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/ #15 Aufsichtsbeschwerde erfolgreich

2011-04-05 22:49

Diesen Brief haben die beschwerdeführenden Fraktionen des Gemeinderates (GRÜNE, ÖVP, FPÖ) von der Gemeinde-Aufsichts-Behörde erhalten:

"Aufsichtsbeschwerde";
Beschluss Forum - Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Ihrer als Aufsichtsbeschwerde betitelten Eingabe vom 15. März 2011 ersuchen Sie "um Klärung der rechtlichen Situation und Empfehlung für die weitere Vorgangsweise". Abschließend wird die Gemeindeaufsicht "ersucht, die Rechtslage und das damit zusammenhän­gen­de Vorgehen raschestmöglich zu klären": Da somit die Klärung der rechtlichen Situation, sprich eine Rechtsauskunft begehrt wird, behandeln wir Ihre Eingabe nicht als Aufsichtsbeschwerde, sondern als Rechtsauskunft, was zudem auch den Vorteil hat, dass eine umgehende Erledigung der Aufsichtsbehörde – ohne das im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde erforderliche Parteiengehör wahren zu müssen – gewährleistet ist.

Inhaltlich ist auf den klaren und eindeutigen Wortlaut des § 59 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 hinzuweisen, wonach der Bürgermeister die von den Kollegialorganen gesetzmäßig gefassten Beschlüsse durchzuführen hat. Wenn der Bürgermeister Zweifel an dieser Gesetzmäßigkeit hat, steht ihm das Verfahren der Hemmung der Durchführung gemäß § 59 Abs. 2 leg.cit. zur Verfügung. Wenn er von dieser Möglichkeit – aus welchen Gründen auch immer – nicht Gebrauch macht, bleibt es bei der unmissverständlichen und unbedingten Verpflichtung der Durchführung kollegialer Beschlüsse gemäß § 59 Abs. 1 leg.cit.

Wenn der Bürgermeister gesetzmäßig gefasste Beschlüsse nicht durchführt, verstößt er gegen die Oö. Gemeindeordnung 1990. Im übrigen halten wir fest, dass der Bürgermeister gesetzmäßig gefasste Beschlüsse "nur" durchzuführen hat, die (politische und rechtliche) Verantwortlichkeit der Stimmführer für die von Ihnen gefassten kollegialen Beschlüsse besteht weiterhin und unbeschadet der Durchführungsverpflichtung des § 59 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990.

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht wie gewünscht an den Gemeinderat der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Oö. Landesregierung:
Im Auftrag
Mag. Franz Ganglbauer