Ganzjährige dauerhafte Öffnung der OÖ Donaukraftwerksbrücken


Gast

/ #42 Re: STVO § 93

2014-12-31 11:03

#38: Jusliner - STVO § 93 

Danke für diesen wertvollen Hinweis! Mir war nicht bewusst dass da Hauseigentümer für die Räumung des gesamten Radweges verantwortlich sind (lt. STVO § 93 3m breit?) sondern war der Meinung nur 1m vom Grundstück. Wenn man sich dieses Gesetz liest sind eigentlich viele Punkte in der Praxis überhaupt nicht durchführbar - Dachlawinen z.B. muss das Dach gesäubert werden, es darf aber die Strasse nicht blockiert werden. Der Schnee wird von den Räumfahrzeugen auf den Gehsteig befördert, und die Hauseigentümmer was sollen die tun? In mit LKW wegbringen lassen? Ein völliger Nonsens diese Betsimmungen. Leider geht es aber auch nicht ganz ohne Regelungen weil dann keiner mehr räumen würde, aber die bestehenden Regelungen sind ein Witz!