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Gast

#1

2021-03-14 15:29

Ehrlich gesagt, klingen die Äußerungen des Herrn Peters so, dass man den Zaun außerhalb der Badezeiten zwar öffnen könne, gleichzeitig jedoch ein Badeverbot besteht, solange die Badeaufsicht nicht vor Ort ist.
Das wäre allerdings kein wirklicher Erfolg. Mit einer solchen Lösung wäre niemanden geholfen.
Und was die Beflaggung angeht: Die Begebenheiten an der Küste lassen sich nicht 1:1 mit einem kleinen See vergleichen. Es gibt an diesem See schließlich keine starke Brandung, die ein zeitweiliges Badeverbot rechtfertigen würde.

Gruß
Matthias, Rendsburg




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