Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation

Wasmut Reyer

/ #459 Re:

2013-03-25 15:00

#450: - Kriminalsierung investigativer Tierschützer

Hier würde nur eine Änderung im Grundsätzlichen Abhilfe schaffen können. Der Rechtsphilosoph Arthur Kaufmann (Universität München) hat schon vor vielen Jahren im Rahmen einer Tagung zum Thema "Grausame Tierexperimente" (ich habe daran teilgenommen) darauf aufmerksam gemacht:

Es muß unter bestimmten Umständen eine Umkehr der Beweislast stattfinden, wie sie Juristen ja aus verschiedenen Rechtsbereichen durchaus bekannt ist. Nicht die "Tierschützer" müssen beweisen, daß die praktizierten Methoden tierquälerisch sind, sondern umgekehrt: Die Anwender von Methoden, die dem ersten Anschein nach, qualvoll sind, müßten beweisen, daß dieser Anschein ein Irrtum ist. Können sie das nicht – und das dürfte fast immer der Fall sein – wäre diese Methode zu verbieten und ihre Praktizierung mit empfindlicher Strafe zu bedrohen.

Hier die Quelle für Leser, die es genauer wissen wollen: Tierversuche und medizinische Ethik. Beiträge zu einem Heidelberger Symposion.  Hrsg. v. Wolfgang Hardegg u. Gert Preiser (Frankfurter Beiträge zur Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Bd.3). Verlag Olms/ Weidmann, Hildesheim 1986.