibt’s bei mir chinesischen Wuhan-Hund und abends Cuba Libre. Dazwischen verbringe ich den Tag mit dem Verfassen von politischen Gedichten und Infiltration. Du liebe Zeit, was für ein Horrorszenario.
Aber, Ironie beiseite. Dieses Gebräu aus reaktionärer Phantasie und Zerstückelung meiner Reden, garniert mit Verfassungsschutzzitaten ist einfach würdelos. Ja, ich bin eine „Altlinke“ durchaus mit Visionen jenseits des Kapitalismus, der ja täglich und stündlich beweist, dass er unfähig ist, die drängendsten Probleme der Menschen zu lösen. Im Gegenteil, der Abgrund, an den wir gerade in atemberaubendem Tempo geführt werden, ist Menschheits-bedrohlich. Warum sollte es verwerflich sein, über die freiheitlich demokratische Grundordnung hinaus zudenken?
Wer hat so große Angst vor der kleinen Frau Schmidt, dass man hier solch extreme Geschütze auffahren muss? Der ganze Ansatz zielt auf eine Wiederbelebung der undemokratischen Berufsverbotspraxis der 1970iger und 80iger Jahre ab.
Besonders würdelos wird in der Stellungnahme Vera Sharav behandelt, die mir als „Kronzeugin“ angedichtet wird, um sie gleichzeitig als „Impfgegnerin“ abzuqualifizieren. Kein Wort des Respekts vor einer jüdischen Holocaustüberlebenden!
Das reiht sich ein in die Diffamierung von Vera Sharav nach ihrer Rede in Nürnberg aus Anlass des 75.Jahrestages des Nürnberger Kodex am 20. August 22. Wenn sich die Stiftung bayrischer Gedenkstätten schon zur Wahrerin des Gedenkens an die Opfer des Holocaust verpflichtet sieht, dann hat sie umso mehr die Pflicht, die Stimme und die Sorgen aller Holocaustüberlebenden, aller Verfolgten des Naziregimes ernst zu nehmen. Ich empfehle sehr, sich die Rede von Vera Sharav in ihrer Eindringlichkeit in Nürnberg anzuhören.[1]
Aber, die bayrische Polizei hatte nichts Besseres zu tun, als nach Veras Heimkehr in die USA mit einer Anzeige wegen „Holocaustleugnung“ nach zutreten.[2] Alles nur noch zum Fremdschämen!
Ich habe am 26.01.22 auf dem Königsplatz in München „von der schärfsten Faschisierung in Staat und Gesellschaft seit 1945 gesprochen“.
Auf Grund der Neufassung des Bayrischen Polizeiaufgabengesetzes ist ein „Präventionsgewahrsam“ (bitte auf keinen Fall verwechseln mit der Schutzhaft der Nazifaschisten!) bis zu 2 Monaten ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Urteil möglich. Angewendet wurde das jetzt in München gegen Klima-Aktivisten, die man vorsorglich für 30 Tage rechtlos eingesperrt hat. Ich nenne das eine weitere schärfste Faschisierung des Staatsapparates und seiner ausführenden Polizei. So eine Art von Freiheitsberaubung soll wohl für all jene möglich sein, die, dem Staat unliebsame, Aktivitäten planen oder machen: Antikriegsdemo, Einsatz für demokratische und soziale Rechte, Armutsbekämpfung, Hunger- Frost- oder Streikproteste.
Entsolidarisierung und Einschüchterung sollen hier Platz greifen. Lassen wir das nicht zu!
Im bevorstehenden Prozess geht es also um die Frage: Ist eine aktive Antifaschistin, eine Marxistin, eine Friedenskämpferin integraler Bestandteil der Beschäftigten einer KZ-Gedenkstätte, oder gilt es, sie auf Grund ihrer Gesinnung zu entfernen. Ein solches Gesinnungsurteil auf antikommunistischer Grundlage wäre jedoch ein politischer Skandal von erheblicher Tragweite. Die Stiftung Bayerischer Gedenkstätten ist der Vertretung aller in den KZs Inhaftierten verpflichtet, auch, und gerade den Kommunisten, denn sie waren die ersten Häftlinge in den KZs.
Ich jedenfalls, fühle mich den dort geschundenen, aufrechten Genossen und Widerstandskämpfern im Besonderen verbunden, genauso wie allen dort zu Unrecht eingesperrten, gefolterten, gemordeten Häftlinge.
Ich freue mich auf reges Interesse am Prozesstag. Wie richtig es war, die Notstandsmaßnahmen der Regierung zurück zu weisen und für unsere demokratischen Rechte einzustehen, zeigt die momentane Entwicklung in diesem Land. Im Sinne der Zukunft unserer Kinder, lasst uns aufstehen gegen Entrechtung, Unterdrückung und Krieg.
Auf bald
Marion Schmidt
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Marion Schmidt
Terminverschiebung, auf den 09.20.2022 um 10:00Uhr
2022-10-11 16:22:17Wir informieren euch kurz vor dem neuen Termin über unsere Pläne bzgl. angezeigter Versammlungen.
Bleibt dabei, vielen Dank.
Marion Schmidt
Prozesstermin rückt näher
2022-10-08 09:41:37Solidarität mit Marion Schmidt
Prozesstermin rückt näher:
Der Prozess gegen die ungerechtfertigte Kündigung von Marion Schmidt durch die Stiftung Bayrischer Gedenkstätten beginnt am Freitag, 14. Oktober 2022 um 8.45 Uhr.
Ort ist das Arbeitsgericht München , Winzererstraße 106
Vor Beginn, von 8.15 Uhr bis 8.30 Uhr wird es eine kurze Informationskundgebung für Interessierte geben.
Um 12.00 Uhr werden wir eine erste Zwischenbilanz über den Prozessverlauf vor dem Gericht durchführen.
Der Prozess ist öffentlich, Interessierte können teilnehmen.
Der Inhalt der Auseinandersetzung dreht sich um das Recht auf freie politische Betätigung von Beschäftigten, auch wenn das im Widerspruch zu Auffassungen des Arbeitgebers steht.
Die Meinungsfreiheit steht im Zentrum. Kündigungen und Arbeitsverbote wegen Widerstand oder Widerspruch zu den die Coronamaßnahmen gibt es mittlerweile zahlreich. Das spiegelt sich auch in den Zuschriften hier auf der Plattform wider.
Die Besonderheit dieses Verfahrens ist aber, dass einer Referentin der KZ-Gedenkstätte verwehrt werden soll, in der Öffentlichkeit den Abbau demokratischer Rechte, eine eklatante Rechtsentwicklung, im Fachjargon auch „Faschisierung“ genannt, anprangern darf.
Viele hier auf der Plattform finden genau diesen Widerspruch absurd. Eine Referentin, die vor Faschisierung warnt, soll nicht tragbar für eine KZ-Gedenkstätte sein, deren Bildungsauftrag doch genau die Wachsamkeit vor faschistischen Tendenzen zum Thema haben sollte.
Dieses Vorgehen der Stiftung bayerischer Gedenkstätten erinnert fatal an die Gesinnungsprozesse der 1970iger und 80iger Jahre, gegen linke, fortschrittliche Lehrer, denen mit Berufsverbot ihre Tätigkeit verwehrt wurde.
Damit darf die Stiftung nicht durchkommen. Der Prozess wird mit Sicherheit spannend. Kommt zahlreich und zeigt euch solidarisch mit Marion und dem Kampf gegen die Rechtsentwicklung der Gesellschaft
Marion Schmidt