Rückwidmung Gewerbegebiet Streifing

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Rückwidmung Gewerbegebiet Streifing

2024-11-19 09:17:14

Der Stand der Dinge am 19. November 2024

Die Gemeinde Kreuzstetten beschloss 2019 eine Ackerfläche (ca. 8.000m2) in ein Bauland Betriebsgebiet umzuwidmen. Die Umwidmung selbst erfolgte im Jänner/Februar 2021, mitten in der Corona-Zeit, sodass kaum Möglichkeit zur Einsichtnahme am Gemeindeamt war. Nun soll ein Teil dieses Gewerbegebiets an einen im Nachbarort ansässigen Getränkehändler verkauft und durch eine Halle und notwendige Gewerbefläche verbaut werden.

Nach tagelangem Unterschriften sammeln konnten dem Bürgermeister Anfang September 2024 138 Unterschriften (Streifing hat 223 Wahlberechtigte!) übergeben werden. Leider wurde in der darauffolgende Gemeinderatssitzung kein Bezug auf dieses Anliegen genommen, lediglich eine „Info“veranstaltung mit dem Getränkelieferanten folgte (Dazu sollte vielleicht noch angemerkt werden, dass Streifing schon 2020 mit Reihenhäusern und Wohnungen der GEBÖS „belohnt“ wurde. Auch nach einer Infoveranstaltung, bei der die tatsächliche Anzahl der Bauten vom Bürgermeister nur zur Hälfte angegeben wurde!). Bei der „Info“veranstaltung wurde von Mitgliedern des Gemeinderates angezweifelt, dass die Streifinger durch die Bürgerinitiative korrekt informiert worden wären und in Frage gestellt, dass es nach dieser „Info“veranstaltung noch so viel Ablehnung des Gewerbegebiets gäbe wie vorher.

Daraufhin wurde diese Online-Petition gestartet und zusätzlich dazu persönlich um Unterstützung und Unterschriften für eine Rückwidmung des Gewerbegebiets auf den Zustand vor 2019 gebeten. Diesmal konnten wir Bürgermeister Ullmann 175 Unterschriften überreichen. Davon entfielen 136 Unterschriften auf Streifinger:innen. Auch diese Petition hatte wenig Nachhall in der Gemeinde. Sie wurde auf 104 Wahlberechtigte herunter gebrochen. Frage: Haben Zweitwohnsitzer:innen keine Meinung zu haben?

Es scheint, dass der Verkauf des Gewerbegebiets unbedingt noch vor den Gemeinderatswahlen im Jänner über die Bühne gehen soll. Nach bestätigten Meldungen plant der Gemeinderat unter Bürgermeister Ullmann eine Volksbefragung (oder Volksabstimmung?), bei der natürlich ausschließlich die für die Wahl zum Gemeinderat stimmberechtigten Streifinger abstimmen dürfen. Sollte dies nur zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (MO von 7:30 – 12:00 und 15:00 – 18:00, DI und DO von 7:30 – 10:00 und MI von 7:30 – 12:00 laut der Homepage der Gemeinde) möglich sein, steht zu befürchten, dass viele Erwerbstätige es zeitlich gar nicht schaffen, ihre Unterschrift zu geben. Ebenso schwierig ist es für ältere Menschen, die nicht im Besitz eines KFZ sind. Vom Umweltgedanken ganz zu schweigen, wenn die Leute einzeln zum Gemeindeamt fahren müssen.

Mittlerweile gibt es auch schon drei Artikel vom 9.10.2024, vom 5.11.2024 und vom 8.11.2024 in der Regionalzeitung NÖN Mistelbach, sollte dies für Sie von Interesse sein.

Weiters wurden die Umweltanwaltschaft und Greenpeace um eine Unterstützung zur Verhinderung dieser großflächigen Bodenversiegelung durch Verbauung und den dadurch notwendigen Straßenbau, noch dazu in einem Gebiet mit kleinem Fließgewässer und Biotop, gebeten.

Es ist auch zu befürchten, dass die Bodenversiegelung von 5000m2 Betriebsgebiet und 1700m2 Aufschließungsstraße über den Wolfpassinger Bach zu Überschwemmungen in den bachabwärts gelegenen Gemeinden beiträgt.

 


Mag. Andrea Fröschl



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