Kinderrecht Mutterrecht


Gast

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2014-12-22 21:49

Umgangsrecht darf Gewaltschutzgesetz nicht aufheben. Emotionale Gewalt muss strafbar werden. Abtreibungsnötigung darf keine gemeinsame Sorge ausgesprochen werden, gerechte objektive richterurteile, Richter die für VafK sind, dürften nicht mehr richten dürfen. Kindeswohl definieren, da Urteile über Kindeswohl gefällt werden, die nachweislich nicht dem Kindeswohl dienen.